Bay­reu­ther MdB Sil­ke Lau­nert for­dert gesetz­li­che Erleich­te­run­gen für ehren­amt­li­che Fahrdienste

Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Sil­ke Lau­nert for­dert gesetz­li­che Erleich­te­run­gen für ehren­amt­li­che Fahrdienste

Sei es die Fahrt zum Super­markt, in die Stadt oder zum Arzt – ehren­amt­li­che Fahr­dien­ste sind gera­de auf dem Land für vie­le Men­schen unver­zicht­bar. Im Hin­blick auf die Auf­wands­ent­schä­di­gung für die Ehren­amt­li­chen gibt es jedoch noch eini­gen Ver­bes­se­rungs­be­darf. Hier­auf wur­de die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dr. Sil­ke Lau­nert kürz­lich von dem Vor­sit­zen­den des Bay­reu­ther Ver­eins „J.A.Z. – Jung und Alt zusam­men in Stadt und Land­kreis Bay­reuth e.V.“, Ger­hard Krug, auf­merk­sam gemacht. Lau­nert hat sich nun für eine Ver­bes­se­rung der gesetz­li­chen Rege­lun­gen ein­ge­setzt und sich dafür unter ande­rem an den Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ster gewandt.

Zum Hin­ter­grund: Ehren­amt­li­che Fahr­dien­ste sind nach den gel­ten­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen nur dann von der Geneh­mi­gungs­pflicht befreit, wenn die Beför­de­rung unent­gelt­lich erfolgt oder das Gesamt­ent­gelt je Kilo­me­ter zurück­ge­leg­ter Strecke den gesetz­lich fest­ge­leg­ten Höchst­be­trag nicht über­steigt. Sinn und Zweck der Rege­lung ist es, eine Kon­kur­renz­si­tua­ti­on zu den gewerb­li­chen Anbie­tern zu ver­mei­den. Aus die­sem Grun­de dür­fen auch ledig­lich die rei­nen Betriebs­ko­sten ersetzt wer­den, nicht aber der zeit­li­che Auf­wand, wel­cher für die Fahrt auf­ge­wen­det wird.

Aller­dings sind auch soge­nann­te mit­tel­ba­re wirt­schaft­li­che Vor­tei­le im Hin­blick auf das Gesamt­ent­gelt zu berück­sich­ti­gen. Damit sind zusätz­li­che Zah­lun­gen für Betreu­ungs­lei­stun­gen, die mit der Beför­de­rung in Zusam­men­hang ste­hen, wie etwa die Beglei­tung bei einem Ein­kauf oder die Beglei­tung oder War­te­zeit wäh­rend eines Arzt­be­su­ches, im All­ge­mei­nen dem Gesamt­ent­gelt hin­zu­zu­rech­nen – selbst dann, wenn sie getrennt abge­rech­net wer­den. Damit füh­ren auch die­se Zah­lun­gen regel­mä­ßig zu einer Über­schrei­tung des fest­ge­leg­ten Höchst­be­tra­ges und folg­lich zur Genehmigungspflicht.

„Die aktu­el­le Rege­lung, wonach die Betreu­ungs­lei­stung nicht sepa­rat zusätz­lich ent­schä­digt wer­den darf, ist nicht nach­voll­zieh­bar. Denn wäh­rend die­ser Zeit, in wel­cher die ehren­amt­li­che Betreu­ungs­lei­stung erbracht wird, besteht über­haupt kei­ne Kon­kur­renz­si­tua­ti­on zu den gewerb­li­chen Fahr­dienst­lei­stern“, kri­ti­siert Lau­nert. Der­ar­ti­ge Lei­stun­gen wür­den ohne­hin nicht in das von den gewerb­li­chen Fahr­dien­sten ange­bo­te­ne Lei­stungs­spek­trum fal­len, so die Abge­ord­ne­te weiter.

„Den ehren­amt­lich Täti­gen eine Auf­wands­ent­schä­di­gung für die von ihnen gelei­ste­te Betreu­ungs­ar­beit zu ver­weh­ren, steht im Wider­spruch zu dem Bestre­ben des Bun­des, die Mobi­li­tät im länd­li­chen Raum zu gewähr­lei­sten sowie das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment dort zu för­dern“, bean­stan­det die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te in dem von ihr ver­sand­ten Schrei­ben, in wel­chem sie den Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ster dazu auf­for­dert, sich für eine Ände­rung der ent­spre­chen­den Rege­lun­gen einzusetzen.

„Die aktu­el­le Rege­lung legt dem ehren­amt­li­chen Enga­ge­ment zusätz­li­che Stei­ne in den Weg. Dabei sind gera­de in länd­li­chen Gebie­ten älte­re Men­schen auf ehren­amt­li­che Hil­fen, wie etwa Fahr­dien­ste, ange­wie­sen. Es ist daher drin­gend not­wen­dig, dass die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen abge­än­dert wer­den. Hier­für wer­de ich mich auf sämt­li­chen Ebe­nen stark machen“,
sichert Lau­nert zu.