RathausReport der Stadt Erlangen vom 25. Februar 2022

Jenaer und Erlanger Friedens-Appell: „Wir wollen keinen Krieg, sondern einen dauerhaften Frieden!“

Die Partnerstädte Jena und Erlangen haben einen gemeinsamen Friedens-Appell veröffentlicht. „Wir wollen keinen Krieg, sondern einen dauerhaften Frieden!“ heißt es in dem Papier, das aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Konflikt vor allem die russische Seite aufruft, den Angriff auf die Ukraine zu beenden.

Die Initiative dazu ging von Jenas Alt-OB Albrecht Schröter aus. Erstunterzeichner sind der Oberbürgermeister der Stadt Jena, Thomas Nitzsche, sowie Schröters Vorgänger Peter Röhlinger. Aus Erlangen haben Oberbürgermeister Florian Janik, seine beiden Amtsvorgänger Siegfried Balleis und Dietmar Hahlweg, Bürgermeister Jörg Volleth, Stadträtinnen und Stadträte, die Dekane Peter Huschke und Michael Pflaum sowie aus beiden Regionen Landtagsabgeordnete und Mitglieder des Bundestags den Friedensappell unterzeichnet.

Der Text im Wortlaut:

„Die jüngsten Entwicklungen im Konflikt zwischen Russland einerseits und der Ukraine, den Mitgliedstaaten der NATO bzw. der Europäischen Union andererseits erfüllen uns mit tiefer und zunehmender Sorge vor einem Krieg in Europa. Getragen von der Überzeugung, dass militärische Schritte der Putin-Administration dem Wunsch der Menschen in Russland, der Ukraine und in Europa nach Frieden zuwiderlaufen, fordern wir die Einhaltung der Unverletzlichkeit der Grenzen der souveränen Republik Ukraine, des Abkommens von Minsk und die Rückkehr der Konfliktpartner an den Verhandlungstisch.

Wir lehnen den Einsatz von Waffen – egal von welcher Seite – strikt ab. Wir werden keinem Vorwand zum weiteren militärischen Eingreifen Glauben schenken. Wir fordern den sofortigen Stop der Angriffe auf die Ukraine und den Rückzug aller russischen Truppen von deren Territorium. Um einen nachhaltigen Frieden zu erreichen, muss es einen fairen Ausgleich der Interessen aller am Konflikt Beteiligten bzw. vom Konflikt direkt Betroffenen geben. Dazu gehören insbesondere die legitimen Sicherheitsinteressen der Ukraine, Russlands und ihrer Nachbarstaaten.

Wir fordern alle Seiten auf, diesen Sicherheitsinteressen durch den Verzicht auf die Stationierung von Waffen in relevanten Gebieten und durch substantielle Abrüstungsvereinbarungen Rechnung zu tragen. Dies am Verhandlungstisch zu regeln, ist Aufgabe und Pflicht von Russland und NATO.

Wir unterstützen den Vorschlag des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, eine große Europäische Sicherheitskonferenz einzuberufen, um zu Lösungen im Russland-Ukraine-Konflikt zu kommen.

Wir wollen, dass Russland und die Europäische Union zum Wohle Europas und der Welt künftig als echte Partner zusammenarbeiten. Wir werden – u.a. durch den Ausbau und die Unterstützung von regionalen und kommunalen Partnerschaften – die freundschaftliche Begegnung von Menschen aus Russland, der Ukraine und Deutschland fördern.

Wir setzen uns im Geist der Völkerverständigung dafür ein, dass mit einer Ablehnung der machtpolitischen und expansiven Politik Wladimir Putins keine Pauschalverurteilung des russischen Volkes einhergeht.“

Dr. Karin Kaschuba, Dr. Albrecht Schröter, Torsten Wolf

Der Aufruf mit den Namen aller Unterzeichnenden kann im Internet unter www.erlangen.de angesehen werden.

OB bei Kundgebung „Nein zu Besetzung und Krieg in der Ostukraine“

Auf dem Schloßplatz findet am Samstag, 26. Februar, von 11:00 bis 13:00 Uhr eine Kundgebung unter dem Titel „Nein zu Besetzung und Krieg in der Ostukraine“ statt. Daran nimmt auch Oberbürgermeister Florian Janik teil. Zu der Veranstaltung rufen die Erlanger Christen für den Frieden auf.

Stadt ruft zum Impfen auf – Rund 95.000 Briefe verlassen Rathaus

„Gerade jetzt ist es wichtig, die Impfquote weiter zu steigern, damit wir bestmöglich für den Herbst vorbereit sind“, schreibt Oberbürgermeister Florian Janik in einem Brief, der in der nächsten Zeit rund 95.000 Erlangerinnen und Erlanger erreicht. Damit und mit einem beiliegenden Infoblatt über die Schutzimpfung gegen COVID-19 soll noch einmal kräftig die Werbetrommel für eine höhere Impfquote gerührt werden. Das Infoblatt ruft in mehreren Sprachen zur Impfung auf, Erklärungen sind bewusst einfach formuliert. Über einen QR-Code kommt man zudem auf die Internetseite, wo die auch in Französisch, Italienisch, Türkisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch abzurufen sind.

„Wir wissen, dass wir mit dem Brief auch viele Bürgerinnen und Bürger erreichen, die bereits geimpft sind. Deshalb meine große Bitte: Nehmen Sie das Infoblatt und sprechen Sie diejenigen an, die noch nicht überzeugt sind!“ heißt es in Janiks Brief. Parallel richtet sich Landrat Alexander Tritthart mit einem offenen Brief, der über die Amts- und Mitteilungsblätter die Haushalte erreicht, an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Neben der Briefverteilung wird auch in den sozialen Medien noch einmal verstärkt geworben. In einem Videoaufruf in mehreren Sprachen werben Erlangerinnen und Erlanger dafür, sich immunisieren zu lassen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.erlangen.de/impfzentrum.

Lastenrad-Förderung auch 2022

In seiner Sitzung am Mittwoch hat der Stadtrat die Lastenrad-Förderrichtlinie für 2022 angepasst. Künftig profitieren von der Förderung auch Menschen mit ErlangenPass sowie Familien mit mindestens drei Kindern unter 12 Jahren. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger mit geringen finanziellen Mitteln finanziell entlastet und gleichzeitig die Teilhabe am Klimaschutz ermöglicht.

Zusätzlich wird der Bezug von Ökostrom zum Laden der Akkus von Lastenpedelecs oder E-Fahrradlastenanhängern durch eine Pauschalzuweisung honoriert. Für das Förderprogramm sind im Haushalt insgesamt 105.000 Euro eingeplant.

Die Nutzung sowie die Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern erfreut sich in Erlangen zunehmender Beliebtheit. Die für 2021 zur Verfügung bereitgestellten Fördermittel waren bereits Ende September aufgebraucht. Daraufhin wurden die Mittel aufgestockt, um die große Nachfrage bedienen zu können.

Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung, Gewerbetreibende, freiberufliche Tätige, Vereine, Initiativen, Nutzungsgemeinschaften und Privatpersonen, die Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, Fahrradanhänger, -lastenanhänger oder Therapieräder anschaffen möchten, können die Förderung beantragen. Lastenfahrräder werden mit bis zu 30 bzw. 40 % des Nettopreises (max. 1.200 Euro) gefördert, Fahrradanhänger mit bis zu 30 bzw. 40 % des Nettopreises (max. 600 Euro). Lastenpedelecs sowie E-Lastenanhänger werden mit bis zu 30 bzw. 40 % des Nettopreises (maximal 1.600 Euro) gefördert. Für den Bezug von 100 % Ökostrom zum Laden dieser elektrisch unterstützten Transportmittel werden zusätzlich pauschal 300 Euro ausgezahlt.

Therapie- oder Spezialräder für Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung werden mit 50 % des Nettokaufpreises (maximal 2.500 Euro) bezuschusst. Menschen mit ErlangenPass können sich einen Fahrradanhänger mit bis zu 60 % des Nettopreises (max. 900 Euro) fördern lassen.

Infos: www.erlangen.de/lastenradfoerderung.

Änderung bei der Förderung von CO2-mindernden Maßnahmen

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung am Mittwoch eine Änderung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden beschlossen. Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 Euro wird in die Haushaltsberatungen 2022 für das Jahr 2023 eingebracht.

Die Förderrichtlinie 2021 wird im Detail ergänzt um Zuschüsse für Wärmepumpen, für den Anschluss an Nahwärmenetze aus erneuerbaren Energien, eine zusätzliche Förderung von Mieterstromanlagen, die Förderung von Photovoltaik-Anlagen bis maximal 100 kWp, einen Bonus bei der Sanierung im Bestand für die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe sowie den nachhaltigen Neubau von Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden.

„Alle können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, auch im Kleinen: Lassen Sie sich von uns beraten! Unsere Erfahrung zeigt wie überzeugend gerade die Solarenergie für die Erlanger*innen ist – sobald eine Anlage in einer Nachbarschaft auf dem Dach oder Balkon installiert ist, lässt die zweite und dritte meist nicht lange auf sich warten“, erklärt Umwelt- und Klimaschutzreferentin Sabine Bock.

Die Anschlussquote von PV-Anlagen bis 10 kWp hat sich im letzten Jahr gegenüber den Vorjahren verdreifacht, in diesem Jahr sind die Vorjahreswerte nochmals übertroffen worden und bereits im Oktober 2021 wurde eine Vervierfachung erreicht. Auch im Bereich der energetischen Sanierung ist ein starker Anstieg von beantragten Maßnahmen zu verzeichnen, ganz besonders durch die Förderung zusätzlicher Boni für Vollsanierungen zum Effizienzhaus. Durch weitere Ergänzungen des Förderprogramms 2021 soll für 2022 noch stärker zur Ergreifung CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude, nachhaltiger Bauweise, dem Einsatz nachhaltiger Baustoffe und der Nutzung erneuerbarer Energien motiviert werden.

„Mit dem neuen Programm wird das Spektrum der Förderung noch einmal erweitert“, so die Umweltreferentin. „Schauen Sie in die Förderrichtlinie, ob auch etwas für Sie dabei ist,“ empfiehlt Sabine Bock.

Förderfähig sind generell nur freiwillige Maßnahmen, die nicht im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung (z. B. solare Baupflicht oder Bebauungsplänen) durchzuführen sind.

Info: www.erlangen.de/umwelt. Fragen beantwortet die Energieberatung im Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadtverwaltung (Telefon 09131 86-2935-/2323, energiefragen@stadt.erlangen.de).

NightLiner fahren wieder ab 11. März

Die NightLiner-Busse der VAG nehmen ab 11. März wieder ihren Betrieb in der Städteachse auf. Darauf verständigten sich die Städte und beteiligten Verkehrsunternehmen angesichts der angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen und der Öffnungsaussichten für Diskotheken und Clubs. Stadtplanungsreferent Josef Weber: „Wir freuen uns, auch hier wieder ein Stück Normalität herzustellen. Eine frühere Betriebsaufnahme ist aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten jedoch nicht möglich.“

Impfzentrum: Aktuelle Informationen und vor Ort-Termine

Das Impfzentrum Erlangen/Erlangen-Höchstadt ist weiterhin mit mobilen Teams in Stadt und Landkreis unterwegs. Die Termine sind ohne Anmeldung offen für alle ab 12 Jahren. Bei Sonderaktionen werden Schwangere und Kinder unter 12 Jahren nicht geimpft – für sie wird die Impfung nur im Impfzentrum Sedanstraße (Schwangere) bzw. im Kinderimpfzentrum (unter 12-Jährige) verabreicht. Da die Impfstoffverfügbarkeit dies aktuell zulässt, bietet das Impfzentrum in der Sedanstraße, in den Außenstellen und bei Sonderaktionen bis auf Weiteres allen Bürgerinnen und Bürgern an, zwischen den beiden Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna (empfohlen ab 30 Jahren) wählen zu können.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern ab 12 Jahren, ihren Impfschutz nach drei Monaten aufzufrischen. Die sogenannte „Boosterimpfung“ verringert die Infektionsgefahr und verhindert mit großer Sicherheit schwere Erkrankungen. Wer sich nach der Impfung – egal ob nach einer oder zwei Impfstoffdosen – infiziert oder eine einzelne Impfstoffdosis nach Infektion erhalten hat, kann ebenfalls nach drei Monaten eine weitere Impfung erhalten.

Drei Monate nach der ersten Auffrischung empfiehlt die STIKO eine zweite Auffrischung (vierte Impfung) für Bürgerinnen und Bürger über 70, Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sowie für Menschen mit Immunschwäche. Personal in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege wird die zweite Auffrischung nach sechs Monaten empfohlen.

Die Angebote der nächsten Tage:

  • Montag | 28. Februar | Bürgersaal Heroldsberg (Hauptstraße 104, 90562 Heroldsberg) | 12:00 bis 18:00 Uhr
  • Montag | 28. Februar | Erlangen Arcaden (Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen) | 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Dienstag | 1. März | Erlangen Arcaden (Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen) | 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Mittwoch | 2. März | Impfstelle Herzogenaurach (Hintere Gasse 22a, 91074 Herzogenaurach) | 9:30 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch | 2. März | Erlangen Arcaden (Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen) | 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Donnerstag | 3. März | Kulturscheune Mühlhausen (Marktplatz 4, 96172 Mühlhausen) | 12:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag | 3. März | Erlangen Arcaden (Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen) | 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Freitag | 4. März | Impfstelle Höchstadt (Erlanger Straße 2, 91315 Höchstadt) | 9:30 bis 17:00 Uhr
  • Freitag | 4. März | Erlangen Arcaden (Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen) | 12:00 bis 20:00 Uhr
  • Samstag | 5. März | Erlangen Arcaden (Nürnberger Straße 7, 91052 Erlangen) | 12:00 bis 20:00 Uhr

Im Impfzentrum Erlangen und in den Impfstellen Herzogenaurach und Höchstadt wird derzeit mit und ohne Terminvereinbarung geimpft. Termine können unter www.impfzentren.bayern oder telefonisch unter 09131/86-6500 vereinbart werden. Wer einen vereinbarten Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, online bzw. telefonisch zu stornieren. Die Impfstellen in Herzogenaurach und Höchstadt sind künftig regelmäßig einmal pro Woche geöffnet. Herzogenaurach jeweils mittwochs von 9:30 bis 17:00 Uhr, Höchstadt jeweils freitags von 9:30 bis 17:00 Uhr.

Für Kinder von 5 bis 11 Jahren wurde im Gebäude des Haupt-Impfzentrums ein Kinder-Impfzentrum eingerichtet (Zugang über Nägelsbachstraße 26, Parkmöglichkeit Tiefgarage Sedanstraße). Termine (Dienstag bis Donnerstagnachmittags, Freitag und Samstag ganztags) können über die Hotline oder online vereinbart werden. Kinder werden nur in Begleitung eines/r Erziehungsberechtigten geimpft, das Einverständnis eines/r ggfs. zweiten Erziehungsberechtigten wird erfragt. Es wird gebeten, Begleitpersonen auf das notwendige Maß zu beschränken. Jugendliche ab 12 Jahren werden überall geimpft, wo Erwachsene geimpft werden.Unter der Rufnummer 09131 86-6500 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr können nur Termine vereinbart werden. Medizinische Auskünfte gibt es jedoch nicht. Hierfür ist der Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter der Rufnummer 116 117 oder der Hausarzt /die Hausärztin zu kontaktieren. Wer seine Wohnung nicht verlassen kann, wendet sich bitte an seinen Hausarzt bzw. seine Hausärztin und bittet, eine Impfung als Hausbesuch vorzunehmen.

Info: www.erlangen.de/impfzentrum

Kinderkulturbüro: Faschingsangebote in den nächsten Tagen

Bei den Faschingsangeboten des städtischen Kinderkulturbüros in der Ferienwoche (28. Februar bis 4. März) gibt es noch freie Plätze für Kinder von 8 bis 13 Jahren. Ein tolles Programm wartet auf alle Teilnehmer. Unter anderem eine abenteuerliche Schnitzeljagd durch Erlangen: die verschwundenen Krapfen! Und dem Maskenball in Venedig nach dem bekannten Spiel „Werwölfe“. Spaß ist garantiert.Über die Internetseite sind noch Anmeldungen möglich: https://kinderkulturbuero-erlangen.de/kinderkalender/.

Einbürgerungsstelle nur eingeschränkt erreichbar

Die Einbürgerungsstelle in der Ausländerbehörde der Stadt ist in den nächsten Wochen nur eingeschränkt erreichbar. Coronabedingt können Präsenztermine bis auf Weiteres nicht wahrgenommen werden, eine Kommunikation und Kontaktaufnahme kann eingeschränkt elektronisch oder telefonisch stattfinden. Info: www.erlangen.de/ausländerbehörde.

Bekanntmachung: 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 – Jahn-/Haagstraße

In der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes („Die amtlichen Seiten“ Nr. 4, 24. Februar 2022, www.erlangen.de/das) ist die Bekanntmachung über das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 (Jahn-/Haagstraße) veröffentlicht.

Anlass zur Aufstellung des 4. Deckblattes war die Tatsache, dass der bestehende Bebauungsplan Nr. 310 nicht den heutigen Anforderungen und Gegebenheiten entsprach: Im Plangebiet betreibt die Evangelische Kirchengemeinde Erlangen-Altstadt ein Gemeindehaus sowie eine Kindertagesstätte mit Kinderkrippe. Bei der Bebauung des Grundstücks in der Haagstraße 2 im Jahre 1956 wurde in den Obergeschossen zusätzlich eine Wohnnutzung als Studentenwohnheim genehmigt. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 310 von 1974 ist der Bereich als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Die Wohnnutzung wurde jedoch nicht berücksichtigt und als zulässig festgesetzt.

Der Stadt Erlagen lag nun ein Bauantrag für den Einbau von zwei Wohnungen und einem Büro im Dachgeschoss des Gebäudes in der Haagstraße 2 vor. Das Baurecht wird mit diesem Deckblatt angepasst und somit eine Wohnnutzung ab dem ersten Obergeschoss ausnahmsweise zulassen. Im 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 wird außerdem die solare Baupflicht umgesetzt. Dabei bleiben die Grundzüge der Planung und die städtebauliche Qualität unberührt.

Bekanntmachung: 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 412 – Häuslinger Wegäcker West

In der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes („Die amtlichen Seiten“ Nr. 4, 24. Februar 2022, www.erlangen.de/das) ist die Bekanntmachung über das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 412 (Häuslinger Wegäcker West) veröffentlicht.

Der räumliche Geltungsbereich dieses Deckblatts umfasst das Grundstück G5 im Baugebiet 412, das gemäß Vermarktungskonzept für den Verkauf an eine Baugemeinschaft vorgesehen ist. Für den Erwerb dieses Grundstücks hat sich eine Baugemeinschaft beworben. Das Konzept des Wohnprojekts wurde von der Verwaltung positiv bewertet, sodass die Baugemeinschaft den Zuschlag für das Grundstück erhielt und der Optionsvertrag unterschrieben wurde.Das Bebauungskonzept erforderte jedoch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 412 in Teilbereichen. Der Entwurf sieht zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 24 bis 26 Wohneinheiten und ein eingeschossiger Gemeinschaftsbau mit Dachterrasse, zwischen den beiden Wohngebäuden, vor. Die Gebäude werden über Laubengänge erschlossen. Sowohl die Laubengänge, als auch der Gemeinschaftsbau liegen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen des Bebauungsplans Nr. 412.Ziel war es, die Umsetzung des Konzepts der Baugemeinschaft mit dem 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 412 zu ermöglichen. Dabei blieben die Grundzüge der Planung und die städtebauliche Qualität unberührt.