Öffent­li­cher-Per­so­nen-Nah­ver­kehr: Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg – 3 G‑Nachweis entfällt

Kein 3G- Nach­weis mehr im ÖPNV Foto: Hof­Bus GmbH

Mit der von Bun­des­tag und Bun­des­rat am Frei­tag, 18. März 2022 beschlos­sen Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes ent­fällt die 3G-Rege­lung im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr. Damit benö­ti­gen Fahr­gä­ste bereits seit Sonn­tag, 20. März 2022 kei­nen Nach­weis mehr, dass die geimpft, gene­sen oder gete­stet sind. In Bay­ern besteht nach der 15. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln aber wei­ter­hin die Pflicht zum Tra­gen einer FFP2-Maske.