Plan­un­ter­la­gen für Ansied­lung eines Möbel­hau­ses in Bay­reuth lie­gen aus

Logo der Stadt Bayreuth

IM PLA­NUNGS­AMT DER STADT BAY­REUTH LIE­GEN AB MON­TAG, 25. APRIL 2022, DIE ENT­WÜR­FE DER BAU­LEIT­PLA­NUNG FÜR EINEN GEWER­BE- UND SON­DER­STAND­ORT FÜR EIN­ZEL­HAN­DEL UND MÖBEL AUF DEM GELÄN­DE DER EHE­MA­LI­GEN MARK­GRA­FEN­KA­SER­NE AUS. MIT DEN PLAN­VER­FAH­REN SOL­LEN DIE BAU­RECHT­LI­CHEN GRUND­LA­GEN FÜR DIE ANSIED­LUNG EINES XXXLUTZ-MÖBEL­HAU­SES SAMT MÖBEL­MIT­NAH­ME­MARKT GELEGT WERDEN.

Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen ein­schließ­lich eines Umwelt­be­rich­tes und wei­te­rer umwelt­be­zo­ge­ner Infor­ma­tio­nen bis 29. Juni 2022 beim Stadt­pla­nungs­amt im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (Öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist zudem par­al­lel auf der Inter­net­sei­te der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik „Rat­haus, Bür­ger­ser­vice“ > „Pla­nen, Bau­en“) zu Verfügung.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Falls eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me in die Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Die Mitarbeiter/​innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te grund­sätz­lich Mon­tag bis Frei­tag jeweils vor­mit­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf auch am Nach­mit­tag zur Verfügung.