Stadt­wer­ke Kulm­bach: Bau­ar­bei­ten in der Wei­he­rer Stra­ße – Verkehrsbehinderungen

Symbolbild Umleitung

3. Bau­ab­schnitt der Erneue­rung Kanal, Was­ser- und Gas­lei­tung in der Wei­he­rer Stra­ße (Jean-Paul-Stra­ße bis Dr.-Martin-Luther-Straße)

Die hydrau­li­sche Erwei­te­rung des Kanals in der Wei­he­rer Stra­ße ist mit einer Inve­sti­ti­ons­sum­me von über 5 Mil­lio­nen € eine der wesent­li­chen Maß­nah­men der Stadt­wer­ke Kulm­bach im Jahr 2022.

Sie gehört zu dem vom Stadt­rat beschlos­se­nen Über­flu­tungs­kon­zept. Im Zuge der Maß­nah­me der Abwas­ser­ent­sor­gung wer­den auch durch die Tief­bau­ab­tei­lung der Stadt Kulm­bach ergän­zen­de Maß­nah­men durch­ge­führt und die Ver­sor­gungs­lei­tun­gen für Gas und Was­ser erneuert.

Natür­lich wer­den wir uns bemü­hen, die Beein­träch­ti­gun­gen für die Anwoh­ner in die­sem Zeit­raum so gering wie mög­lich zu hal­ten. Ganz ohne Ein­schrän­kun­gen wird es aber bei einer gro­ßen Bau­maß­nah­me wie die­ser nicht gehen.

Herr Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann bit­tet um Ver­ständ­nis bei allen, die von der Bau­maß­nah­me betrof­fe­nen sind und weist zugleich auf die wich­ti­ge Bedeu­tung des Vor­ha­bens hin: „Die Durch­füh­rung unse­res Über­flu­tungs­kon­zepts ist unab­ding­bar für die Vor­be­rei­tung auf die Fol­gen der kli­ma­ti­schen Ver­än­de­run­gen durch die Erd­er­wär­mung. Wir wol­len nicht wei­ter abwar­ten, son­dern han­deln. Ich dan­ke den Stadt­wer­ken und dem Tief­bau­amt, dass sie die Sache gemein­sam in die Hand genom­men haben und das Pro­jekt auch mit Nach­druck vor­an­trei­ben. Natür­lich dan­ke ich auch den durch Lärm, Staub und Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen Betrof­fe­nen für ihr Ver­ständ­nis für die dadurch ent­ste­hen­den Unannehmlichkeiten.“

Die Gesamt­bau­maß­nah­me ist auf dem bei­lie­gen­den Plan dar­ge­stellt. Sie wur­de mit dem ersten Bau­ab­schnitt (Wil­helm-Meuss­doerf­fer-Stra­ße bis Gabels­ber­ger Stra­ße) am 26.07.2021 begonnen.

Ab dem 08.11.2021 begann dann der zwei­te Bau­ab­schnitt (Gabels­ber­ger Stra­ße bis Jean-Paul-Stra­ße), der Ende April fer­tig­ge­stellt sein wird. Ab die­sem Zeit­punkt wird die Wei­he­rer Stra­ße bis zur Jean-Paul-Stra­ße wie­der für den Ver­kehr frei­ge­ge­ben. Die Auf­brin­gung der Fein­asphalt­schicht erfolgt am Ende der Gesamtbaumaßnahme.

Ab dem 02.05.2022 begann dann der Kanal­bau im 3. Bau­ab­schnitt (Jean-Paul-Stra­ße bis Dr.-Martin-Luther-Straße), der vor­aus­sicht­lich bis zum 26.08.2022 dau­ern wird. Seit Mit­te März wur­de bereits im Vor­griff teil­wei­se die neue Gas­lei­tung verlegt.

Die Anwoh­ner wur­den mit einem Schrei­ben am 14.04.2022 zunächst über die wesent­li­chen Punk­te informieren.

Ergän­zend haben wir am Mitt­woch, 27.04.2022 ein Anwoh­ner­ge­spräch durch­ge­führt, das im Zufahrts­be­reich des Grün­wehr­becks statt­fand. Die Reso­nanz war sehr gut.

Neben einem kur­zen Ken­nen­ler­nen der Ansprech­part­ner stan­den die Stadt­wer­ke und die Ver­tre­ter der betei­lig­ten Unter­neh­men für alle Fra­gen zur Ver­fü­gung. Selbst­ver­ständ­lich stan­den die nach­ste­hend genann­ten Ansprech­part­ner auch schon vor­her für Fra­gen jeder­zeit ger­ne zur Verfügung.

Im Fol­gen­den haben wir die wesent­li­chen Eck­punk­te der Anwoh­ner­in­for­ma­ti­on zusammengestellt:

1. Kom­mu­ni­ka­ti­on:

  1. Per­ma­nen­te Ansprech­part­ner bei Pro­ble­men und Fra­gen:
    • Stadt­wer­ke Kulmbach: 
      • Abwas­ser: Johan­nes Frö­ba (09221–9042-35), Rudolf Krauß (09221–9042-36)
      • Wasser/​Gas: Rai­ner Spind­ler (09221–9042-28), Chri­sti­an Alt­mann (09221–9042-21)
    • Stra­bag:
      • Bau­lei­tung: Mar­kus Geuß (0160–90641988)
      • Polier: Jür­gen Ender (0170–3358349)
    • IBP:
      • Bauleitung/​Planung: Frank Hahn (09221–6903642, 0151–54446942), Erich Hahn (09221–6903645, 0151–54446945)
  2. Wöchent­li­che Bau­stel­len­sprech­stun­de für Anlie­ger:
    Jeden Don­ners­tag, ca. 11.00 Uhr auf der Bau­stel­le in der Wei­he­rer Stra­ße. Ger­ne kön­nen die Anwoh­ner ihre Fra­gen vor­ab tele­fo­nisch oder per E‑Mail an uns stellen.

2. Umlei­tungs­strecken wäh­rend der Baustelle:

Die Wei­he­rer Stra­ße wird im Bereich des 3. Bau­ab­schnitts für die Dau­er der Bau­maß­nah­me für den Durch­gangs­ver­kehr gesperrt. Die Umlei­tung führt über die Georg-Thiel­Stra­ße und die Taub­mann­stra­ße über die Gabels­ber­ger­stra­ße in die Wei­he­rer Stra­ße. Einen Über­sichts­plan hier­zu haben wir beigefügt.

Die Aus- und Zufahrt der Anwoh­ner in der Stra­ße „Am Sie­chen­grund“ zu ihren Anwe­sen ist immer gewährleistet.

3. Behin­de­rung bei Zufahrt / Zugang zu den Anwe­sen: Die Aus­füh­rung der Arbei­ten erfolgt bauabschnittsweise.

Eine durch­gän­gi­ge Gewähr­lei­stung / Sicher­stel­lung von Ret­tungs­we­gen ist immer gege­ben. Eben­so eine durch­gän­gi­ge Begeh­bar­keit des Geh­we­ges und fuß­läu­fi­ger Zugang zu den Anwohnergrundstücken.3 Ober­halb des jewei­li­gen Bau­ab­schnitts bleibt die Zufahrt zu den Grund­stücken für die Anlie­ger möglich.

Mit dem Bau­fort­schritt Rich­tung Dr.-Martin-Luther-Straße wer­den wir ver­su­chen, nach Fer­tig­stel­lung der Bau­ar­bei­ten in dem jewei­li­gen Abschnitt, die Zufahr­ten von unten kom­mend bald­mög­lichst wie­der zu ermöglichen.

Wäh­rend der Bau­ar­bei­ten direkt vor den Grund­stücken müs­sen die Grund­stücks­zu­fahr­ten eini­ge Male ein­ge­schränkt (unter Umstän­den auch gesperrt) wer­den. Sper­run­gen wer­den grund­sätz­lich vor­her recht­zei­tig per Brief­ein­wurf durch die Bau­fir­ma angekündigt.

4. Par­ken

Nach Mög­lich­keit wer­den Park­plät­ze für Anwoh­ner in fer­tig­ge­stell­ten Bau­ab­schnit­ten bereit­ge­stellt. Die Park­plät­ze kön­nen jedoch nicht für ein­zel­ne Anwoh­ner reser­viert werden.

Wir bit­ten um Kenn­zeich­nung der im Bau­feld abge­stell­ten Fahr­zeu­ge durch die Anwoh­ner (Anga­be der Adres­se), um es der Fa. Stra­bag zu ermög­li­chen, Kon­takt mit dem Auto­be­sit­zer auf­zu­neh­men. Dadurch soll sicher­ge­stellt wer­den, dass abge­stell­te Autos, die die Aus­füh­rung der Bau­ar­bei­ten behin­dern, weg­ge­fah­ren wer­den kön­nen. Bei Fra­gen bezüg­lich mög­li­cher Park­mög­lich­kei­ten, bit­te direkt mit dem Polier Kon­takt auf­neh­men (Tel. s.o.).

5. Müll­ab­fuhr

Die Abho­lung der Müll­ge­fä­ße von den Anlie­ger­grund­stücken erfolgt durch die Fa. Stra­bag bzw. die Müll­ab­fuhr. Wäh­rend des Zeit­raums, in dem die Anwe­sen auf­grund der Bau­stel­le für die Müll­ab­fuhr gar nicht erreich­bar ist, wer­den die Müll­ton­nen durch die Bau­fir­ma an eine Sam­mel­stel­le gebracht und nach der Lee­rung wie­der zu Ihnen zurück­ge­bracht. Wir bit­ten in die­sem Fall die Müll­ton­nen bis Mon­tag, 11:00 Uhr, zur Abho­lung vor Ihrem Grund­stück bereit­zu­stel­len. Wir bit­ten um Beschrif­tung der Ton­nen mit der Haus­num­mer, um Ver­wechs­lun­gen zu vermeiden.

6. Haus­an­schlüs­se Mischwasserkanal

Die Haus­an­schlüs­se an den Misch­was­ser­ka­nal ste­hen im Eigen­tum der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer. Lei­stun­gen für die Sanie­rung oder die Umbin­dung der Haus­an­schlüs­se auf den neu­en Kanal müs­sen daher gemäß Ent­wäs­se­rungs­sat­zung der Stadt Kulm­bach von den Anschluss­neh­mern getra­gen werden.

Die bau­aus­füh­ren­de Fa. Stra­bag erstellt jedem Anschluss­neh­mer für die erfor­der­li­chen Arbei­ten ein schrift­li­ches Ange­bot. Es steht den Anwoh­nern selbst­ver­ständ­lich aber auch frei, selbst eine Bau­fir­ma zu beauf­tra­gen (sie­he Anwoh­ner­schrei­ben Nr. 1 vom 10. März 2021).

Für die rei­ne Umbin­dung eines Haus­an­schlus­ses sind Kosten in maxi­mal drei­stel­li­ger Höhe zu erwar­ten. Die Rech­nungs­stel­lung erfolgt direkt durch die Fir­ma Stra­bag. Die Kosten für even­tu­ell erfor­der­li­che Sanie­rungs­ar­bei­ten hän­gen vom Umfang ab.

7. Haus­an­schlüs­se Was­ser und Gas

Nach Fer­tig­stel­lung unse­rer Haupt­ver­sor­gungs­lei­tung Gas / Was­ser und der dazu­ge­hö­ri­gen Prü­fung auf Dicht­heit, wer­den die Ver­sor­gungs­lei­stun­gen durch Ein­bin­dun­gen ins bestehen­de Rohr­netz in Betrieb genom­men. Anschlie­ßend erfol­gen dann die Arbei­ten an den ein­zel­nen Haus­an­schlüs­sen. Die­se Arbei­ten wer­den je nach Bau­fort­schritt abschnitts­wei­se vor­ge­nom­men. Der Umfang der Arbei­ten wur­de bzw. wird mit dem jewei­li­gen Haus­ei­gen­tü­mer abge­spro­chen. Kosten für die Haus­an­schlüs­se fal­len für die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bis zur Haupt­ab­sperr­vor­rich­tung an der Außen­wand Ihres Gebäu­des nicht an. Müs­sen im Zuge der Arbei­ten Anpas­sun­gen an Ihrem Haus­an­schluss nach der Haupt­ab­sperr­vor­rich­tung vor­ge­nom­men wer­den, wer­den die­se mit den Eigen­tü­mern bespro­chen. Hier­für kön­nen gege­be­nen­falls Kosten in der Haus­in­stal­la­ti­on anfal­len, die von den Haus­ei­gen­tü­mern zu tra­gen sind.

Wir möch­ten auch dar­auf hin­wei­sen, dass unse­re Anschluss­lei­tun­gen nicht zur Erdung ver­wen­det wer­den dür­fen. Auf­grund der neu­en Mate­ria­li­en ist eine Erdung, die an unse­rer Anschluss­lei­tung ange­schlos­sen ist, auch nicht wirksam.

Soll­ten Ihre Anla­gen den­noch über unser Rohr­lei­tungs­netz geer­det sein, ist es drin­gend erfor­der­lich, die­se von einem Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­neh­men über­prü­fen zu las­sen. Die Bestim­mun­gen der VDE 0100–540 sind dabei zu beachten.