Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan 2030– jetzt muss der Stadt­rat Bam­berg lie­fern – VCD übt Kritik

Noch nicht mal sie­ben Jah­re nach Beginn der Pla­nungs­ak­ti­vi­tä­ten und kaum mehr als acht Jah­ren bis zum Pla­nungs­ho­ri­zont wur­de inter­es­sier­ten Bürger*innen am 9. März 2022 im Rah­men einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung ein gro­ber Über­blick dar­über vor­ge­stellt, wie Bam­bergs Mobi­li­tät zukunfts­si­cher gemacht wer­den soll. Die Erwar­tun­gen an den Abschluss des Ver­fah­rens waren hoch, denn das allei­ni­ge Abwar­ten der letz­ten vier Jah­re hat die Stadt den Mobi­li­täts­zie­len kaum näher­ge­bracht. Jetzt muss nur der Stadt­rat die kon­kre­ten Maß­nah­men auch beschlie­ßen, damit Bam­berg mög­lichst schnell von den Ergeb­nis­sen pro­fi­tie­ren kann.

Die Zie­le des Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plans hat der Stadt­rat 2017 ein­stim­mig beschlos­sen und auch der VCD unter­stützt die­se Zie­le weit­ge­hend. Es geht dabei vor allem um eine lebens­wer­te Stadt­ge­stal­tung, einen höhe­ren Anteil umwelt­freund­li­cher Ver­kehrs­mit­tel, mehr gleich­be­rech­tig­te Mobi­li­tät für alle, mehr Ver­kehrs- und sozia­le Sicher­heit. Das Errei­chen die­ser Zie­le erscheint mit dem vor­ge­leg­ten Arbeits­stand sehr gefähr­det, denn anschei­nend sol­len vom Stadt­rat nur die blu­mi­gen Wor­te eines Abschluss­be­richts beschlos­sen wer­den und kei­ne kon­kre­ten Maß­nah­men, die in gro­ßer Zahl auch mit Bei­trä­gen aus der Bür­ger­schaft erar­bei­tet wur­den. Ist es das, wofür die Stadt sechs Jah­re Bera­tung bestellt hat? Ist es das, wofür sich zahl­rei­che Bürger*innen, Ver­ei­ne und Ver­bän­de in vie­len Stun­den ehren­amt­li­cher Arbeit enga­giert haben? Sind die hun­der­te Vor­schlä­ge aus der Bevöl­ke­rung und die jah­re­lan­ge Sach­ar­beit von Ver­wal­tung und den Bera­tern dem Stadt­rat so wenig wert, dass sie ein­fach bei­sei­te gelegt werden?

Wir hal­ten die­se Vor­ge­hens­wei­se für nicht akzeptabel.

„Wenn die enor­men Kosten für die exter­ne Bera­tung und die Bür­ger­be­tei­li­gung einen Wert haben sol­len, muss der Stadt­rat nun end­lich die erar­bei­te­ten Maß­nah­men beschlie­ßen. Sonst bleibt ledig­lich eine enor­me Ver­schwen­dung von Steu­er­geld und Bür­ger­schafts­en­ga­ge­ment“ so Andre­as Irmisch, Vor­sit­zen­der im VCD Kreis­ver­band Bam­berg. Dies ist kein Selbst­zweck, son­dern für eine lebens­wer­te Stadt und eine nach­hal­ti­ge, sozi­al gerech­te Mobi­li­tät gemäß den beschlos­se­nen Zie­len erfor­der­lich, wie von den Bera­tern dar­ge­legt. Kei­ne Maß­nah­men zu beschlie­ßen, auf jähr­li­ches Moni­to­ring und Nach­steu­ern zum Errei­chen der Zie­le zu ver­zich­ten und erst in fünf Jah­ren die Situa­ti­on zu eva­lu­ie­ren, ist für die Bamberger*innen nicht gut genug. Wei­te­re wert­vol­le Jah­re untä­tig den Kopf in den Sand zu stecken um dann ver­wun­dert fest­zu­stel­len, dass die Zie­le in der Kür­ze der ver­blei­ben­den Zeit nicht mehr erreicht wer­den kön­nen, kann kein Stadt­rats­mit­glied ernst­haft unterstützen.

Für die Umset­zungs­pha­se sind ver­mut­lich vie­le Bürger*innen und Ver­bän­de bereit, die kon­kre­ten Maß­nah­men in Betei­li­gungs­ver­fah­ren mit aus­zu­ge­stal­ten. Die Bürger*innen und Ver­bän­de haben an die­sen Stel­len seit Jah­ren gelie­fert, jetzt ist der Stadt­rat an der Rei­he. Die zugrun­de lie­gen­den Doku­men­te sind nach wie vor nicht ein­seh­bar. Ins­be­son­de­re die Liste aller ein­ge­reich­ten Maß­nah­men, also auch der abge­lehn­ten samt Ableh­nungs­grün­den, soll­te umge­hend ver­öf­fent­licht werden.Das muss der Stadt­rat nun lie­fern – samt den zuge­hö­ri­gen Beschlüssen.

Mit­mach­stadt Bam­berg heißt, MIT der Bevöl­ke­rung etwas MACHEN – dazu sind wir ger­ne bereit.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Das erin­nert doch sehr an frü­he­re Ver­fah­ren (Innen­stadt, Berg­ge­biet): Auch damals wur­den Unmen­gen Steu­er­gelds und bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments ver­brannt. Denn den heh­ren Wor­ten folg­ten schon sei­ner­zeit kei­ne ziel­füh­ren­den Taten – abge­se­hen davon, daß es den Ver­ant­wort­li­chen gelun­gen war, kon­tra­pro­duk­ti­ve Maß­nah­men in die Beschlüs­se ein­zu­schmug­geln, was trotz war­nen­der Stim­men im all­ge­mei­nen Jubel­tau­mel unter­ge­gan­gen war.

    Nur all­zu offen­kun­dig zeigt sich immer wie­der der eigent­li­che Zweck sol­cher Betei­li­gungs­ver­fah­ren: Die Akti­vi­tä­ten der enga­gier­ten Men­schen sol­len kon­trol­liert kana­li­siert wer­den, so daß wenig bis kei­ne Res­sour­cen ver­blei­ben, poli­tisch wirk­sa­men Druck auch in der Öffent­lich­keit auf­zu­bau­en und aus­zu­üben. Auch davor war, lei­der ohne Reso­nanz, schon zu Beginn der genann­ten Ver­fah­ren gewarnt worden.