Kliniken der GKG des Landkreises Bamberg heben Besuchsverbot auf

Symbolbild Corona Mundschutz

Aufgrund der wieder rückläufigen Inzidenzzahlen, auch im Landkreis Bamberg, hat die Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft das generelle Besuchsverbot in der Juraklinik Scheßlitz als auch in der Steigerwaldklinik Burgebrach mit Wirkung zum 7. April aufgehoben.

Ab dem 7. April benötigen alle Besucher, ungeachtet des Impf- bzw. Genesenen-Status, einen negativen Antigen-Schnelltest – nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden. Ebenso gilt eine feste Besuchsperson pro Patient*in. Es gelten gesonderte Besuchsregelungen für Palliativsituationen und andere Ausnahmesituationen. Die detaillierten Besuchsregelungen finden Interessierte im Internet unter www.gkg-bamberg.de.

„Wir freuen uns, dass wir unseren Patient*innen wieder Besuche ermöglichen können, wir wollen mit den genannten Besuchsregelungen mögliche Risiken für unsere Patientinnen und Patienten als auch für unsere Mitarbeiter*innen soweit wie möglich minimieren.“, betont die Geschäftsführung der GKG Bamberg.