Bay­reu­ther Wohn­ge­biet „Am Eichel­berg“: Plan­un­ter­la­gen kön­nen ein­ge­se­hen werden

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Aus­le­gungs­frist läuft vom 4. April bis 4. Mai – Pla­nungs­stand mit Umwelt­be­richt kann auch online abge­ru­fen werden

Die Stadt Bay­reuth beab­sich­tigt, die pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­gen für ein neu­es Wohn­ge­biet Am Eichel­berg zu legen. Der aktu­el­le Bebau­ungs­plan­ent­wurf, ein Umwelt­be­richt sowie wei­te­re umwelt­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen lie­gen ab Mon­tag, 4. April, im Stadt­pla­nungs­amt aus. Die Unter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 4. Mai im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Öffent­li­che Plan­auf­la­ge (9. OG), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auch online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Pla­nen, Bau­en) zur Verfügung.

Das neue Wohn­ge­biet liegt im Osten von Bay­reuth am nörd­li­chen Aus­läu­fer des Eichel­bergs. Das frag­li­che Are­al wird aktu­ell über­wie­gend land­wirt­schaft­lich genutzt und ist nur mit zwei Gar­ten­häus­chen bebaut. Die Stadt will hier ein Wohn­ge­biet land­schaft­li­cher Prä­gung mit dif­fe­ren­zier­ten Woh­nungs­an­ge­bo­ten ent­wickeln, das sich von der Bebau­ungs­struk­tur in das bestehen­de Wohn­ge­biet Colmdorf/​Eichelberg ein­fü­gen soll. In sei­nem zen­tra­len Bereich sind Rei­hen­häu­ser und ein Mehr­fa­mi­li­en­haus geplant, anson­sten neben Dop­pel­häu­sern schwer­punkt­mä­ßig Einfamilienhäuser.

Ein wesent­li­ches Merk­mal des Ent­wurfs ist die Schaf­fung einer zen­tra­len öffent­li­chen Grün­flä­che, die den Bewoh­nern natur­na­he Rück­zugs­ge­bie­te von hoher Qua­li­tät bie­ten und das Wohn­quar­tier mit der umlie­gen­den Land­schaft ver­netz­ten soll. Wei­ter­hin soll eine Kalt­luft­strö­mung in Ost-West-Rich­tung gewähr­lei­stet wer­den. Die­se Grün­be­rei­che bil­den zusätz­lich Lebens­raum für Tie­re und Pflanzen.

Gegen­über dem bis­he­ri­gen Pla­nungs­stand wur­den fol­gen­de wesent­li­che Ände­run­gen vorgenommen:

  • Das Neu­bau­ge­biet wird gegen­über der ursprüng­li­chen Pla­nung deut­lich ver­klei­nert und auf maxi­mal 59 Wohn­ein­hei­ten reduziert.
  • Die höhe­ren Lagen des Eichel­bergs wer­den von einer Bebau­ung frei­ge­hal­ten. Dar­über hin­aus wird eine Kalt­luft­schnei­se in Ost-West-Rich­tung frei­ge­hal­ten, um eine Frisch­luft­be­we­gung vom Eichel­berg in Rich­tung Innen­stadt / Neue Hei­mat zu ermöglichen.
  • Eine Beein­träch­ti­gung des Pan­ora­ma­wegs als wich­ti­gen Frei­zeit- und Erho­lungs­weg wird durch die Redu­zie­rung des Gel­tungs­be­reichs ver­mie­den. Sicht­be­zie­hun­gen in alle Him­mels­rich­tun­gen wer­den bewahrt durch eine die Topo­gra­phie berück­sich­ti­gen­de Pla­nung in Form von Höhen­be­gren­zun­gen und aus­rei­chen­den Abstän­den zum Pan­ora­ma­weg gewahrt. Der Pan­ora­ma­weg selbst wird wei­ter­hin dau­er­haft als Fuß- und Rad­weg gesi­chert. Ein Anschluss zum Neu­bau­ge­biet über einen Rad- und Fuß­weg entfällt.
  • Die Erschlie­ßungs­stra­ßen des Wohn­quar­tiers wer­den im Bebau­ungs­plan­ent­wurf als ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich festgesetzt.

Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung Ende Febru­ar der vor­lie­gen­den Pla­nung zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauf­tragt. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail gestellt wer­den. Soweit eine per­sön­li­che Ein­sicht in die Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins unter der Tele­fon­num­mer 0921/25–1660 gebe­ten. Mitarbeiter/​innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te Mon­tag bis Frei­tag von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nach­mit­tag ger­ne zur Verfügung.