Erlan­gen: Hin­weis zum Besuch im Land­rats­amt – Ab heu­te auch mit medi­zi­ni­scher Mas­ke möglich

Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um der Finan­zen und für Hei­mat hat das Mas­ken­schutz­kon­zept für Behör­den in Bay­ern ange­passt. Mas­ken­stan­dard ist nun eine medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ke. Des­halb gilt beim Besuch der Land­rats­amts­ge­bäu­de in Erlan­gen und Höch­stadt ab Mon­tag, den elf­ten April, eine medi­zi­ni­sche Mas­ken­pflicht (OP-Mas­ke). Dies gilt auch für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter. Zum eige­nen Schutz ist auch das Tra­gen einer FFP2 Mas­ke natür­lich wei­ter­hin möglich.

Zudem ist wei­ter­hin vor dem Besuch des Land­rats­am­tes eine vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung erfor­der­lich. Ledig­lich Anlie­gen in den Füh­rer­schein- und Zulas­sungs­stel­len sind am Vor­mit­tag ohne Ter­min mög­lich. Alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher haben sich auch wei­ter­hin am Emp­fangs­dienst im Ein­gangs­be­reich zu mel­den. Das Land­rats­amt bit­tet um Ver­ständ­nis, dass Begleit­per­so­nen nur ein­ge­las­sen wer­den kön­nen, wenn das Amts­ge­schäft dies zwin­gend erfordert.

Die Erreich­bar­kei­ten und Kon­tak­te der Dienst­stel­len und wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind unter https://​www​.erlan​gen​-hoech​stadt​.de/ ver­füg­bar. Vie­le Anlie­gen las­sen sich auch tele­fo­nisch oder online ohne per­sön­li­che Vor­spra­che erledigen.