Bürger/​innen in Bay­reuth wer­den befragt – Befra­gungs­ak­ti­on beginnt am 16. Mai und dau­ert zwölf Wochen – Im Stadt­ge­biet wer­den 9.500 Per­so­nen befragt

Im kom­men­den Monat Mai star­tet der „Zen­sus“ – auch bekannt als Volks­zäh­lung. Dabei wer­den unter ande­rem im Stadt­ge­biet Bay­reuth rund 9.500 Per­so­nen befragt. Mit den Inter­views wird am 16. Mai begon­nen, die Befra­gungs­ak­ti­on dau­ert zwölf Wochen.

Der Zen­sus ist die größ­te sta­ti­sti­sche Erhe­bung in Deutsch­land. in Bay­ern sind davon etwa 2,3 Mil­lio­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger betrof­fen. Sie wer­den von geschul­ten und sich aus­wei­sen­den Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­ern per­sön­lich befragt. Wich­tig zu wis­sen: Beim Zen­sus wer­den kei­ne sen­si­blen Daten, wie zum Bei­spiel Bank­da­ten oder Kenn­wör­ter, abge­fragt. Eben­so wer­den kei­ne Fra­gen nach dem Ein­kom­men oder Ver­mö­gens­wer­ten gestellt.

Die Befra­gun­gen lau­fen immer nach dem­sel­ben Sche­ma ab: Zuerst erhal­ten alle aus­ge­wähl­ten Haus­hal­te eine Ter­min­an­kün­di­gung. Zum ange­ge­be­nen Ter­min klin­geln dann die Interviewer/​innen an der Haus­tür. Das Inter­view muss nicht inner­halb der Woh­nung statt­fin­den, son­dern kann an der Wohnungstür/​Haustür abge­hal­ten wer­den. Das Gespräch dau­ert etwa fünf bis zehn Minu­ten pro Per­son – die Befra­gungs­er­geb­nis­se wer­den dabei auf einem Tablet erfasst. Bei Zwei­feln an der Glaub­wür­dig­keit kann sich der Aus­kunfts­pflich­ti­ge an sei­ne Erhe­bungs­stel­le (Kon­takt­da­ten unter www​.zen​sus​2022​.bay​reuth​.de) oder das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Sta­ti­stik wenden.

Wenn ein Haus­halt für den Zen­sus aus­ge­wählt wur­de, sind grund­sätz­lich alle in die­sem Haus­halt leben­den Per­so­nen zur Aus­kunft ver­pflich­tet. Für die Befra­gung kann auch ein Haus­halts­mit­glied stell­ver­tre­tend für alle ande­ren ant­wor­ten. Die Teil­nah­me am Zen­sus ist gesetz­lich verpflichtend.

Im Ergeb­nis zeigt der Zen­sus auf, wie vie­le Men­schen in Deutsch­land leben, wie sie arbei­ten, woh­nen und wel­che Struk­tur die Bevöl­ke­rung hat. Die amt­li­che Bevöl­ke­rungs­zahl ist eine wich­ti­ge Grund­la­ge für zahl­rei­che poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen. So wer­den auf die­ser Basis zum Bei­spiel die Wahl­krei­se ein­ge­teilt, die Stim­men­ver­tei­lung im Bun­des­rat gere­gelt oder der Län­der­fi­nanz­aus­gleich berech­net. Die Daten hel­fen aber auch dabei, den Bedarf an Woh­nun­gen, Ver­kehrs­net­zen oder Bil­dungs­ein­rich­tun­gen festzustellen.

Durch ihre voll­stän­di­gen und wahr­heits­ge­mä­ßen Anga­ben, tra­gen alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger dazu bei, dass der Zen­sus als Basis für gerech­te und fai­re Ver­tei­lungs­ent­schei­dun­gen, für gute Pla­nun­gen und Pro­gno­sen genutzt wer­den kann.