Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 28. April 2022

Uni­ver­si­täts­stra­ße wird zur Fahrradstraße

Der­zeit wird die Uni­ver­si­täts­stra­ße im Rah­men des Fahr­bahn­decken­erneue­rungs­pro­gramms neu gestal­tet. Der Umwelt‑, Ver­kehrs- und Pla­nungs­aus­schuss des Stadt­rats hat am Diens­tag nun auch die kon­kre­te Rege­lung der Fahr­rad­stra­ße beschlos­sen. Die­se wird zwi­schen Huge­not­ten­platz und Fahr­stra­ße aus­ge­wie­sen. Im öst­li­chen Bereich kön­nen so 30 öffent­li­che Park­plät­ze und zwei Behin­der­ten­stell­plät­ze erhal­ten wer­den, die ins­be­son­de­re für Pati­en­tin-nen und Pati­en­ten des Uni­ver­si­täts­kli­ni­kums die­nen. Die­se Rege­lun­gen wer­den vom Bereich Ver­kehrs­si­cher­heit eng beob­ach­tet und sol­len nach einem ein­jäh­ri­gen Pro­be­be­trieb eva­lu­iert wer­den. Gleich­zei­tig soll in engem Aus­tausch mit dem Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum geprüft wer­den, wie die Fahr­rad­stra­ße bei einer guten Lösung für die Park­platz­pro­ble­ma­tik in den öst­li­chen Bereich aus­ge­dehnt wer­den kann.

Rund 1,8 Mil­lio­nen Euro setzt die Stadt Erlan­gen in die­sem Jahr für die Erneue­rung von Fahr­bahn­decken ein, um die Grund­sub­stanz von Stra­ßen zu erhal­ten. Im Rah­men der Fahr­bahn­decken­erneue­rung wird zudem das Ziel ver­folgt, die Situa­ti­on für Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­ger zu ver­bes­sern und den umwelt­freund­li­chen Bus- und Rad­ver­kehr zu stär­ken. Grund­la­ge hier­für bil­den unter ande­rem der Ver­kehrs­ent­wick­lungs- und Mobi­li­täts­plan 2030 und der Zukunfts­plan Fahr­rad­stadt. Letz­te­rer wur­de gemein­sam mit dem Radent­scheid erar­bei­tet und mit brei­ter Mehr­heit im Stadt­rat ver­ab­schie­det. Die Fahr­rad­stra­ße in der Uni­ver­si­täts­stra­ße ist hier­bei eine wich­ti­ge Maß­nah­me. Schon heu­te beträgt der Anteil des Rad- und Fuß­ver-kehrs auf der Ach­se über 50 Pro­zent. Für den Rad­ver­kehr soll es mit der Neu­ge­stal­tung deut­li­che Ver­bes­se­run­gen geben. Im Zuge der Maß­nah­me sol­len mehr Abstell­mög­lich­kei­ten für Fahr­rä­der geschaf­fen wer­den, die Fahr­rad­stra­ße wird an den Kreu­zun­gen bevor­rech­tigt und es gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/​h. Auch für den Bus­ver­kehr in der Stra­ße bringt die Maß­nah­me deut­li­che Ver­bes­se­run­gen mit sich, weil bestehen­de Kon­flik­te zwi­schen dem Bus­ver­kehr und par­ken­den Autos redu­ziert werden.

StUB-Auto­bahn­un­ter­que­rung: Zwei Vari­an­ten wer­den geplant

Der Zweck­ver­band Stadt-Umland-Bahn soll die Unter­que­rung der Bun­des­au­to­bahn A 73 zwi­schen Groß­park­platz und Wöhr­mühl­in­sel in zwei unter­schied­lich brei­ten Vari­an­ten pla­nen. Das hat der Umwelt‑, Ver­kehrs- und Pla­nungs­aus­schuss des Stadt­rats beschlos­sen. Geplant wer­den sol­len sowohl eine 16 Meter als auch eine 24 Meter brei­te Vari­an­te. In bei­den Vari­an­ten soll der Gleis­kör­per jeweils auch von Lini­en­bus­sen und Ein­satz­fahr­zeu­gen mit­ge­nutzt wer­den kön­nen. Eine brei­te­re Aus­füh­rung böte die Mög­lich­keit, einen zwei­ten Fuß­gän­ger­weg sowie neben einem nor­ma­len Rad­weg auch einen Rad­schnell­weg in der Unter­füh­rung unter­zu­brin­gen. „Schon seit 40 Jah­ren kom­men Vor­schlä­ge, den Durch­gang unter der A73 für Fuß­gän­ger und Radfahrer*innen zu ver­brei­tern. Die neue Unter­que­rung bie­tet dazu die Chan­ce“, so Pla­nungs- und Bau­re­fe­rent Josef Weber.
Die brei­te­re Vari­an­te habe zudem zahl­rei­che städ­te­bau­li­che Vor­tei­le, heißt es in dem Beschluss. Sie schaf­fe einen attrak­ti­ven Ein­gang zur Reg­nitz­stadt, ver­knüp­fe Innen­stadt und Nah­erho­lungs­ge­biet Wie­sen­grund und ver­rin­ge­re die Tren­nung von Innen­stadt und Stadt­we­sten durch die Auto­bahn. Dem­ge­gen­über ste­hen höhe­re Kosten, die in der wei­te­ren Pla­nung ermit­telt wer­den sol­len. In bei­den Aus­füh­run­gen stel­len die Bau­wer­ke hohe tech­ni­sche Anfor­de­run­gen. Neben einer Brücken­kon­struk­ti­on für die Auto­bahn sind dies ins­be­son­de­re die soge­nann­te Unter­dü­ke­rung (Tie­fer­le­gung) des Haupt­samm­lers, der die Abwäs­ser der Stadt gesam­melt zum Klär­werk bringt und unter der A 73 ver­läuft, und die Umle­gung des Samm­lers Groß­park­platz. Auf­wän­dig sind aber auch die Maß­nah­men für den Hoch­was­ser­schutz. Die end­gül­ti­ge Fest­le­gung für eine Pla­nungs­al­ter­na­ti­ve soll auf den Ergeb­nis­sen die­ser Pla­nung und der ver­bun­de­nen Kosten­schät­zung erfol­gen. Hier­zu wird nach Abschluss der Vor­pla­nung und Bewer­tung eine wei­te­re Beschluss­vor­la­ge mit einer Aus­wer­tung der Pla­nungs­al­ter­na­ti­ven und einem Ent­schei­dungs­vor­schlag eingebracht.