Ver­wal­tungs­ge­bäu­de der Stadt Kulm­bach öff­nen wie­der – mit Einschränkungen

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Mit Inkraft­tre­ten der 16. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (16. BayIfSMV) am Sonn­tag, den 03. April 2022, öff­net die Stadt Kulm­bach wie­der ihre Ver­wal­tungs­ge­bäu­de für den Par­tei- und Publi­kums­ver­kehr. Eine Kon­trol­le der 3G-Nach­wei­se ent­fällt somit gänzlich.

Zunächst bis zum 30. April 2022 ist das Tra­gen einer min­de­stens medi­zi­ni­schen Mas­ke jedoch wei­ter­hin Zugangs­vor­aus­set­zung und bei Benut­zung der Ver­kehrs­we­ge inner­halb der Ver­wal­tungs­ge­bäu­de ver­pflich­tend. Dar­auf einig­ten sich die Kom­mu­nen des Land­krei­ses mit dem Kulm­ba­cher Land­rats­amt. Auch um die Wah­rung des Sicher­heits­ab­stan­des von 1,5 Metern wird nach wie vor gebe­ten. Zudem sol­len sich Besu­che­rin­nen und Besu­cher am Ein­gang immer noch die Hän­de des­in­fi­zie­ren – ent­spre­chen­de Spen­der ste­hen bereit.

Es wird wei­ter­hin um vor­he­ri­ge tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung gebe­ten. Ins­be­son­de­re im Bür­ger­bü­ro kann es sonst zu deut­lich län­ge­ren War­te­zei­ten kommen.

Eine Aus­nah­me bil­det das Ver­wal­tungs­ge­bäu­de Markt­platz 2 („Ver­eins­haus“), in dem u.a. das Ord­nungs­amt unter­ge­bracht ist. Eine Bedie­nung erfolgt wei­ter­hin über das Fen­ster auf der Rück­sei­te des Gebäu­des in Rich­tung Obe­re Stadt.

Über die Tele­fon­num­mer 09221/940–0 ist die Rat­haus-Infor­ma­ti­on erreich­bar, die ger­ne an die ent­spre­chen­den Abtei­lun­gen wei­ter­lei­tet. Alle Durch­wah­len der zustän­di­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind auch auf www​.kulm​bach​.de einsehbar.