B 505: Sper­rung der Gemein­de­ver­bin­dungs­stra­ße Schlüs­sel­au und Jungenhofen

Symbolbild Umleitung

Der­zeit befin­det sich der 3. Bau­ab­schnitt des Aus­baus der Bun­des­stra­ße 505 im Bau. Die B 505 wird in die­sem Bereich drei­strei­fig mit jeweils einem gesi­cher­tem Über­hol­be­reich je Fahrt­rich­tung aus­ge­baut. Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg beginnt in der Kalen­der­wo­che 10 (ab 7. März 2022) mit der Ein­rich­tung der Umlei­tung für die Strecke zwi­schen Schlüs­sel­au und Jun­gen­ho­fen, da die­se gesperrt wer­den muss.

Die Umlei­tung erfolgt über Jun­gen­ho­fen – Zent­be­ch­ho­fen, dann über die St 2254, Rich­tung Herrns­dorf nach Schlüs­sel­au und wird ent­spre­chend aus­ge­schil­dert. Hier­zu wird der Feld­weg nörd­lich von Zent­be­ch­ho­fen ertüchtigt.

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg bit­tet die Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für die unver­meid­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen und Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen wäh­rend der Ertüch­ti­gungs­maß­nah­me, sowie um erhöh­te Auf­merk­sam­keit auf der Umleitungsstrecke.