Land­kreis Forch­heim: Betrü­ger machen über Whats­App Beute

symbolfoto polizei

LKR. FORHHEIM. Erneut erbeu­te­ten Betrü­ger über einen Mes­sen­ger-Dienst mehr als tau­send Euro, dies­mal von einer 55-Jäh­ri­gen aus dem öst­li­chen Land­kreis von Forch­heim. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg hat die Ermitt­lun­gen über­nom­men und warnt die Bevölkerung.

Die Frau erhielt zunächst Frei­tag­mit­tag eine son­der­ba­re Mit­tei­lung in Whats­App und eine ihr unbe­kann­te Num­mer erschien auf dem Dis­play. Ihr ver­meint­li­cher Sohn schrieb, dass sein eige­nes Han­dy kaputt sei. Er bräuch­te für einen drin­gen­den Kauf von Elek­tro­nik­ar­ti­keln jedoch einen grö­ße­ren Geld­be­trag. Er kön­ne die Über­wei­sung jedoch nicht selbst ver­an­las­sen, da die Zugangs- und Kon­to­da­ten unglück­li­cher­wei­se auf dem beschä­dig­ten Smart­phone gespei­chert sei­en. Des­halb sei es not­wen­dig, dass die 55-Jäh­ri­ge den gefor­der­ten Geld­be­trag von rund 1.500 Euro auf ein im Chat genann­tes Kon­to über­weist. Der Sohn wür­de ihr im Anschluss und wenn sei­ne Tech­nik wie­der funk­ti­ons­fä­hig ist, den Betrag rück­über­wei­sen. Die hilfs­be­rei­te Frau folg­te dar­auf­hin den Anwei­sun­gen und tätig­te den Geldtransfer.

Erst spä­ter erkann­te sie, dass sie Betrü­gern auf den Leim gegan­gen war.

Sich per Text­nach­richt als nahe­ste­hen­de Per­son aus­zu­ge­ben und um eine Über­wei­sung zu bit­ten, ist mitt­ler­wei­le eine gän­gi­ge Masche der Gauner.

Die ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt vor die­ser Betrugs­fal­le und bit­tet dar­um, fol­gen­de Tipps zu beherzigen:

  • Fra­gen Sie per­sön­lich nach, wenn Sie von einer unbe­kann­ten Han­dy­num­mer über Mes­sen­ger-Dien­ste kon­tak­tiert werden.
  • Sei­en Sie miss­trau­isch, wenn Sie per Whats­App und Co. mit Geld­for­de­run­gen kon­fron­tiert werden.
  • Spei­chern Sie unbe­kann­te Ruf­num­mern nicht ohne wei­te­res als Kon­takt ein.
  • Wen­den Sie sich bei Ver­dachts­mo­men­ten an die Polizei.
  • Soll­ten Sie bereits eine Über­wei­sung getä­tigt haben, set­zen Sie Ihre Bank über den Vor­fall in Kennt­nis und erstat­ten Sie Anzeige.
  • Löschen Sie kei­nes­falls den Chatverlauf.