Erlan­ger SPD-Abge­ord­ne­te Alex­an­dra Hier­se­mann kri­ti­siert Innen­mi­ni­ster Her­manns Abschiebepraxis

Die asyl­po­li­ti­sche Spre­che­rin der SPD-Land­tags­frak­ti­on Alex­an­dra Hier­se­mann kri­ti­siert die Abschie­be­pra­xis der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung als ver­ant­wor­tungs­los und die Asyl­bi­lanz des Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­ums von 2021 als par­tei­po­li­tisch geschönt. Das Innen­mi­ni­ste­ri­um gehe in sei­ner Bilanz dem­nach nicht dar­auf ein, dass 2021 – wie schon im Vor­jahr – zahl­rei­che Men­schen in Staa­ten abge­scho­ben wur­den, die zuvor als Coro­na-Risi­ko­ge­bie­te, Hoch­ri­si­ko­ge­bie­te oder sogar als Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te ein­ge­stuft waren. Das geht aus einer aktu­el­len Anfra­ge der SPD-Frak­ti­on hervor.

Hier­se­mann betont: „Bay­ern hat Men­schen in Staa­ten abge­scho­ben, für die auf­grund der teils ver­hee­ren­den pan­de­mi­schen Lage eine Ein­rei­se­war­nung des Aus­wär­ti­gen Amts bestand. Das blieb von Joa­chim Her­mann bei der gest­ri­gen Vor­stel­lung der neu­en Asyl­bi­lanz unkom­men­tiert. Viel­mehr nutz­te der den Anlass für par­tei­po­li­ti­sche Stim­mungs­ma­che. Das ist des Amtes des Innen­mi­ni­sters unwür­dig und auch voll­kom­men fehl am Platz. Ich erwar­te von einem Staats­mi­ni­ster eine voll­stän­di­ge und objek­ti­ve Dar­stel­lung der Fak­ten­la­ge ohne tak­ti­sche Interpretationen.“

Als beson­ders pro­ble­ma­tisch betrach­tet Hier­se­mann die gro­ße Schnitt­men­ge zwi­schen gesund­heit­lich gefähr­li­chen Risi­ko­ge­bie­ten und men­schen­recht­lich bedenk­li­chen Staa­ten, in die Bay­ern 2021 abge­scho­ben hat. Fast die Hälf­te aller Abschie­bun­gen (878) erfolg­te in Län­der, die nach dem Demo­kra­tie­in­dex 2021 als auto­ri­tä­re oder höchst unde­mo­kra­ti­sche Staa­ten gel­ten. So wur­den 2021 unter ande­rem Men­schen aus Bay­ern nach Bela­rus (10) und Afgha­ni­stan (58) abge­scho­ben, nach­dem die­se zuvor als Coro­na-Risi­ko- bzw. sogar als Hoch­ri­si­ko­ge­bie­te ein­ge­stuft wor­den waren. Auch in die Ukrai­ne hat Bay­ern im letz­ten Jahr ins­ge­samt 131 Men­schen abge­scho­ben – 113 davon in Zei­ten einer Risiko-Einstufung.

„Glei­ches gilt auch für Russ­land, in das 40 Men­schen abge­scho­ben wur­den, obwohl es zwi­schen­zeit­lich sogar als Coro­na-Virus­va­ri­an­ten­ge­biet klas­si­fi­ziert war. Wir sehen gera­de tag­täg­lich in den Nach­rich­ten, wie dort Men­schen­rech­te mit Füßen getre­ten wer­den. Und in solch ein Land schiebt Bay­ern ohne Rück­sicht­nah­me auf Men­schen­rech­te und auf die pan­de­mi­sche Lage ab. Das ist für mich unver­ständ­lich! Die Staats­re­gie­rung muss gera­de in die­sen Zei­ten der Kri­sen ein kla­res Zei­chen set­zen und ihrer huma­ni­tä­ren Ver­ant­wor­tung gerecht werden!“

Wei­ter­hin kri­ti­siert Hier­se­mann die Staats­re­gie­rung hin­sicht­lich der unter­durch­schnitt­li­chen Aner­ken­nungs­quo­ten von aus­län­di­schen Fach­kräf­ten sowie die gesetz­lich weit über­zo­ge­nen Bear­bei­tungs­zei­ten durch baye­ri­sche Behör­den. „Unzäh­li­ge Men­schen in Bay­ern könn­ten in ihren gelern­ten Fach­be­ru­fen tätig wer­den, wenn ihre Berufs­an­er­ken­nung ordent­lich bear­bei­tet wer­den wür­de. Damit wür­de man dem Fach­kräf­te­man­gel in Bay­ern ein gro­ßes Stück entgegentreten.“

Hier­se­mann begrüßt die Bun­des-Initia­ti­ve des soge­nann­te Chan­cen-Auf­ent­halts­rechts als eine wich­ti­ge und längst über­fäl­li­ge Maß­nah­me, um Inte­gra­ti­ons­hemm­nis­se abzu­bau­en. Asyl­be­wer­ber, die sich bereits seit vie­len Jah­ren in Deutsch­land auf­hal­ten, ohne straf­fäl­lig gewor­den zu sein, sol­len damit eine bes­se­re Blei­be­per­spek­ti­ve erhal­ten. „Das ist die Her­an­ge­hens­wei­se, die wir auch in Bay­erns Asyl- und Flücht­lings­po­li­tik brau­chen und nicht ein wei­te­res Gegen­ein­an­der-Aus­spie­len unter­schied­li­cher Bevöl­ke­rungs­grup­pen. Wenn Herr Her­mann meint, dass das Chan­cen-Auf­ent­halts­recht die Lage „wei­ter ver­schär­fen“ wür­de, trifft das die Sach­la­ge nicht und ist gegen­über den Betrof­fe­nen ungerecht.“