Bay­reuth: Stadt plant Neu­ge­stal­tung des Ver­kehrs­raums der Lain­ecker Straße

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Die bei­den alter­na­ti­ven Pla­nungs­va­ri­an­ten kön­nen ab 9. Mai 2022 online und im Rat­haus ein­ge­se­hen werden

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 9. Mai 2022, die Ent­wür­fe für eine neue Gestal­tung des Ver­kehrs­raums der Lain­ecker Stra­ße aus. Die Plä­ne kön­nen bis ein­schließ­lich 7. Juni 2022 im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen auch auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik Rat­haus, Bür­ger­ser­ve > Pla­nen, Bau­en > Ver­kehrs­pla­nun­gen) zur Ver­fü­gung. Dar­über hin­aus wird die Stadt eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zu die­sem The­ma in Lain­eck anbie­ten. Die Details hier­zu wer­den geson­dert recht­zei­tig veröffentlicht.

Die Ver­kehrs­flä­chen an der Lain­ecker Stra­ße befin­den sich in einem unbe­frie­di­gen­den Zustand. Die Stra­ße erschließt die direkt anlie­gen­den Grund­stücke und über­nimmt eine Ver­bin­dungs­funk­ti­on für die angren­zen­den Stadt­teil­be­rei­che im Orts­teil Lain­eck und Roders­berg. Sie ist zudem Bestand­teil der groß­flä­chig aus­ge­wie­se­nen Tem­po-30-Zone in Lain­eck. Aktu­ell ist ein Geh­weg nur abschnitts­wei­se vorhanden.

Zu Behe­bung die­ses Defi­zits ist ein durch­gän­gi­ger Fuß­weg ent­lang der Stra­ße und eine bar­rie­re­freie Gestal­tung der Bus­hal­te­stel­len geplant. Der öst­li­che Anschluss der Lain­ecker Stra­ße mit sei­nem bis­her sehr groß­zü­gig gestal­te­ten Kno­ten­punkt mit der Schüt­zen­stra­ße und Schloss­stra­ße soll inner­halb der bestehen­den Tem­po-30-Zone aus­ge­bil­det wer­den. Daher ist eine Redu­zie­rung der Fahr­bahn­flä­chen und ein teil­wei­ser Rück­bau des Ein­mün­dungs­be­rei­ches vor­ge­se­hen. Die notwendige
Fuß­gän­ger­que­rung in Ver­län­ge­rung der Gold­kro­na­cher Stra­ße soll gestal­te­risch und bau­tech­nisch her­vor­ge­ho­ben wer­den. Dies­be­züg­lich wird in den Plan­ent­wür­fen ein Pla­teau­be­reich vorgeschlagen.

Auf Basis die­ser Pla­nungs­zie­le wur­den zunächst zwei Vari­an­ten erar­bei­tet, die sich im Wesent­li­chen in der Aus­prä­gung und Grö­ße der Geh­weg­flä­chen unter­schei­den. Die Berück­sich­ti­gung eines durch­gän­gi­gen Geh­wegs macht zwangs­läu­fig eine Ver­rin­ge­rung der Fahr­bahn­brei­te gegen­über dem aktu­el­len Bestand erfor­der­lich. Sie
soll auch künf­tig für den Begeg­nungs­ver­kehr bei redu­zier­ter Geschwin­dig­keit (Tem­po-30-Zone) aus­rei­chend sein. Aller­dings wird es not­wen­dig sein, das Par­ken am Fahr­bahn­rand neu zu ord­nen, um ins­be­son­de­re die Durch­fahrt von Rettungs‑, Ver- und Ent­sor­gungs­fahr­zeu­gen sicher­stel­len zu kön­nen. In den
Plan­ent­wür­fen sind daher die künf­ti­gen Park­mög­lich­kei­ten im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum, die teil­wei­se durch die Umge­stal­tung neu geschaf­fen wer­den kön­nen, dargestellt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail gestellt wer­den. Soweit eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me im Rat­haus gewünscht wird, wird um eine Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mitarbeiter/​innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te grund­sätz­lich von Mon­tag bis Frei­tag von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag zur Verfügung.