Blick über den Zaun: Nächt­li­cher Brand auf dem Nürn­ber­ger Volks­fest­platz führ­te zu Polizeieinsatz

symbolfoto polizei

In den Nacht­stun­den von Mitt­woch auf Don­ners­tag (27./28.04.2022) kam es auf dem Gelän­de des Nürn­ber­ger Volks­fe­stes zum Brand eines Schau­stel­ler­be­triebs. Die Poli­zei muss­te wäh­rend des Ein­sat­zes am Brand­ort meh­re­re Per­so­nen schüt­zen, die sich wäh­rend der Lösch­ar­bei­ten selbst in Gefahr brach­ten. Die abschlie­ßen­den Ermitt­lun­gen, ins­be­son­de­re zur Brand­ur­sa­che, über­nimmt die Kri­mi­nal­po­li­zei Nürnberg.

Gegen Mit­ter­nacht war der Ein­satz­zen­tra­le der mit­tel­frän­ki­schen Poli­zei ein Feu­er auf dem Volks­fest­platz an der Bay­ern­stra­ße gemel­det wor­den. Aus noch unge­klär­ter Ursa­che war dort nach Betriebs­schluss ein als Schau­stel­ler­ge­schäft die­nen­der Lkw-Anhän­ger in Brand gera­ten. Als kurz dar­auf erste Ein­satz­kräf­te der Poli­zei vor Ort ein­tra­fen, hat­ten bereits zahl­rei­che Per­so­nen aus dem Kreis der anwe­sen­den Schau­stel­ler mit eigen­hän­di­gen Lösch­ar­bei­ten begon­nen. Nach­dem sich die Poli­zei­be­am­ten zunächst an den Lösch­ver­su­chen betei­ligt hat­ten, muss­ten die­se fest­stel­len, dass sich ein­zel­ne Hel­fer bei ihren Lösch­ver­su­chen selbst in aku­te Gefahr brach­ten. Im Zusam­men­hang mit der zu die­sem Zeit­punkt hoch­emo­tio­na­len Stim­mung unter den anwe­sen­den Erst­hel­fern war eine Viel­zahl an Poli­zei­be­am­ten not­wen­dig, um den Brand­ort vor einer unkon­trol­lier­ten Annäh­rung von Per­so­nen abzu­si­chern. Neben mehr als einem Dut­zend Strei­fen­be­sat­zun­gen waren auch Ein­satz­kräf­te des mit­tel­frän­ki­schen Unter­stüt­zungs­kom­man­dos (USK) an den poli­zei­li­chen Maß­nah­men beteiligt.

Den Erst­hel­fern war es bis zum Ein­tref­fen der Feu­er­wehr gelun­gen, den Brand erfolg­reich ein­zu­däm­men und ein Über­grei­fen auf benach­bar­te Buden zu ver­hin­dern. Ein­satz­kräf­te der Feu­er­wehr über­nah­men die abschlie­ßen­de Brandbekämpfung.

Durch die inten­si­ve Brand- und Hit­ze­ein­wir­kung ent­stan­den an dem betrof­fe­nen Schau­stel­ler­ge­schäft erheb­li­che Beschä­di­gun­gen. Der Sach­scha­den an dem Schau­stel­ler­an­hän­ger sowie der dar­in gela­ger­ten Waren wird im Rah­men einer ersten Schät­zung auf rund 100.000 Euro beziffert.

Die Ursa­che für die Ent­ste­hung des Bran­des ist der­zeit unklar. Beam­te des Kri­mi­nal­dau­er­dien­stes Mit­tel­fran­ken über­nah­men noch in den Nacht­stun­den die ersten Ermitt­lungs­maß­nah­men am Brand­ort. Die abschlie­ßen­den Unter­su­chun­gen zur Brand­ur­sa­che wer­den vom zustän­di­gen Fach­kom­mis­sa­ri­at der Nürn­ber­ger Kri­mi­nal­po­li­zei übernommen.

Nach aktu­el­lem Kennt­nis­stand muss­ten sich ins­ge­samt vier Per­so­nen aus dem Kreis der Erst­hel­fer auf­grund ihrer Betei­li­gung an den Lösch­ar­bei­ten vom Ret­tungs­dienst behan­deln lassen.