Land­rats­amt Coburg: 3G-Rege­lung ent­fällt, Ter­min­ver­ein­ba­rung und FFP2- Mas­ke erforderlich

Das Land­rats­amt Coburg ver­zich­tet ab sofort auf die Anwen­dung der 3G-Rege­lung für Besu­che­rin­nen und Besucher.

Den­noch ist die per­sön­li­che Vor­spra­che im Land­rats­amt Coburg und in der Zulas­sung- und Füh­rer­schein­stel­le wei­ter­hin nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung mög­lich. Dies ist ins­be­son­de­re erfor­der­lich, um War­te­zei­ten zu ver­mei­den und sicher­zu­stel­len, dass die Ansprech­part­ner tat­säch­lich auch im Haus und nicht im Home­of­fice sind.

Wei­ter­hin gilt im Land­rats­amt und in der Zulas­sungs- und Füh­rer­schein­stel­le wie bis­her die Pflicht zum Tra­gen einer FFP2- Maske.