Aus der Bam­ber­ger Leser­post: „Für eine bun­te Stadt­ge­sell­schaft“ – Trans­pa­renz, Respekt und Kom­pro­miss­be­reit­schaft müs­sen ins Ord­nungs­amt zurückkehren

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Sehr geehr­ter Herr Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke, sehr geehr­ter zwei­ter Bür­ger­mei­ster Jonas Glü­sen­kamp, sehr geehr­ter drit­ter Bür­ger­mei­ster Wolf­gang Metz­ner, sehr geehr­te Mit­ar­bei­ten­de des Ord­nungs­amts Bamberg,

als akti­ve Mit­glie­der der Bam­ber­ger Zivil­ge­sell­schaft gestal­ten wir unse­re Stadt unter ande­rem durch die Orga­ni­sa­ti­on von Kund­ge­bun­gen und Demon­stra­tio­nen mit. Alle hier unter­zeich­nen­den Orga­ni­sa­tio­nen ste­hen für Viel­falt und Tole­ranz ein und wer­den laut gegen men­schen­feind­li­che Ideo­lo­gien. Lei­der wur­de unse­re Arbeit durch das Agie­ren des Ord­nungs­am­tes im Lau­fe des letz­ten Jah­res immer mehr erschwert. Mit­glie­der unse­rer Orga­ni­sa­tio­nen haben sich bemüht, die­se Pro­ble­me anzu­spre­chen und Kom­pro­mis­se zu fin­den – doch stie­ßen wir beim Ord­nungs­amt bis­her auf kein Inter­es­se an einem Gespräch auf Augen­hö­he mit uns. Daher sehen wir uns gezwun­gen unse­re Kri­tik und For­de­run­gen im Rah­men die­ses offe­nen Brie­fes zu äußern. Wir hof­fen, dass wir in Zukunft auf die Ebe­ne des kon­struk­ti­ven Aus­tau­sches zurück­keh­ren können.

Fol­gen­de Pro­ble­me haben im ver­gan­ge­nen Jahr unse­re Arbeit mit dem Ord­nungs­amt gekennzeichnet:

Schlech­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und Kooperation

Bei­spiels­wei­se war die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Ord­nungs­amt zu einer Demon­stra­ti­on am 28.02.2022 lei­der kom­pli­ziert und intrans­pa­rent. Die Schluss­kund­ge­bung soll­te am Schön­leins­platz statt­fin­den, was vom Ord­nungs­amt mit anfäng­li­cher Skep­sis betrach­tet wur­de. Aller­dings wur­de den Organisator*innen kei­ne ech­te Alter­na­ti­ve ange­bo­ten. Statt­des­sen wur­de gera­ten, gar kei­ne Schluss­kund­ge­bung zu ver­an­stal­ten. Als die Organisator*innen dies ablehn­ten, wur­de die Demon­stra­ti­on auf eine klei­ne Sei­ten­stra­ße am Schön­leins­platz ver­wie­sen, die weder öffent­lich­keits­wirk­sam war noch genug Platz für die Ein­hal­tung der damals gel­ten­den Abstands­re­ge­lun­gen bot.

Als die Organisator*innen auch die­ses Ange­bot ablehn­ten, wur­de ihnen weni­ger als 48 Stun­den vor Beginn der Demon­stra­ti­on mit­ge­teilt, dass der Schön­leins­platz nicht nur aus orga­ni­sa­to­ri­scher Sicht, wie vor­her vom Ord­nungs­amt kom­mu­ni­ziert, ungün­stig ist, son­dern dass gesetz­li­che Auf­la­gen gegen eine Ver­an­stal­tung an die­sem Ort spre­chen. Erst zu die­sem Zeit­punkt wur­de den Organisator*innen mit­ge­teilt, dass sie eine Son­der­nut­zungs­ge­neh­mi­gung für die­sen Platz bean­tra­gen müssten.

Dies ist nur ein Bei­spiel dafür, dass Infor­ma­tio­nen zu Ver­an­stal­tungs­auf­la­gen von Sei­ten des Ord­nungs­amts nicht oder nur nach mehr­ma­li­ger Auf­for­de­rung zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Erschwe­rend hin­zu kommt, dass die Kom­mu­ni­ka­ti­on der Auf­la­gen regel­mä­ßig so spät erfolgt, dass es nur schwer mög­lich ist im Zwei­fel eine Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts zu erwirken.

Ein wei­te­res Bei­spiel für schlech­te Kom­mu­ni­ka­ti­on ist ein Vor­fall im Dezem­ber 2021. Der Orga­ni­sa­tor einer Gegen­ver­an­stal­tung zu einer Demon­stra­ti­on des ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Milieus frag­te im Rah­men sei­ner Ver­an­stal­tungs­an­mel­dung beim Ord­nungs­amt an, ob der Ort sei­ner Start­kund­ge­bung sich mit der ande­ren Demon­stra­ti­on über­schnei­den wür­de. Ihm wur­de gesagt, die ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­sche Grup­pe habe ihre Ver­an­stal­tung noch nicht ange­mel­det – was sich beim zwei Tage spä­ter fol­gen­den Koope­ra­ti­ons­ge­spräch als Falsch­aus­sa­ge her­aus­stell­te. Was sol­len Bürger*innen davon hal­ten, dass ihnen Infor­ma­tio­nen vor­ent­hal­ten oder sogar wis­sent­lich fal­sche Anga­ben gemacht werden?

Nicht nach­voll­zieh­ba­re Ent­schei­dun­gen und Begründungen

Die Begrün­dun­gen von Sei­ten des Ord­nungs­amts für das Vor­ent­hal­ten von Infor­ma­tio­nen gegen­über Veranstaltungsanmelder*innen sind für uns nicht nach­voll­zieh­bar. Bei­spiels­wei­se wer­den die Rou­ten von Demon­stra­tio­nen nicht her­aus­ge­ge­ben, was den Gegen­pro­test stark erschwert. Das Ord­nungs­amt ver­hin­dert damit den Beach­tungs­er­folg von Gegen­de­mon­stra­tio­nen – mit dem Ver­weis auf Daten­schutz. Doch Demo-Rou­ten haben nichts mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu tun.

Ein Bei­spiel für nicht nach­voll­zieh­ba­re Ent­schei­dun­gen ist die Ver­le­gung der Kund­ge­bung der OMAS GEGEN RECHTS Bam­berg am 05.03.2022. Die Organisator*innen hat­ten bereits eine Zusa­ge die Ver­an­stal­tung auf dem Max­platz durch­füh­ren zu kön­nen. Kurz dar­auf teil­te das Ord­nungs­amt mit, dass die­ser lei­der besetzt sei. Tat­säch­lich war am sel­ben Tag ein Info-Stand der AfD auf dem Max­platz, der aller­dings eine hal­be Stun­de vor Beginn der Kund­ge­bung der OMAS GEGEN RECHTS wie­der abge­baut war. Da es kei­ne zeit­li­che Über­schnei­dung gab, bleibt rät­sel­haft war­um die spä­te­re Ver­an­stal­tung an die Pro­me­na­de ver­legt wur­de. Auch die kurz­fri­sti­ge Ver­le­gung der Kund­ge­bung zu den Inter­kul­tu­rel­len Wochen gegen Ras­sis­mus am 21.03.2022 fällt in die­se Kategorie.

Auch eine nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung für die maxi­ma­le Per­so­nen­an­zahl bei Ver­an­stal­tun­gen auf den öffent­li­chen Plät­zen in Bam­berg ist das Ord­nungs­amt bis­her allen anfra­gen­den Grup­pen schul­dig geblie­ben. Die­se Auf­la­gen wer­den zwar durch die Locke­run­gen der Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men nicht mehr aus­schlag­ge­bend sein, doch ihre Umset­zung im ver­gan­ge­nen Jahr bringt uns zum näch­sten Kritikpunkt:

Dop­pel­te Stan­dards: Anschein der Ungleich­be­hand­lung unter­schied­li­cher Anmelder*innen

Bei den Demon­stra­tio­nen des ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Milieus in Bam­berg wird mit Mega­fo­nen, Trom­meln, Tril­ler­pfei­fen und brül­len­de Men­schen eine schmerz­haf­te Laut­stär­ke erzeugt. Gleich­zei­tig sol­len Anmelder*innen von Gegen­ver­an­stal­tun­gen im besten Fall vor­her die Anzahl ihrer Mega­fo­ne ange­ben, um die Geräusch­emis­sio­nen zu minimieren.

Wäh­rend für den 28.02.2022 die Auf­la­ge gemacht wur­de, dass Demon­strie­ren­de die Obe­re Brücke nur in Zwei­er-Rei­hen über­que­ren dür­fen (wor­auf­hin die Organisator*innen die Rou­te änder­ten), lief eine ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­sche Demon­stra­ti­on im März 2022 offen­sicht­lich ohne die­se Auf­la­ge über die Obe­re Brücke.

Dies sind nur zwei Bei­spie­le, wel­che Unter­schie­de es bei Auf­la­gen unter­schied­li­cher Ver­an­stal­tun­gen geben kann, doch uns sind vie­le wei­te­re Fäl­le aus den letz­ten zwölf Mona­ten bekannt. Wie begrün­den Sie die­se Ent­schei­dun­gen und wel­che Ein­schät­zun­gen sind dafür ausschlaggebend?

Des Wei­te­ren ist im letz­ten Jahr der Ein­druck ent­stan­den, dass in Bam­berg alle ande­ren Ver­an­stal­tun­gen dem ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Milieu wei­chen müs­sen. Bei­spiels­wei­se wird die Bam­ber­ger Mahn­wa­che Asyl seit Jah­ren regel­mä­ßig mon­tags am Gabel­mann ver­an­stal­tet und wur­de Anfang 2022 vom Ord­nungs­amt kurz­fri­stig an den Max­platz ver­legt, um Platz für einen „Stay Awa­ke“ Demon­stra­ti­ons­zug zu schaffen.

Die oben auf­ge­führ­ten Punk­te, gemein­sam mit der man­geln­den Kom­pro­miss­be­reit­schaft des Ord­nungs­amts haben dazu geführt, dass sich zivil­ge­sell­schaft­li­che Akteur*innen im letz­ten Jahr immer mehr gegän­gelt und immer weni­ger wert­ge­schätzt gefühlt haben. Lei­der drängt sich inzwi­schen der Ein­druck auf: Wenn man sich an die Regeln und Auf­la­gen hält, wird man nicht ganz ernst genommen.

Um in Zukunft zu einem respekt­vol­len und kon­struk­ti­ven Ver­hält­nis zwi­schen Ord­nungs­amt und Zivil­ge­sell­schaft zurück­keh­ren zu kön­nen, ist unter ande­rem wichtig:

Das Ord­nungs­amt soll sich zu einem Gespräch bereit­erklä­ren, bei dem zivil­ge­sell­schaft­li­che Akteur*innen ihre Pro­ble­me dar­le­gen und Lösun­gen gefun­den wer­den können.
Das Ord­nungs­amt soll sei­ne Ent­schei­dun­gen trans­pa­ren­ter machen.
Das Ord­nungs­amt muss die Gleich­be­hand­lung (Infor­ma­tio­nen) aller Ver­an­stal­tungs­an­mel­dun­gen sicherstellen.
Das Ord­nungs­amt soll eine wert­schät­zen­de Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kul­tur pfle­gen, in der die kon­struk­ti­ve Kri­tik der Bürger*innen ernst genom­men wird.
Es soll eine Mög­lich­keit gefun­den wer­den, die Rou­ten und Ver­an­stal­tungs­or­te ange­mel­de­ter Ver­samm­lun­gen zu ver­öf­fent­li­chen. Dies wür­de auch die Pla­nung für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen erleichtern.
Wir sind uns sicher: Ob zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen oder Ord­nungs­amt, wir alle wol­len eine schö­ne Stadt, die von der Krea­ti­vi­tät und dem demo­kra­ti­schen Ein­satz der Bürger*innen geprägt ist. Wir bit­ten Sie mit uns gemein­sam dar­an zu arbei­ten, dass dies ohne unnö­ti­ge Hür­den und im respekt­vol­len Mit­ein­an­der mög­lich ist.

Die Unter­zeich­ner:

Omas gegen Rechts Bamberg,

Anti­fa­schi­sti­sches Akti­ons­bünd­nis gegen Verschwörungsmythen,

SJD – Die Fal­ken Bamberg,

Bam­ber­ger Bünd­nis gegen Rechtsextremismus,

Amne­sty Bamberg,

AStA Bam­berg e.V.,

Auf­ste­hen gegen Ras­sis­mus Bamberg,

KIBA,

Grü­ne Jugend Bamberg,

See­brücke Bamberg,

SDS Bam­berg,

JIBA,

Jusos Bam­berg Stadt,

FFF Bam­berg,

Links­ju­gend solid Bamberg,

DGB-Jugend Ober­fran­ken,

DGB Hoch­schul­grup­pe Bamberg