Fran­ken: Evan­ge­li­sche Kir­che in Bay­ern ver­ur­teilt auf Son­der­sit­zung den Angriff auf die Ukraine

Symbolbild Kirche

Pres­se­er­klä­rung zur Sonder.Synode der Ev.ref. Kir­che in Bayern,
Der Bezirks­syn­ode des Syn­odal­ver­ban­des XI,
am 12.März 2022 in St. Mar­tha, Nürnberg

Unter­stüt­zung für die Ukrai­ne und für die welt­wei­te Katastrophenhilfe

Die Syn­ode des XI Syn­odal­ver­ban­des der Evan­ge­lisch-refor­mier­ten Kir­che, zugleich Syn­ode der Evan­ge­lisch-refor­mier­ten Kir­che in Bay­ern hat auf einer Son­der­sit­zung am 12. März ange­sichts des Krie­ges in der Ukrai­ne sich der Stel­lung­nah­me ihrer Refor­mier­ten Lan­des­kir­che ange­schlos­sen, den bru­ta­len völ­ker­rechts­wid­ri­gen Angriff auf die Ukrai­ne ver­ur­teilt und eine weit­rei­chen­de Unter­stüt­zung beschlossen.

Durch die Part­ner­schaft der refor­mier­ten Gemein­de Mün­chen 2 erhielt die Syn­ode auch einen unmit­tel­ba­ren Ein­druck vom Leid der Flücht­lin­ge. In der slo­wa­ki­schen Part­ner­ge­mein­de in Lasto­mir wer­den in deren Räum­lich­kei­ten Platz für 20 Flücht­lin­ge geschaf­fen und ver­sorgt. Am Grenz­über­gang wer­den direkt Hilfs­gü­ter ver­teilt und den Flücht­lin­gen beim Wei­ter­zug geholfen.

Die­se Arbeit der slo­wa­ki­schen Gemein­de unter­stützt die Syn­ode eben­so unmit­tel­bar aus ihrem Flücht­lings­fonds wie die dia­ko­ni­sche Arbeit der Dia­ko­nie in der Kar­pa­to-Ukrai­ne. Zusätz­lich wer­den alle Kir­chen­ge­mein­den um Spen­den und Kol­lek­ten zur Unter­stüt­zung der Dia­ko­nie-Kata­stro­phen­hil­fe für die Ukrai­ne gebe­ten. Dar­über­hin­aus hat die Syn­ode auch die welt­wei­ten Fol­gen des Ukrai­ne-Krie­ges in den Blick genom­men – dro­hen­de Ernäh­rungs­kri­sen etwa auch in Afri­ka durch die Ern­te- und Lie­fer­aus­fäl­le der „Korn­kam­mer“ Ukrai­ne – und beschlos­sen, dass für alle beim Syn­odal­ver­band ein­ge­gan­ge­nen Spen­den für die Ukrai­ne eine glei­che Sum­me aus einem neu gegrün­de­ten Son­der­fonds bis zu einer Höhe von 50.000 Euro der welt­wei­ten Arbeit der Dia­ko­nie-Kata­stro­phen­hil­fe zur Ver­fü­gung gestellt wird. Im Herbst wird die Syn­ode sich erneut tref­fen und gege­be­nen­falls über wei­te­re unter­stüt­zen­de Mass­nah­men beraten.

Hier der Beschluss im Wortlaut:

Erklä­rung zum Angriff auf die Ukrai­ne und Hil­fe für Flüchtlinge

Die Syn­ode beschließt:

Die Syn­ode der Ev.-ref. Kir­che in Bay­ern / Syn­odal­ver­band XI schließt sich der Erklä­rung des Moder­a­mens der Gesamt­syn­ode zum bru­ta­len, völ­ker­rechts­wid­ri­gen Angriff auf den sou­ve­rä­nen Staat der Ukrai­ne an.

Die Syn­ode beschließt, die Arbeit der Dia­ko­nie in der Kar­pa­to-Ukrai­ne (Berehowe) aus Mit­teln des Flücht­lings­fonds mit 5.000 Euro zu unterstützen.
Die Syn­ode bewil­ligt den vor­lie­gen­den Antrag der Kir­chen­ge­mein­de Mün­chen 2 an den Fonds für Flücht­lings­hil­fe über 10.000 Euro (in zwei Tran­chen zu je 5.000 Euro) zur Unter­stüt­zung der Flücht­lings­ar­beit der Part­ner­ge­mein­de Lasto­mir. Die 2. Tran­che ist bei ent­spre­chen­dem Bedarf auf Anfor­de­rung der Kir­chen­ge­mein­de Mün­chen 2 durch das Moder­a­men freizugeben.

Da in der der­zei­ti­gen Situa­ti­on mit wei­te­rem aku­tem Bedarf von Mit­teln aus dem Flücht­lings­fonds gerech­net wer­den muss, beschließt die Syn­ode, dass Anträ­ge von Kir­chen­ge­mein­den zur Ukrai­ne-Hil­fe abwei­chend von der gel­ten­den Richt­li­nie für die Zuwei­sung und Ver­wen­dung von Mit­teln des Fonds für Flücht­lings­hil­fe nicht nur durch den Syn­odal­aus­schuss, son­dern bis zur Herbst­syn­ode 2022 zeit­nä­her auch durch das Moder­a­men der Ev.-ref. Kir­che in Bay­ern bewil­ligt wer­den kön­nen, sofern der Arbeits­kreis Flücht­lings­hil­fe vor­ab die Emp­feh­lung zur Bewil­li­gung gege­ben hat.

Die Kir­chen­ge­mein­den wer­den gebe­ten, Spen­den und Kol­lek­ten für die Betrof­fe­nen der Ukrai­ne-Kri­se zu sam­meln und mit dem Stich­wort „Ukrai­ne“ an die Ev.-ref. Kir­che in Bay­ern wei­ter­zu­lei­ten. Die Ev.-ref. Kir­che in Bay­ern wird die ein­ge­hen­den Spen­den und Kol­lek­ten mit der Zweck­bin­dung „Ukrai­ne“ an die Dia­ko­nie-Kata­stro­phen­hil­fe wei­ter­lei­ten. Die Syn­ode beschließt, für das Jahr 2022 einen Son­der­fonds in Höhe von 50.000 Euro zu grün­den und als Teil des Nach­trags­haus­halts zu bewil­li­gen. Die Mit­tel des Son­der­fonds wer­den für die Arbeit der Dia­ko­nie Kata­stro­phen­hil­fe ver­wen­det, um in der Höhe der ein­ge­gan­ge­nen Spen­den und Kol­lek­ten mit der Zweck­bin­dung „Ukrai­ne“ auch die welt­wei­te Arbeit der Dia­ko­nie-Kata­stro­phen­hil­fe zu unterstützen.

Zum Syn­odal­ver­band XI gehö­ren ca. 12.000 Mit­glie­der. Der Syn­odal­ver­band ist ein Zusam­men­schluss der Evan­ge­lisch-refor­mier­ten Kir­che in Bay­ern (ErKiB) mit 10 Gemein­den und den drei wei­te­ren refor­mier­ten Gemein­den in Chem­nitz-Zwickau, Leip­zig und Stutt­gart. Seit dem Zusam­men­schluss mit der Evan­ge­lisch-refor­mier­ten Kir­che in Nord­west­deutsch­land ist die Ev.-ref. Kir­che in Bay­ern zusam­men mit den drei Gemein­den gleich­zei­tig der elf­te Syn­odal­ver­band (Kir­chen­kreis) der Evan­ge­lisch-refor­mier­ten Kir­che mit Sitz in Leer. Die­se wie­der­um ist eine der 20 Lan­des­kir­chen, die als Glied­kir­chen der EKD angehören.