Straf­ba­re Pla­ka­te an Gun­dels­hei­mer Schul­ge­bäu­de sichergestellt

symbolbild festnahme

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung der Staats­an­walt­schaft Bam­berg und des Poli­zei­prä­si­di­ums Oberfranken

Ermitt­lun­gen füh­ren zu 38-jäh­ri­gem Tatverdächtigen

GUN­DELS­HEIM, LKR. BAM­BERG. Mit­te Janu­ar die­sen Jah­res sorg­ten frag­wür­di­ge und zum Teil auch straf­ba­re Pla­ka­te in einer Gun­dels­hei­mer Grund­schu­le für Ver­un­si­che­run­gen. Nach wochen­lan­ger Ermitt­lungs­ar­beit der Kri­po Bam­berg konn­te nun ein Tat­ver­däch­ti­ger ermit­telt werden.

Zunächst führ­te die Bam­ber­ger Kri­mi­nal­po­li­zei die Ermitt­lun­gen gegen „Unbe­kannt“. Es erga­ben sich nur weni­ge Ansatz­punk­te, die für die Ermitt­lung eines Tat­ver­däch­ti­gen von Bedeu­tung sein könn­ten. Die Kri­mi­nal­be­am­ten stell­ten die an einer Schul­turn­hal­le ange­brach­ten Pla­ka­te, die in Tei­len Dro­hun­gen gegen Schul­lei­tung und Lehr­per­so­nal ent­hiel­ten, sicher und unter­such­ten sie nach Spu­ren. Zudem wur­de ein Schrift­gut­ach­ten in Auf­trag gege­ben und ein Zeu­gen­auf­ruf gestar­tet. Über Wochen tru­gen die Ermitt­ler die Hin­wei­se zusam­men und führ­ten Ver­neh­mun­gen durch – letzt­lich mit Erfolg!

Auf­grund eines Zeu­gen­hin­wei­ses kamen die Ord­nungs­hü­ter auf die ent­schei­den­de Spur, wel­che zu einem 38-jäh­ri­gen Mann führ­te. Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Bam­berg durch­such­ten die Poli­zi­sten am Diens­tag, 29. März, die Wohn­räu­me des Tat­ver­däch­ti­gen und stell­ten Beweis­mit­tel sicher. Zudem fan­den sie eine klei­ne­re Men­ge Mari­hua­na, die eben­falls sicher­ge­stellt wurde.

Der Mann steht nun im Ver­dacht, im wei­te­ren Wochen­ver­lauf auf eine Zeu­gin ein­ge­wirkt und deren Pkw beschä­digt zu haben. Auf­grund die­ser Erkennt­nis­se nah­men ihn die Kri­mi­nal­be­am­ten fest und führ­ten ihn am Don­ners­tag einem Ermitt­lungs­rich­ter vor. Die­ser erließ auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg Haft­be­fehl gegen den 38-Jäh­ri­gen. Nach­dem er die Anbrin­gung der Pla­ka­te in der Schu­le ein­räum­te, wur­de der Voll­zug der Unter­su­chungs­haft unter emp­find­li­chen Auf­la­gen außer Voll­zug gesetzt. Er wird sich nun wegen des Ver­dachts der Bedro­hung, Stö­rung des öffent­li­chen Frie­dens durch Andro­hung von Straf­ta­ten sowie der Sach­be­schä­di­gung straf­recht­lich ver­ant­wor­ten müssen.