Forch­heim: Mit Mes­ser am Hals ver­letzt – Haft­be­fehl wegen gefähr­li­cher Körperverletzung

symbolbild festnahme

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

Wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung und ver­such­ten Rau­bes muss sich ein 66 Jah­re alter Forch­hei­mer ver­ant­wor­ten, der am Mitt­woch­abend einen ande­ren Mann mit einem Mes­ser ver­letzt haben soll. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg hat die Ermitt­lun­gen in Abstim­mung mit der Staats­an­walt­schaft Bam­berg über­nom­men, der Beschul­dig­te befin­det sich auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg in Untersuchungshaft.

Gegen 17 Uhr kam es im Trep­pen­haus eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses in Forch­heim zum Streit zwi­schen den bei­den Män­nern. Der Tat­ver­däch­ti­ge for­der­te dabei ein ver­schrei­bungs­pflich­ti­ges Schmerz­pfla­ster von dem 56-Jäh­ri­gen. Als der Woh­nungs­in­ha­ber die Her­aus­ga­be ver­wei­ger­te, kam es zur kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen den bei­den. Dem Tat­ver­däch­ti­gen wird vor­ge­wor­fen, im wei­te­ren Ver­lauf den 56-Jäh­ri­gen mit einem Mes­ser am Hals ver­letzt zu haben. Im Anschluss flüch­te­te der Aggres­sor und der Ver­letz­te wähl­te den Not­ruf. Der Leicht­ver­letz­te muss­te in einem Kran­ken­haus medi­zi­nisch behan­delt wer­den. Poli­zi­sten aus Bam­berg gelang es, die Wohn­adres­se des 66-Jäh­ri­gen zu ermit­teln und ihn dort festzunehmen.

Am Don­ners­tag­nach­mit­tag erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg Unter­su­chungs­haft­be­fehl gegen den Beschul­dig­ten, der inzwi­schen in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt sitzt.