Coburg: Umtausch alter Füh­rer­schei­ne bit­te zeit­nah veranlassen

Nach der Drit­ten EU-Füh­rer­schein­richt­li­nie sind alle vor dem 19.01.2013 aus­ge­stell­ten Füh­rer­schei­ne in den kom­men­den Jah­ren umzu­tau­schen. Auf die­se Wei­se soll sicher­ge­stellt wer­den, dass in der EU noch im Umlauf befind­li­che Füh­rer­schei­ne einem ein­heit­li­chen, mög­lichst fäl­schungs­si­che­ren Muster entsprechen.

In der ersten Umtausch­pha­se ist der Pflicht­um­tausch von Papier­füh­rer­schei­nen nach Geburts­jahr­gän­gen gestaffelt.

Zunächst waren die alten Papier­füh­rer­schei­ne der Geburts­jahr­gän­ge 1953 bis 1958 bis 19.01.2022 umzu­tau­schen. Auf­grund von Ter­min­eng­päs­sen infol­ge der Ein­schrän­kun­gen durch die COVID-19-Pan­de­mie wird die Umtausch­frist für die­se Geburts­jahr­gän­ge bun­des­weit bis 19.07.2022 verlängert.

Die Papier­füh­rer­schei­ne der näch­sten Geburts­jahr­gän­ge 1959 bis 1964 sind regu­lär bis spä­te­stens 19.01.2023 umzutauschen.

Wer die­sen bei­den Grup­pen von Geburts­jahr­gän­gen ange­hört, in Stadt oder Land­kreis Coburg wohnt und noch einen bis Ende 1998 aus­ge­stell­ten Füh­rer­schein besitzt, soll­te die­sen in näch­ster Zeit bei der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de umtau­schen. Um Ter­min­eng­päs­se kurz vor den Stich­ta­gen zu ver­mei­den, emp­fiehlt sich ein recht­zei­ti­ger Umtausch.

Ein per­sön­li­cher Ter­min kann bei der Fahr­erlaub­nis­be­hör­de über die Home­page www​.zulas​sungs​stel​le​-coburg​.de oder tele­fo­nisch unter Tel: 09561/514‑9546 oder ‑9547 ver­ein­bart werden.

Zum Füh­r­er­scheinum­tausch sind fol­gen­de Unter­la­gen mitzubringen:

Antrags­for­mu­lar Pflichtumtausch
Vor­druck für die digi­ta­le Unterschrift
Erklä­rung zum Direktversand
Gül­ti­ger Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
aktu­el­les bio­me­tri­sches Lichtbild
alter Führerschein

Beim Umtausch eines Füh­rer­scheins der alten Klas­se 2 und bei Ertei­lung der Klas­se T im Zuge des Umtauschs sind wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen zu erfüllen.

Die benö­tig­ten For­mu­la­re und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Pflicht­um­tausch sind eben­falls auf der Home­page zu finden.