Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 01.04.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Flucht vor Poli­zei­kon­trol­le: Berauscht und ohne Füh­rer­schein unterwegs

Don­ners­tag­mor­gen gegen 8 Uhr soll­te im Stadt­we­sten ein 46-Jäh­ri­ger Fahr­zeug­füh­rer in sei­nem wei­ßen Klein­trans­por­ter einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le unter­zo­gen werden.

Der Mann miss­ach­te­te die Anhal­te­si­gna­le des Strei­fen­wa­gens. Statt­des­sen beschleu­nig­te der 46-Jäh­ri­ge inner­orts auf bis zu 120 km/​h, um sich der Kon­trol­le zu ent­zie­hen. Wäh­rend der Flucht in Rich­tung Indu­strie­ge­biet Frau­en­au­rach, über­hol­te der Mann mehr­fach ande­re Fahr­zeug­füh­rer in ris­kan­ter Fahrweise.

Letzt­lich konn­te das Fahr­zeug auf einem Fir­men­ge­län­de in einer Sack­gas­se ange­hal­ten wer­den. Wie sich her­aus­stell­te, besitzt der 46-Jäh­ri­ge kei­nen Füh­rer­schein. Die Fahr­erlaub­nis wur­de dem Mann bereits ent­zo­gen. Dar­über hin­aus wur­den beim Fahr­zeug­len­ker dro­gen­ty­pi­sche Aus­fall­erschei­nun­gen fest­ge­stellt. Ein Dro­gen­test reagiert posi­tiv auf eine ver­bo­te­ne Sub­stanz. Der 46-Jäh­ri­ge muss­te eine Blut­ent­nah­me über sich erge­hen las­sen. Die Wei­ter­fahrt wur­de vor­erst untersagt.

Gegen den Fah­rer wur­den Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen der Gefähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs infol­ge Dro­gen­ein­flus­ses und Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis eingeleitet.

Ver­kehrs­teil­neh­mer, die wäh­rend der gewag­ten Flucht gefähr­det wur­den, sind der Poli­zei bis­lang nicht bekannt. Betrof­fe­ne wer­den gebe­ten, sich mit der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen unter der Ruf­num­mer 09131/760–114 in Ver­bin­dung zu setzen.

Ver­kehrs­un­fall: E‑Scooter über­se­hen – Pkw flüchtig

Am Don­ners­tag­abend gegen 17 Uhr ereig­ne­te sich im Kreu­zungs­be­reich der Äuße­ren Brucker Stra­ße / Am Anger ein Ver­kehrs­un­fall zwi­schen einem bis­lang unbe­kann­ten Pkw und einem EScooter.

Nach der­zei­ti­gen Kennt­nis­stand miss­ach­te der Kfz-Füh­rer die Vor­fahrt des Rol­lers. Es kam zum Zusam­men­stoß bei­der Fahr­zeu­ge. Der 20-Jäh­ri­ge Rol­ler­fah­rer stürz­te zu Boden und wur­de ver­letzt. Der jun­ge Mann wur­de in der Fol­ge in ein Kran­ken­haus gebracht.

Der betei­lig­te Pkw ent­fern­te sich uner­laubt von der Unfallört­lich­keit. Die Per­so­na­li­en des Fah­rers sind nicht bekannt.

Es wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung und Unfall­flucht eingeleitet.

Die Ermitt­ler der Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on suchen nach Zeu­gen des Vor­falls. Bei dem gesuch­ten Pkw han­delt es sich ver­mut­lich um einen dun­kel­far­bi­gen Wagen des Her­stel­lers BMW. Hin­wei­se nimmt die Poli­zei unter der Ruf­num­mer 09131/760–429 entgegen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Sach­be­schä­di­gung durch Graffiti

Bai­er­s­dorf. Bereits im Zeit­raum vom 15.03. bis 18.03.2022 wur­den die Haus­wand und die Tür eines Wohn­an­we­sens in der Kuni­gun­den­stra­ße mit Graf­fi­ti besprüht. Zeu­gen, die im Tat­zeit­raum ver­däch­ti­ge Wahr­neh­mun­gen machen konn­ten bzw. sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kön­nen, möch­ten sich bit­te mit der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Land unter der Ruf­num­mer 09131/760–514 in Ver­bin­dung setzen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Im Gra­ben gelandet

Am Don­ners­tag­nach­mit­tag ist es auf der Kreis­stra­ße zwi­schen Nie­dern­dorf und Ober­mi­chel­bach zu einem Unfall gekom­men. Ein 33-Jäh­ri­ger war ver­mut­lich aus Unacht­sam­keit ins Ban­kett gera­ten, kam dann mit sei­nem VW Cad­dy ins Schleu­dern und rutsch­te in den Gra­ben. Ver­letzt wur­de der Fah­rer glück­li­cher­wei­se nicht. Es ent­stand jedoch ein Sach­scha­den von meh­re­ren Tau­send Euro.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d.Aisch

Höch­stadt a.d.Aisch – Alko­hol am Steuer

In der Nacht von Don­ners­tag auf Frei­tag kon­trol­lier­ten Beam­te der Poli­zei Höch­stadt einen 33 jäh­ri­gen Mann aus Forch­heim in sei­nem Pkw. Im Rah­men der Ver­kehrs­kon­trol­le stell­ten die Beam­ten Alko­hol­ge­ruch bei dem Mann fest. Bei einer anschlie­ßen­den Atem­al­ko­hol­über­prü­fung stell­te sich eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 0,27 mg/​l her­aus. Der Mann muss­te daher mit zur Dienst­stel­le, um hier eine gerichts­ver­wert­ba­re Mes­sung durch­füh­ren zu kön­nen. Hier stell­te sich sogar eine Atem­al­ko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 0,31 mg/​l her­aus. Die Wei­ter­fahrt muss­te dem­zu­fol­ge vor­erst unter­bun­den wer­den. Den Mann erwar­tet nun ein Buß­geld in Höhe von 500.- Euro, sowie ein Monat Fahrverbot.