Aus­bau der Elek­tro­mo­bi­li­tät am Land­ge­richt Bayreuth

In Umset­zung der Kli­ma­schutz­of­fen­si­ve der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung wird der Aus­bau der Elek­tro­mo­bi­li­tät am Justiz­stand­ort Bay­reuth vorangetrieben.

Präsident des Landgerichts Matthias Burghardt und Pressesprecher des Landgerichts Bayreuth Clemens Haseloff LL.M. beim Aufladen des Dienstkraftfahrzeugs an der neu errichteten Ladesäule im Innenhof des Justizpalastes Bayreuth (von rechts). Foto: F. Biller.

Prä­si­dent des Land­ge­richts Mat­thi­as Burg­hardt und Pres­se­spre­cher des Land­ge­richts Bay­reuth Cle­mens Hasel­off LL.M. beim Auf­la­den des Dienst­kraft­fahr­zeugs an der neu errich­te­ten Lade­säu­le im Innen­hof des Justiz­pa­la­stes Bay­reuth (von rechts). Foto: F. Biller.

So wur­de nun im Innen­hof des Justiz­pa­la­stes Bay­reuth eine Lade­säu­le für Elek­tro­fahr­zeu­ge in Betrieb genom­men, die über zwei Anschlüs­se mit jeweils 22 Kilo­watt Lei­stung ver­fügt. An der Lade­säu­le las­sen sich daher zwei Elek­tro­fahr­zeu­ge gleich­zei­tig laden. Hier­mit soll auch in Bay­reuth ein wich­ti­ger Bei­trag zum Schutz der Lebens­grund­la­gen künf­ti­ger Gene­ra­tio­nen gelei­stet werden.

Dane­ben hat­te das Land­ge­richt bereits im Febru­ar 2022 das bis­he­ri­ge Hybrid­Dienst­kraft­fahr­zeug durch ein rein elek­trisch betrie­be­nes Fahr­zeug ersetzt, das nun über die Lade­säu­le mit Strom ver­sorgt wer­den kann. Das Fahr­zeug wird vor allem von den Betreu­ungs­rich­te­rin­nen und Rich­tern im Stadt- und Regio­nal­ver­kehr genutzt. Dane­ben besteht aber auch für Justiz­an­ge­hö­ri­ge die Mög­lich­keit, wäh­rend der Dienst­zeit ihre pri­va­ten Elek­tro­au­tos auf­zu­la­den. Die Abrech­nung der Strom­ko­sten wird pro­blem­los über eine Chip­kar­te erfolgen.

Der Prä­si­dent des Land­ge­richts Bay­reuth, Mat­thi­as Burg­hardt, dem der Kli­ma­schutz ein wich­ti­ges Anlie­gen ist und der auch die Arbeit­ge­ber in einer beson­de­ren Ver­ant­wor­tung sieht, die hier­für not­wen­di­ge Infra­struk­tur zu schaf­fen, möch­te noch durch wei­te­re Pro­jek­te zukunfts­ori­en­tiert und nach­hal­tig in den Justiz­stand­ort Bay­reuth inve­stie­ren. Er betont, dass es sich bei der Errich­tung der Elek­tro­la­de­säu­le und der Anschaf­fung des Dienst­fahr­zeugs mit Elek­tro­an­trieb ledig­lich um einen ersten Schritt in Rich­tung Mobi­li­täts­wen­de han­de­le. Es sei wei­ter­hin beab­sich­tigt, neben dem Justiz­pa­last Bay­reuth auch die übri­gen Gebäu­de der Bay­reu­ther Justiz mit ent­spre­chen­den Lade­mög­lich­kei­ten für Elek­tro­fahr­zeu­ge auszustatten.

Um außer­dem einen Anreiz zum Umstieg vom eige­nen Auto auf ande­re umwelt­freund­li­che Alter­na­ti­ven zu schaf­fen und damit zugleich die Bay­reu­ther Innen­stadt vom PKW-Indi­vi­du­al­ver­kehr zu ent­la­sten, sol­len zudem vor allen vier Justiz­ge­bäu­den neue moder­ne Fahr­rad­ab­stell­an­la­gen mit Lade­mög­lich­kei­ten für „E‑Bikes“ geschaf­fen wer­den. Die­se Anla­gen, für wel­che die ersten hier­für erfor­der­li­chen Planungs‑, Bau- und Instal­la­ti­ons­ar­bei­ten bereits umge­setzt wur­den, sol­len es für die Justiz­an­ge­hö­ri­gen attrak­tiv machen, auch hoch­wer­ti­ge Fahr­rä­der beschä­di­gungs­frei, dieb­stahls- und wet­ter­si­cher ein­zu­stel­len und auf­zu­la­den. Mit der Schaf­fung städ­ti­scher Infra­struk­tur wie etwa Park-and-Ride-Häu­sern am Stadt­rand könn­te dies auch für Pend­ler aus dem wei­ter ent­fern­ten Umland eine Mög­lich­keit dar­stel­len, die letz­ten Kilo­me­ter in die Innen­stadt mit dem Fahr­rad zurückzulegen.