Bericht aus der Baye­ri­schen Kabi­netts­sit­zung vom 05. April 2022: Coro­na-Pan­de­mie im Fokus

Symbolbild Corona Mundschutz

1. Neu­aus­rich­tung des Test­kon­zepts in Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten zum 1. Mai / Gene­rel­le Testun­gen an den Schu­len und in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung wer­den eingestellt

Das Test­kon­zept an Schu­len und Kin­der­gär­ten wird in Bay­ern ab dem 1. Mai 2022 neu aus­ge­rich­tet. Gene­rel­le Testun­gen an den Schu­len und in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung wer­den ein­ge­stellt. Damit wird den geplan­ten neu­en Iso­la­ti­ons- und Qua­ran­tä­ne­emp­feh­lun­gen des Bun­des Rech­nung getra­gen und der erwar­te­te Rück­gang der Infek­ti­ons­zah­len – begrün­det durch das Aus­klin­gen der Erkran­kungs­sai­son für Atem­wegs­er­re­ger und durch die Über­schrei­tung des Höhe­punk­tes der Omi­kron-Wel­le – berück­sich­tigt. Gleich­zei­tig wird die Eigen­ver­ant­wor­tung des Per­so­nals, der Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie der Fami­li­en der jün­ge­ren Schul- und Kita-Kin­der gestärkt.

Bis zum 30. April 2022 wird das der­zei­ti­ge Test­kon­zept an den Schu­len und in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung bei­be­hal­ten. Somit kann den bei käl­te­rem Wet­ter noch häu­fig bestehen­den Über­tra­gungs­ge­le­gen­hei­ten in Innen­räu­men und den erfah­rungs­ge­mäß höhe­ren Infek­ti­ons­zah­len unter den Schü­le­rin­nen und Schü­lern nach den Oster­fe­ri­en wirk­sam begeg­net wer­den. Für den Bereich der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen besteht dar­über hin­aus bis zum 31.08.2022 die Mög­lich­keit, auf frei­wil­li­ger Basis die Kita-Kin­der mit­tels PCR-Pool­te­stun­gen ent­spre­chen der Lauf­zeit der För­der­richt­li­nie des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les (StMAS) zu testen.

2. Frei­staat erhöht För­der­höchst­gren­ze der Baye­ri­schen Coro­na-Här­te­fall­hil­fe / Im Ein­zel­fall jetzt bis zu 250.000 Euro Unter­stüt­zung mög­lich / Neue För­der­höchst­gren­ze ins­be­son­de­re für Schwei­ne­hal­ter existentiell

Der Mini­ster­rat hat heu­te die Anhe­bung des För­der­höchst­be­trags in der Baye­ri­schen Här­te­fall­hil­fe auf bis zu 250.000 Euro beschlos­sen. Die För­der­höchst­gren­ze von 100.000 Euro wird für den Regel­fall bei­be­hal­ten. Zukünf­tig sind aber in begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len auch dar­über hin­aus­ge­hen­de För­de­run­gen möglich.

Mit der Anhe­bung des Höchst­be­trags wird auf die Ver­län­ge­rung des För­der­zeit­raums der Här­te­fall­hil­fe von anfangs acht auf inzwi­schen 20 Mona­te reagiert, da sich bei vie­len Unter­neh­men ent­spre­chend auch der För­der­be­darf erhöht hat. Rele­vant ist die Anhe­bung ins­be­son­de­re für den Teil der baye­ri­schen Schwei­ne­hal­ter, der man­gels Nach­wei­ses eines aus­schließ­lich coro­nabe­ding­ten Umsatz­rück­gangs von der Über­brückungs­hil­fe des Bun­des aus­ge­schlos­sen ist. Auf Grund­la­ge einer vom Frei­staat mit dem Bund aus­ge­han­del­ten Kom­pro­miss­lö­sung kön­nen die­se Schwei­ne­hal­ter im Rah­men der Baye­ri­schen Här­te­fall­hil­fe geför­dert wer­den und jetzt auch von der erhöh­ten För­der­höchst­gren­ze profitieren.

Die Baye­ri­sche Här­te­fall­hil­fe ermög­licht den Aus­gleich Coro­na-beding­ter Ein­bu­ßen von Unter­neh­men und Selb­stän­di­gen, die kei­nen Anspruch auf ande­re staat­li­che För­der­pro­gram­me haben. Die För­der­kon­di­tio­nen ori­en­tie­ren sich an der Über­brückungs­hil­fe und ermög­li­chen die Erstat­tung von bis zu 100% der betrieb­li­chen Fix­ko­sten. För­der­mit­tel wer­den dabei je zur Hälf­te von Bay­ern und dem Bund getragen.