Bay­reu­ther Stadt­bus­ver­kehr: 3G ent­fällt – Mas­ken­pflicht bleibt

Mit dem Aus­lau­fen des Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­set­zes am ver­gan­ge­nen Sonn­tag ent­fällt auch die Mas­ken­pflicht im Stadt­bus­ver­kehr. Die FFP2-Mas­ken­pflicht bleibt hin­ge­gen bestehen. Eben­so set­zen die Stadt­wer­ke Bay­reuth im Schü­ler­ver­kehr wei­ter­hin auf Corona-Zusatzbusse.

Mit den von Bun­des­tag und Bun­des­rat beschlos­se­nen Ände­run­gen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes ent­fällt seit dem 20. März auch die bis­her gel­ten­de 3G-Rege­lung in Bus­sen und Bah­nen. Seit Sonn­tag dür­fen also alle Fahr­gä­ste den Bay­reu­ther Stadt­bus­ver­kehr nut­zen – unab­hän­gig von ihrem Impf- oder Test­sta­tus. Ledig­lich die Mas­ken­pflicht in den Bus­sen sowie im Kun­den­cen­ter Ver­kehr an der ZOH bleibt bestehen. In Bay­ern gilt bis 22. April die FFP2-Mas­ke als Stan­dard. Für Kin­der zwi­schen dem sech­sten und 16. Geburts­tag ist eine medi­zi­ni­sche Mas­ke ausreichend.

Unab­hän­gig davon hal­ten die Stadt­wer­ke Bay­reuth an den Coro­na-Zusatz­bus­sen im Schü­ler­ver­kehr fest, um die Sicher­heit der Fahr­gä­ste zu erhö­hen. Sechs Bus­se neben den regu­lä­ren 15 Ver­stär­ker­bus­sen set­zen die Stadt­wer­ke in der beson­ders fahr­gast­star­ken Zeit ein. Ins­ge­samt sind in den Spit­zen­zei­ten bis zu 41 Bus­se gleich­zei­tig auf Bay­reuths Stra­ßen unter­wegs – dop­pelt so vie­le wie im nor­ma­len Lini­en­ver­kehr. Dar­über hin­aus blei­ben die Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men in den Bus­sen bestehen: Damit die Zahl der Aero­so­le mög­lichst klein bleibt, sind Fen­ster und Dach­klap­pen der Bus­se geöff­net. Außer­dem wer­den an jeder ange­fah­re­nen Hal­te­stel­le sämt­li­che Türen des Bus­ses geöffnet.