ADFC Bam­berg for­dert Umset­zung des Verkehrsentwicklungsplans

In sei­ner Ein­gangs­re­de bei der Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan (VEP) 2030 am 9. März wies Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke dar­auf hin, wie wich­tig eine Ver­kehrs­wen­de für die Stadt Bam­berg sei und dass die­se durch den VEP ein­ge­lei­tet wer­den soll. Der ADFC Bam­berg steht den vom Stadt­rat 2017 ein­stim­mig beschlos­se­nen Zie­len des VEP sehr posi­tiv gegen­über, sehen die­se doch eine deut­li­che Stär­kung der Ver­kehrs­mit­tel des Umwelt­ver­bun­des vor. Um die­se Zie­le zu errei­chen, wur­de ein Maß­nah­men­pa­ket erstellt. In die­sem Maß­nah­men­pa­ket sind auch und vor allem Vor­schlä­ge aus der Bür­ger­be­tei­li­gung ent­hal­ten. Die­se gilt es nun umzu­set­zen. Der ADFC for­dert des­halb den Stadt­rat auf, den Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plan mit die­sem Maß­nah­men­pa­ket zu beschlie­ßen. „Ohne die­se Maß­nah­men wird es nicht gelin­gen, die Zie­le des VEP zu errei­chen“ so Inge Buhl aus dem Vor­stands­team. „Der VEP darf kei­nes­falls zu einem Papier­ti­ger wer­den, schließ­lich wur­de in den letz­ten sie­ben Jah­ren viel Geld für die Erstel­lung durch die Pla­ner­so­cie­tät inve­stiert“, for­dert Vor­stands­mit­glied Elke Pap­pen­schel­ler. Dem Fahr­rad kommt bei der Ver­kehrs­wen­de eine beson­de­re Bedeu­tung zu. Es erzeugt kei­ner­lei Abga­se, ist CO2 neu­tral, platz­spa­rend und kann bei ent­spre­chend siche­rer und kom­for­ta­bler Infra­struk­tur vom Kind bis zur Senio­rin nahe­zu von jedem genutzt wer­den. Wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie hat sich das Fahr­rad schon als kri­sen­si­che­res Ver­kehrs­mit­tel bewährt. Auch bei den in Deutsch­land spür­ba­ren Aus­wir­kun­gen des Ukrai­ne-Kriegs, ist das Fahr­rad abso­lut kri­sen­si­cher, das es im Gegen­satz zum Auto kei­ner­lei Treib­stof­fe braucht.

Lei­der gibt es Ent­wick­lun­gen, die den Zie­len des VEP dia­me­tral ent­ge­gen­ste­hen. Vor allem der Beschluss die Unte­re Brücke für den Rad­ver­kehr zu sper­ren, lehnt der ADFC ab. „Hier wird eine wich­ti­ge Fahr­rad­ci­ty­rou­te ein­fach gekappt“ empört sich Inge Buhl. Dass es Stadt­rats­mit­glie­der gibt, die ernst­haft die Auf­lö­sung des Schutz­strei­fens in der Hall­stadter Stra­ße for­dern, zeugt davon, dass sie die Sicher­heit der schwä­che­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer wie z. B. Senio­rin­nen oder Kin­der nicht ernst nehmen.

„Wir hof­fen sehr, dass die Stadt­rats­mehr­heit die Chan­ce sieht, die der VEP bie­tet und die­sen nicht nur beschließt, son­dern auch die dazu­ge­hö­ri­gen Maß­nah­men in den näch­sten Jah­ren umsetzt“ appel­liert Harald Pap­pen­schel­ler noch­mals an das Gremium.

1 Antwort

  1. Wolfgang Bönig sagt:

    Lei­der sieht der ADFC inzwi­schen auch eher auf Sym­bo­lik als auf tat­säch­li­che Sicher­heit. Der soge­nann­te „Schutz­strei­fen“ (stadt­aus­wärts) wie auch der (benut­zungs­pflich­ti­ge) Rad­fahr­strei­fen in der Hall­stadter Stra­ße ver­lei­ten vor allem Kraftfahrer/​innen, die Radler/​innen ohne den erfor­der­li­chen – und vor­ge­schrie­be­nen – Sei­ten­ab­stand zu pas­sie­ren, da sie sich an der Mar­kie­rungs­li­nie orientieren.

    Im Fall des „Schutz­strei­fens“ dür­fen die Radfahrer/​innen zwar weit genug vom Bord­stein ent­fernt fah­ren, so daß Kraft­fahr­zeu­ge bei Gegen­ver­kehr nicht über­ho­len kön­nen (www​.fahr​rad​zu​kunft​.de/​2​7​/​s​c​h​u​t​z​s​t​r​e​i​f​e​n​-​k​l​a​g​e​b​e​f​u​g​nis). Doch wird dies meist nicht akzep­tiert, aggres­si­ve Signa­le und Fahr­ma­nö­ver sind häu­fi­ge Folge.

    Der Rad­fahr­strei­fen wie­der­um zwingt zum Fah­ren inner­halb des Tür­schwenk­be­reichs des neben­lie­gen­den Park­strei­fens, da der mar­kier­te Abstand viel zu gering ist.

    Bei­de Rad­ler­spu­ren unter­schrei­ten die in den tech­ni­schen Regel­wer­ken vor­ge­ge­be­nen Regel­ma­ße deutlich.

    Die Gefähr­dung des Rad­ver­kehrs ist (nicht nur) in Fol­ge der man­gel­haft aus­ge­führ­ten Fahr­rad­spu­ren höher als sie es bei Misch­ver­kehr wäre. Gefähr­dun­gen trä­ten dann allen­falls in Fol­ge regel­wid­ri­gen Ver­hal­tens sei­tens der Kraftfahrer/​innen, die nicht akzep­tie­ren wol­len, auch ein­mal hin­ter einem Fahr­rad blei­ben zu müs­sen, auf. Hier sind, so die höchst­rich­ter­li­che Recht­spre­chung, die Über­wa­chungs­be­hör­den gefor­dert, für Regel­ein­hal­tung zu sor­gen. Maß­nah­men und Anord­nun­gen dürf­ten nicht zu Lasten der durch Regel­ver­stö­ße Gefähr­de­ten, wie es bei­spiels­wei­se eine Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht in Fol­ge des mit ihr ver­bun­de­nen Fahr­bahn­ver­bots dar­stell­te, getrof­fen werden.