ZBFS in Bay­reuth führt Online-Antrag für Gewalt­op­fer und Impf­ge­schä­dig­te ein

Sozia­le Entschädigung 

„Wer einen kör­per­li­chen Scha­den durch eine Gewalt­tat oder eine Schutz­imp­fung erlei­det, erhält zum Aus­gleich Lei­stun­gen des Sozia­len Ent­schä­di­gungs­rechts“, erklär­te der Prä­si­dent der Lan­des­be­hör­de Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS), Dr. Nor­bert Koll­mer. Betrof­fe­ne erhal­ten einen finan­zi­el­len Aus­gleich dafür, dass der Staat nicht in der Lage war, die Gewalt­tat zu ver­hin­dern. Wer sich im gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Inter­es­se imp­fen lässt und dadurch eine gesund­heit­li­che Schä­di­gung erlei­det, hat eben­falls Anspruch auf Ent­schä­di­gung. Zustän­dig für die Gewäh­rung die­ser Lei­stun­gen ist in Bay­ern das ZBFS.

„Die­se wich­ti­gen Lei­stun­gen auch online bean­tra­gen zu kön­nen, macht es Betrof­fe­nen leich­ter, sich an uns zu wen­den.“, so Dr. Koll­mer heu­te bei der Ein­füh­rung des Online-Antrags für die Lei­stun­gen des Opfer­ent­schä­di­gungs­ge­set­zes (OEG) und Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG). „Wir gehen damit einen wei­te­ren wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Digi­ta­li­sie­rung von Sozi­al­lei­stun­gen und kön­nen gleich­zei­tig eine ein­fa­che und bür­ger­freund­li­che Antrag­stel­lung ermög­li­chen“, so Dr. Kollmer.

„Wenn jemand Opfer einer Gewalt­tat wird oder einen Impf­scha­den erlei­det, ist es wich­tig, dass früh­zei­tig ein Antrag auf Lei­stun­gen bei uns gestellt wird!“ ergänz­te der Lei­ter der Abtei­lung Sozia­le Ent­schä­di­gung im ZBFS, Tho­mas Ker­ner. „Nur so kön­nen wir rasch Hil­fe­stel­lun­gen für Betrof­fe­ne anbie­ten, so etwa die nied­rig­schwel­li­ge psy­cho­lo­gi­sche Betreu­ung in einer Trau­maam­bu­lanz für Gewaltopfer.“

Der Online-Antrag für Gewalt­op­fer und Impf­ge­schä­dig­te ist zu fin­den unter ZBFS – Antrag und Ver­fah­ren nach dem Opfer­ent­schä­di­gungs­ge­setz (bay​ern​.de) sowie unter ZBFS – Impf­ge­schä­dig­te Men­schen (bay​ern​.de).