Vor­erst kei­ne Ter­mi­ne im Bay­reu­ther Aus­län­der­amt möglich

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Auf­grund der Viel­zahl an vor­zu­neh­men­den Regi­strie­run­gen von Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne ist der­zeit die Ver­ein­ba­rung von Ter­mi­nen, die nicht für die Regi­strie­rung vor­ge­se­hen sind, beim städ­ti­schen Aus­län­der­amt bis auf wei­te­res nicht möglich.

Aus­län­di­sche Mitbürger/​innen, die eine Ver­län­ge­rung ihres Auf­ent­halts­ti­tels benö­ti­gen, wer­den gebe­ten, sich recht­zei­tig per E‑Mail (auslaenderamt@​stadt.​bayreuth.​de) oder posta­lisch mit dem Aus­län­der­amt in Ver­bin­dung zu set­zen. Die recht­zei­ti­ge Kon­takt­auf­nah­me gilt als frist­ge­rech­te Antrag­stel­lung. Es wird dar­um gebe­ten, von tele­fo­ni­schen Anfra­gen abzu­se­hen. Die Antrag­stel­len­den erhal­ten nach der Kon­takt­auf­nah­me unauf­ge­for­dert eine Bestä­ti­gung über die frist­ge­rech­te Antrag­stel­lung per Post.

Sobald Ter­min­ver­ein­ba­run­gen wie­der mög­lich sind, wer­den die Betrof­fe­nen, wenn sie sich mit dem Aus­län­der­amt zuvor in Ver­bin­dung gesetzt hat­ten, hier­über in Kennt­nis gesetzt. Das Aus­län­der­amt bit­tet um Nach­sicht, aber ange­sichts der aktu­el­len Situa­ti­on sind oben genann­te Ein­schrän­kun­gen lei­der unabdingbar.