Bay­reu­ther MdL Gud­run Bren­del-Fischer: „Frei­staat gleicht Min­der­ein­nah­men bei der Gewer­be­steu­er aus“

MdL Gudrun Brendel-Fischer. Foto: Christine Schulz
MdL Gudrun Brendel-Fischer. Foto: Christine Schulz

Wie die Bay­reu­ther Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gud­run Bren­del-Fischer mit­teilt, hat heu­te Bay­erns Finanz­mi­ni­ster Albert Für­acker die Gewer­be­steu­er­kom­pen­sa­ti­on an die baye­ri­schen Kom­mu­nen bekannt­ge­ge­ben. Die Staats­re­gie­rung hat­te im Novem­ber 2021 beschlos­sen, auch ohne Bun­des­be­tei­li­gung einen antei­li­gen Aus­gleich der Gewer­be­steu­er­min­der­nah­men 2021 der baye­ri­schen Gemein­den zu leisten.

„Es wur­den 330 Mio. Euro aus dem Son­der­fonds Coro­na-Pan­de­mie hier­für zur Ver­fü­gung gestellt“, freut sich Bren­del-Fischer. Die Gemein­den erhiel­ten bereits im Dezem­ber 2021 eine vor­läu­fi­ge Abschlags­zah­lung in Höhe von 200 Mio. Euro. „Dabei wur­den die Min­der­ein­nah­men von Janu­ar bis Sep­tem­ber 2021 berück­sich­tigt“, erklärt Bren­del-Fischer. Es kön­ne nun aller­dings sein, dass es bei eini­gen Gemein­den, die im vier­ten Quar­tal 2021 eine sehr gute Gewer­be­steu­er­ent­wick­lung hat­ten, zu Rück­for­de­run­gen der erhal­te­nen Abschlags­zah­lun­gen kom­me, sagt sie.

Es pro­fi­tiert die Stadt Bay­reuth. Hier wur­de eine Zuwei­sung in Höhe von 13.391.326 Euro fest­ge­setzt. Nach Abzug des bereits 2021 aus­be­zahl­ten Abschlags in Höhe von 5.722.612 Euro, flie­ßen an die Stadt nun noch 7.668.714 Euro. Für die Gemein­den im Land­kreis Bay­reuth wur­den ins­ge­samt 2.125.211 Euro an Zuwei­sun­gen fest­ge­setzt, bereits aus­be­zahlt als Abschlag wur­den 1.052.550 Euro.

Über­sicht der betref­fen­den Gemein­den (PDF, 20 KB)

Wie Bren­del-Fischer anmerkt, hat­ten die baye­ri­schen Gemein­den für das Jahr 2020 zur Abmil­de­rung der Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie einen pau­scha­len Aus­gleich für Rück­gän­ge in der Gewer­be­steu­er in Höhe von ins­ge­samt fast 2,4 Mil­li­ar­den Euro erhal­ten, davon 1,346 Mil­li­ar­den Euro vom Frei­staat Bay­ern. Die For­de­run­gen des Frei­staats an den Bund, auch für das Jahr 2021 sei­nen Bei­trag zu lei­sten, wur­den lei­der nicht auf­ge­grif­fen. Die Abge­ord­ne­te stellt klar: „Im Gegen­satz zum Bund zeigt der Frei­staat auch für das Jahr 2021 sei­ne Soli­da­ri­tät mit den baye­ri­schen Kom­mu­nen und lei­stet erneut finan­zi­el­le Unterstützung“.