Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 25. Febru­ar 2022

Jena­er und Erlan­ger Frie­dens-Appell: „Wir wol­len kei­nen Krieg, son­dern einen dau­er­haf­ten Frieden!“

Die Part­ner­städ­te Jena und Erlan­gen haben einen gemein­sa­men Frie­dens-Appell ver­öf­fent­licht. „Wir wol­len kei­nen Krieg, son­dern einen dau­er­haf­ten Frie­den!“ heißt es in dem Papier, das auf­grund der jüng­sten Ent­wick­lun­gen im Kon­flikt vor allem die rus­si­sche Sei­te auf­ruft, den Angriff auf die Ukrai­ne zu beenden.

Die Initia­ti­ve dazu ging von Jenas Alt-OB Albrecht Schrö­ter aus. Erst­un­ter­zeich­ner sind der Ober­bür­ger­mei­ster der Stadt Jena, Tho­mas Nitz­sche, sowie Schrö­ters Vor­gän­ger Peter Röh­lin­ger. Aus Erlan­gen haben Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik, sei­ne bei­den Amts­vor­gän­ger Sieg­fried Ball­eis und Diet­mar Hahl­weg, Bür­ger­mei­ster Jörg Vol­leth, Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­te, die Deka­ne Peter Husch­ke und Micha­el Pflaum sowie aus bei­den Regio­nen Land­tags­ab­ge­ord­ne­te und Mit­glie­der des Bun­des­tags den Frie­dens­ap­pell unterzeichnet.

Der Text im Wortlaut:

„Die jüng­sten Ent­wick­lun­gen im Kon­flikt zwi­schen Russ­land einer­seits und der Ukrai­ne, den Mit­glied­staa­ten der NATO bzw. der Euro­päi­schen Uni­on ande­rer­seits erfül­len uns mit tie­fer und zuneh­men­der Sor­ge vor einem Krieg in Euro­pa. Getra­gen von der Über­zeu­gung, dass mili­tä­ri­sche Schrit­te der Putin-Admi­ni­stra­ti­on dem Wunsch der Men­schen in Russ­land, der Ukrai­ne und in Euro­pa nach Frie­den zuwi­der­lau­fen, for­dern wir die Ein­hal­tung der Unver­letz­lich­keit der Gren­zen der sou­ve­rä­nen Repu­blik Ukrai­ne, des Abkom­mens von Minsk und die Rück­kehr der Kon­flikt­part­ner an den Verhandlungstisch.

Wir leh­nen den Ein­satz von Waf­fen – egal von wel­cher Sei­te – strikt ab. Wir wer­den kei­nem Vor­wand zum wei­te­ren mili­tä­ri­schen Ein­grei­fen Glau­ben schen­ken. Wir for­dern den sofor­ti­gen Stop der Angrif­fe auf die Ukrai­ne und den Rück­zug aller rus­si­schen Trup­pen von deren Ter­ri­to­ri­um. Um einen nach­hal­ti­gen Frie­den zu errei­chen, muss es einen fai­ren Aus­gleich der Inter­es­sen aller am Kon­flikt Betei­lig­ten bzw. vom Kon­flikt direkt Betrof­fe­nen geben. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re die legi­ti­men Sicher­heits­in­ter­es­sen der Ukrai­ne, Russ­lands und ihrer Nachbarstaaten.

Wir for­dern alle Sei­ten auf, die­sen Sicher­heits­in­ter­es­sen durch den Ver­zicht auf die Sta­tio­nie­rung von Waf­fen in rele­van­ten Gebie­ten und durch sub­stan­ti­el­le Abrü­stungs­ver­ein­ba­run­gen Rech­nung zu tra­gen. Dies am Ver­hand­lungs­tisch zu regeln, ist Auf­ga­be und Pflicht von Russ­land und NATO.

Wir unter­stüt­zen den Vor­schlag des Thü­rin­ger Mini­ster­prä­si­den­ten Bodo Rame­low, eine gro­ße Euro­päi­sche Sicher­heits­kon­fe­renz ein­zu­be­ru­fen, um zu Lösun­gen im Russ­land-Ukrai­ne-Kon­flikt zu kommen.

Wir wol­len, dass Russ­land und die Euro­päi­sche Uni­on zum Woh­le Euro­pas und der Welt künf­tig als ech­te Part­ner zusam­men­ar­bei­ten. Wir wer­den – u.a. durch den Aus­bau und die Unter­stüt­zung von regio­na­len und kom­mu­na­len Part­ner­schaf­ten – die freund­schaft­li­che Begeg­nung von Men­schen aus Russ­land, der Ukrai­ne und Deutsch­land fördern.

Wir set­zen uns im Geist der Völ­ker­ver­stän­di­gung dafür ein, dass mit einer Ableh­nung der macht­po­li­ti­schen und expan­si­ven Poli­tik Wla­di­mir Putins kei­ne Pau­schal­ver­ur­tei­lung des rus­si­schen Vol­kes einhergeht.“

Dr. Karin Kaschuba, Dr. Albrecht Schrö­ter, Tor­sten Wolf

Der Auf­ruf mit den Namen aller Unter­zeich­nen­den kann im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de ange­se­hen werden.

OB bei Kund­ge­bung „Nein zu Beset­zung und Krieg in der Ostukraine“

Auf dem Schloß­platz fin­det am Sams­tag, 26. Febru­ar, von 11:00 bis 13:00 Uhr eine Kund­ge­bung unter dem Titel „Nein zu Beset­zung und Krieg in der Ost­ukrai­ne“ statt. Dar­an nimmt auch Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik teil. Zu der Ver­an­stal­tung rufen die Erlan­ger Chri­sten für den Frie­den auf.

Stadt ruft zum Imp­fen auf – Rund 95.000 Brie­fe ver­las­sen Rathaus

„Gera­de jetzt ist es wich­tig, die Impf­quo­te wei­ter zu stei­gern, damit wir best­mög­lich für den Herbst vor­be­reit sind“, schreibt Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik in einem Brief, der in der näch­sten Zeit rund 95.000 Erlan­ge­rin­nen und Erlan­ger erreicht. Damit und mit einem bei­lie­gen­den Info­blatt über die Schutz­imp­fung gegen COVID-19 soll noch ein­mal kräf­tig die Wer­be­trom­mel für eine höhe­re Impf­quo­te gerührt wer­den. Das Info­blatt ruft in meh­re­ren Spra­chen zur Imp­fung auf, Erklä­run­gen sind bewusst ein­fach for­mu­liert. Über einen QR-Code kommt man zudem auf die Inter­net­sei­te, wo die auch in Fran­zö­sisch, Ita­lie­nisch, Tür­kisch, Ara­bisch, Rus­sisch und Chi­ne­sisch abzu­ru­fen sind.

„Wir wis­sen, dass wir mit dem Brief auch vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger errei­chen, die bereits geimpft sind. Des­halb mei­ne gro­ße Bit­te: Neh­men Sie das Info­blatt und spre­chen Sie die­je­ni­gen an, die noch nicht über­zeugt sind!“ heißt es in Janiks Brief. Par­al­lel rich­tet sich Land­rat Alex­an­der Tritt­hart mit einem offe­nen Brief, der über die Amts- und Mit­tei­lungs­blät­ter die Haus­hal­te erreicht, an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Land­krei­ses Erlan­gen-Höch­stadt. Neben der Brief­ver­tei­lung wird auch in den sozia­len Medi­en noch ein­mal ver­stärkt gewor­ben. In einem Video­auf­ruf in meh­re­ren Spra­chen wer­ben Erlan­ge­rin­nen und Erlan­ger dafür, sich immu­ni­sie­ren zu lassen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​i​m​p​f​z​e​n​t​rum.

Lasten­rad-För­de­rung auch 2022

In sei­ner Sit­zung am Mitt­woch hat der Stadt­rat die Lasten­rad-För­der­richt­li­nie für 2022 ange­passt. Künf­tig pro­fi­tie­ren von der För­de­rung auch Men­schen mit Erlan­gen­Pass sowie Fami­li­en mit min­de­stens drei Kin­dern unter 12 Jah­ren. Dadurch wer­den Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit gerin­gen finan­zi­el­len Mit­teln finan­zi­ell ent­la­stet und gleich­zei­tig die Teil­ha­be am Kli­ma­schutz ermöglicht.

Zusätz­lich wird der Bezug von Öko­strom zum Laden der Akkus von Lasten­pe­delecs oder E‑Fahrradlastenanhängern durch eine Pau­schal­zu­wei­sung hono­riert. Für das För­der­pro­gramm sind im Haus­halt ins­ge­samt 105.000 Euro eingeplant.

Die Nut­zung sowie die För­de­rung von Lasten­fahr­rä­dern und Fahr­rad­an­hän­gern erfreut sich in Erlan­gen zuneh­men­der Beliebt­heit. Die für 2021 zur Ver­fü­gung bereit­ge­stell­ten För­der­mit­tel waren bereits Ende Sep­tem­ber auf­ge­braucht. Dar­auf­hin wur­den die Mit­tel auf­ge­stockt, um die gro­ße Nach­fra­ge bedie­nen zu können.

Men­schen mit gei­sti­ger oder kör­per­li­cher Ein­schrän­kung, Gewer­be­trei­ben­de, frei­be­ruf­li­che Täti­ge, Ver­ei­ne, Initia­ti­ven, Nut­zungs­ge­mein­schaf­ten und Pri­vat­per­so­nen, die Lasten­fahr­rä­der, Lasten­pe­delecs, Fahr­rad­an­hän­ger, ‑lasten­an­hän­ger oder The­ra­pie­rä­der anschaf­fen möch­ten, kön­nen die För­de­rung bean­tra­gen. Lasten­fahr­rä­der wer­den mit bis zu 30 bzw. 40 % des Net­to­prei­ses (max. 1.200 Euro) geför­dert, Fahr­rad­an­hän­ger mit bis zu 30 bzw. 40 % des Net­to­prei­ses (max. 600 Euro). Lasten­pe­delecs sowie E‑Lastenanhänger wer­den mit bis zu 30 bzw. 40 % des Net­to­prei­ses (maxi­mal 1.600 Euro) geför­dert. Für den Bezug von 100 % Öko­strom zum Laden die­ser elek­trisch unter­stütz­ten Trans­port­mit­tel wer­den zusätz­lich pau­schal 300 Euro ausgezahlt.

The­ra­pie- oder Spe­zi­al­rä­der für Men­schen mit gei­sti­ger oder kör­per­li­cher Ein­schrän­kung wer­den mit 50 % des Net­to­kauf­prei­ses (maxi­mal 2.500 Euro) bezu­schusst. Men­schen mit Erlan­gen­Pass kön­nen sich einen Fahr­rad­an­hän­ger mit bis zu 60 % des Net­to­prei­ses (max. 900 Euro) för­dern lassen.

Infos: www​.erlan​gen​.de/​l​a​s​t​e​n​r​a​d​f​o​e​r​d​e​r​ung.

Ände­rung bei der För­de­rung von CO2-min­dern­den Maßnahmen

Der Stadt­rat hat in sei­ner letz­ten Sit­zung am Mitt­woch eine Ände­rung der För­der­richt­li­nie zur Gewäh­rung von Zuschüs­sen für CO2-min­dern­de Maß­nah­men an Gebäu­den beschlos­sen. Eine Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung in Höhe von 700.000 Euro wird in die Haus­halts­be­ra­tun­gen 2022 für das Jahr 2023 eingebracht.

Die För­der­richt­li­nie 2021 wird im Detail ergänzt um Zuschüs­se für Wär­me­pum­pen, für den Anschluss an Nah­wär­me­net­ze aus erneu­er­ba­ren Ener­gien, eine zusätz­li­che För­de­rung von Mie­ter­strom­an­la­gen, die För­de­rung von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen bis maxi­mal 100 kWp, einen Bonus bei der Sanie­rung im Bestand für die Ver­wen­dung nach­hal­ti­ger Dämm­stof­fe sowie den nach­hal­ti­gen Neu­bau von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern und Nichtwohngebäuden.

„Alle kön­nen einen Bei­trag zum Kli­ma­schutz lei­sten, auch im Klei­nen: Las­sen Sie sich von uns bera­ten! Unse­re Erfah­rung zeigt wie über­zeu­gend gera­de die Solar­ener­gie für die Erlanger*innen ist – sobald eine Anla­ge in einer Nach­bar­schaft auf dem Dach oder Bal­kon instal­liert ist, lässt die zwei­te und drit­te meist nicht lan­ge auf sich war­ten“, erklärt Umwelt- und Kli­ma­schutz­re­fe­ren­tin Sabi­ne Bock.

Die Anschluss­quo­te von PV-Anla­gen bis 10 kWp hat sich im letz­ten Jahr gegen­über den Vor­jah­ren ver­drei­facht, in die­sem Jahr sind die Vor­jah­res­wer­te noch­mals über­trof­fen wor­den und bereits im Okto­ber 2021 wur­de eine Ver­vier­fa­chung erreicht. Auch im Bereich der ener­ge­ti­schen Sanie­rung ist ein star­ker Anstieg von bean­trag­ten Maß­nah­men zu ver­zeich­nen, ganz beson­ders durch die För­de­rung zusätz­li­cher Boni für Voll­sa­nie­run­gen zum Effi­zi­enz­haus. Durch wei­te­re Ergän­zun­gen des För­der­pro­gramms 2021 soll für 2022 noch stär­ker zur Ergrei­fung CO2-min­dern­de Maß­nah­men am Gebäu­de, nach­hal­ti­ger Bau­wei­se, dem Ein­satz nach­hal­ti­ger Bau­stof­fe und der Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien moti­viert werden.

„Mit dem neu­en Pro­gramm wird das Spek­trum der För­de­rung noch ein­mal erwei­tert“, so die Umwelt­re­fe­ren­tin. „Schau­en Sie in die För­der­richt­li­nie, ob auch etwas für Sie dabei ist,“ emp­fiehlt Sabi­ne Bock.

För­der­fä­hig sind gene­rell nur frei­wil­li­ge Maß­nah­men, die nicht im Rah­men öffent­lich-recht­li­cher Ver­pflich­tung (z. B. sola­re Bau­pflicht oder Bebau­ungs­plä­nen) durch­zu­füh­ren sind.

Info: www​.erlan​gen​.de/​u​m​w​elt. Fra­gen beant­wor­tet die Ener­gie­be­ra­tung im Amt für Umwelt­schutz und Ener­gie­fra­gen der Stadt­ver­wal­tung (Tele­fon 09131 86–2935-/2323, energiefragen@​stadt.​erlangen.​de).

Night­Li­ner fah­ren wie­der ab 11. März

Die Night­Li­ner-Bus­se der VAG neh­men ab 11. März wie­der ihren Betrieb in der Städ­te­ach­se auf. Dar­auf ver­stän­dig­ten sich die Städ­te und betei­lig­ten Ver­kehrs­un­ter­neh­men ange­sichts der ange­kün­dig­ten Locke­run­gen der Coro­na-Maß­nah­men und der Öff­nungs­aus­sich­ten für Dis­ko­the­ken und Clubs. Stadt­pla­nungs­re­fe­rent Josef Weber: „Wir freu­en uns, auch hier wie­der ein Stück Nor­ma­li­tät her­zu­stel­len. Eine frü­he­re Betriebs­auf­nah­me ist auf­grund der erfor­der­li­chen Vor­lauf­zei­ten jedoch nicht möglich.“

Impf­zen­trum: Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen und vor Ort-Termine

Das Impf­zen­trum Erlan­gen/Er­lan­gen-Höch­stadt ist wei­ter­hin mit mobi­len Teams in Stadt und Land­kreis unter­wegs. Die Ter­mi­ne sind ohne Anmel­dung offen für alle ab 12 Jah­ren. Bei Son­der­ak­tio­nen wer­den Schwan­ge­re und Kin­der unter 12 Jah­ren nicht geimpft – für sie wird die Imp­fung nur im Impf­zen­trum Sedan­stra­ße (Schwan­ge­re) bzw. im Kin­der­impf­zen­trum (unter 12-Jäh­ri­ge) ver­ab­reicht. Da die Impf­stoff­ver­füg­bar­keit dies aktu­ell zulässt, bie­tet das Impf­zen­trum in der Sedan­stra­ße, in den Außen­stel­len und bei Son­der­ak­tio­nen bis auf Wei­te­res allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern an, zwi­schen den bei­den Impf­stof­fen von BioNTech/​Pfizer und Moder­na (emp­foh­len ab 30 Jah­ren) wäh­len zu können.

Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) emp­fiehlt allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ab 12 Jah­ren, ihren Impf­schutz nach drei Mona­ten auf­zu­fri­schen. Die soge­nann­te „Boo­ster­imp­fung“ ver­rin­gert die Infek­ti­ons­ge­fahr und ver­hin­dert mit gro­ßer Sicher­heit schwe­re Erkran­kun­gen. Wer sich nach der Imp­fung – egal ob nach einer oder zwei Impf­stoff­do­sen – infi­ziert oder eine ein­zel­ne Impf­stoff­do­sis nach Infek­ti­on erhal­ten hat, kann eben­falls nach drei Mona­ten eine wei­te­re Imp­fung erhalten.

Drei Mona­te nach der ersten Auf­fri­schung emp­fiehlt die STI­KO eine zwei­te Auf­fri­schung (vier­te Imp­fung) für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über 70, Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sowie für Men­schen mit Immun­schwä­che. Per­so­nal in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen oder in der Pfle­ge wird die zwei­te Auf­fri­schung nach sechs Mona­ten empfohlen.

Die Ange­bo­te der näch­sten Tage:

  • Mon­tag | 28. Febru­ar | Bür­ger­saal Herolds­berg (Haupt­stra­ße 104, 90562 Herolds­berg) | 12:00 bis 18:00 Uhr
  • Mon­tag | 28. Febru­ar | Erlan­gen Arca­den (Nürn­ber­ger Stra­ße 7, 91052 Erlan­gen) | 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Diens­tag | 1. März | Erlan­gen Arca­den (Nürn­ber­ger Stra­ße 7, 91052 Erlan­gen) | 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Mitt­woch | 2. März | Impf­stel­le Her­zo­gen­au­rach (Hin­te­re Gas­se 22a, 91074 Her­zo­gen­au­rach) | 9:30 bis 17:00 Uhr
  • Mitt­woch | 2. März | Erlan­gen Arca­den (Nürn­ber­ger Stra­ße 7, 91052 Erlan­gen) | 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Don­ners­tag | 3. März | Kul­tur­scheu­ne Mühl­hau­sen (Markt­platz 4, 96172 Mühl­hau­sen) | 12:00 bis 18:00 Uhr
  • Don­ners­tag | 3. März | Erlan­gen Arca­den (Nürn­ber­ger Stra­ße 7, 91052 Erlan­gen) | 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Frei­tag | 4. März | Impf­stel­le Höch­stadt (Erlan­ger Stra­ße 2, 91315 Höch­stadt) | 9:30 bis 17:00 Uhr
  • Frei­tag | 4. März | Erlan­gen Arca­den (Nürn­ber­ger Stra­ße 7, 91052 Erlan­gen) | 12:00 bis 20:00 Uhr
  • Sams­tag | 5. März | Erlan­gen Arca­den (Nürn­ber­ger Stra­ße 7, 91052 Erlan­gen) | 12:00 bis 20:00 Uhr

Im Impf­zen­trum Erlan­gen und in den Impf­stel­len Her­zo­gen­au­rach und Höch­stadt wird der­zeit mit und ohne Ter­min­ver­ein­ba­rung geimpft. Ter­mi­ne kön­nen unter www​.impf​zen​tren​.bay​ern oder tele­fo­nisch unter 09131/86–6500 ver­ein­bart wer­den. Wer einen ver­ein­bar­ten Impf­ter­min nicht wahr­neh­men kann, wird gebe­ten, online bzw. tele­fo­nisch zu stor­nie­ren. Die Impf­stel­len in Her­zo­gen­au­rach und Höch­stadt sind künf­tig regel­mä­ßig ein­mal pro Woche geöff­net. Her­zo­gen­au­rach jeweils mitt­wochs von 9:30 bis 17:00 Uhr, Höch­stadt jeweils frei­tags von 9:30 bis 17:00 Uhr.

Für Kin­der von 5 bis 11 Jah­ren wur­de im Gebäu­de des Haupt-Impf­zen­trums ein Kin­der-Impf­zen­trum ein­ge­rich­tet (Zugang über Nägels­bach­stra­ße 26, Park­mög­lich­keit Tief­ga­ra­ge Sedan­stra­ße). Ter­mi­ne (Diens­tag bis Don­ners­tag­nach­mit­tags, Frei­tag und Sams­tag ganz­tags) kön­nen über die Hot­line oder online ver­ein­bart wer­den. Kin­der wer­den nur in Beglei­tung eines/​r Erzie­hungs­be­rech­tig­ten geimpft, das Ein­ver­ständ­nis eines/​r ggfs. zwei­ten Erzie­hungs­be­rech­tig­ten wird erfragt. Es wird gebe­ten, Begleit­per­so­nen auf das not­wen­di­ge Maß zu beschrän­ken. Jugend­li­che ab 12 Jah­ren wer­den über­all geimpft, wo Erwach­se­ne geimpft werden.Unter der Ruf­num­mer 09131 86–6500 von Mon­tag bis Frei­tag von 8:00 bis 17:00 Uhr kön­nen nur Ter­mi­ne ver­ein­bart wer­den. Medi­zi­ni­sche Aus­künf­te gibt es jedoch nicht. Hier­für ist der Pati­en­ten­ser­vice der Kas­sen­ärzt­li­chen Bun­des­ver­ei­ni­gung unter der Ruf­num­mer 116 117 oder der Haus­arzt /​die Haus­ärz­tin zu kon­tak­tie­ren. Wer sei­ne Woh­nung nicht ver­las­sen kann, wen­det sich bit­te an sei­nen Haus­arzt bzw. sei­ne Haus­ärz­tin und bit­tet, eine Imp­fung als Haus­be­such vorzunehmen.

Info: www​.erlan​gen​.de/​i​m​p​f​z​e​n​t​rum

Kin­der­kul­tur­bü­ro: Faschings­an­ge­bo­te in den näch­sten Tagen

Bei den Faschings­an­ge­bo­ten des städ­ti­schen Kin­der­kul­tur­bü­ros in der Feri­en­wo­che (28. Febru­ar bis 4. März) gibt es noch freie Plät­ze für Kin­der von 8 bis 13 Jah­ren. Ein tol­les Pro­gramm war­tet auf alle Teil­neh­mer. Unter ande­rem eine aben­teu­er­li­che Schnit­zel­jagd durch Erlan­gen: die ver­schwun­de­nen Krap­fen! Und dem Mas­ken­ball in Vene­dig nach dem bekann­ten Spiel „Wer­wöl­fe“. Spaß ist garantiert.Über die Inter­net­sei­te sind noch Anmel­dun­gen mög­lich: https://​kin​der​kul​tur​bue​ro​-erlan​gen​.de/​k​i​n​d​e​r​k​a​l​e​n​d​er/.

Ein­bür­ge­rungs­stel­le nur ein­ge­schränkt erreichbar

Die Ein­bür­ge­rungs­stel­le in der Aus­län­der­be­hör­de der Stadt ist in den näch­sten Wochen nur ein­ge­schränkt erreich­bar. Coro­nabe­dingt kön­nen Prä­senz­ter­mi­ne bis auf Wei­te­res nicht wahr­ge­nom­men wer­den, eine Kom­mu­ni­ka­ti­on und Kon­takt­auf­nah­me kann ein­ge­schränkt elek­tro­nisch oder tele­fo­nisch statt­fin­den. Info: www.erlangen.de/ausländerbehörde.

Bekannt­ma­chung: 4. Deck­blatt zum Bebau­ungs­plan Nr. 310 – Jahn-/Haag­stra­ße

In der aktu­el­len Aus­ga­be des Amts­blat­tes („Die amt­li­chen Sei­ten“ Nr. 4, 24. Febru­ar 2022, www​.erlan​gen​.de/​das) ist die Bekannt­ma­chung über das 4. Deck­blatt zum Bebau­ungs­plan Nr. 310 (Jahn-/Haag­stra­ße) veröffentlicht.

Anlass zur Auf­stel­lung des 4. Deck­blat­tes war die Tat­sa­che, dass der bestehen­de Bebau­ungs­plan Nr. 310 nicht den heu­ti­gen Anfor­de­run­gen und Gege­ben­hei­ten ent­sprach: Im Plan­ge­biet betreibt die Evan­ge­li­sche Kir­chen­ge­mein­de Erlan­gen-Alt­stadt ein Gemein­de­haus sowie eine Kin­der­ta­ges­stät­te mit Kin­der­krip­pe. Bei der Bebau­ung des Grund­stücks in der Haag­stra­ße 2 im Jah­re 1956 wur­de in den Ober­ge­schos­sen zusätz­lich eine Wohn­nut­zung als Stu­den­ten­wohn­heim geneh­migt. Im rechts­ver­bind­li­chen Bebau­ungs­plan Nr. 310 von 1974 ist der Bereich als Gemein­be­darfs­flä­che fest­ge­setzt. Die Wohn­nut­zung wur­de jedoch nicht berück­sich­tigt und als zuläs­sig festgesetzt.

Der Stadt Erla­gen lag nun ein Bau­an­trag für den Ein­bau von zwei Woh­nun­gen und einem Büro im Dach­ge­schoss des Gebäu­des in der Haag­stra­ße 2 vor. Das Bau­recht wird mit die­sem Deck­blatt ange­passt und somit eine Wohn­nut­zung ab dem ersten Ober­ge­schoss aus­nahms­wei­se zulas­sen. Im 4. Deck­blatt zum Bebau­ungs­plan Nr. 310 wird außer­dem die sola­re Bau­pflicht umge­setzt. Dabei blei­ben die Grund­zü­ge der Pla­nung und die städ­te­bau­li­che Qua­li­tät unberührt.

Bekannt­ma­chung: 1. Deck­blatt zum Bebau­ungs­plan Nr. 412 – Häus­lin­ger Wegäcker West

In der aktu­el­len Aus­ga­be des Amts­blat­tes („Die amt­li­chen Sei­ten“ Nr. 4, 24. Febru­ar 2022, www​.erlan​gen​.de/​das) ist die Bekannt­ma­chung über das 1. Deck­blatt zum Bebau­ungs­plan Nr. 412 (Häus­lin­ger Wegäcker West) veröffentlicht.

Der räum­li­che Gel­tungs­be­reich die­ses Deck­blatts umfasst das Grund­stück G5 im Bau­ge­biet 412, das gemäß Ver­mark­tungs­kon­zept für den Ver­kauf an eine Bau­ge­mein­schaft vor­ge­se­hen ist. Für den Erwerb die­ses Grund­stücks hat sich eine Bau­ge­mein­schaft bewor­ben. Das Kon­zept des Wohn­pro­jekts wur­de von der Ver­wal­tung posi­tiv bewer­tet, sodass die Bau­ge­mein­schaft den Zuschlag für das Grund­stück erhielt und der Opti­ons­ver­trag unter­schrie­ben wurde.Das Bebau­ungs­kon­zept erfor­der­te jedoch die Ände­rung des bestehen­den Bebau­ungs­plans Nr. 412 in Teil­be­rei­chen. Der Ent­wurf sieht zwei Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser mit ins­ge­samt 24 bis 26 Wohn­ein­hei­ten und ein ein­ge­schos­si­ger Gemein­schafts­bau mit Dach­ter­ras­se, zwi­schen den bei­den Wohn­ge­bäu­den, vor. Die Gebäu­de wer­den über Lau­ben­gän­ge erschlos­sen. Sowohl die Lau­ben­gän­ge, als auch der Gemein­schafts­bau lie­gen außer­halb der über­bau­ba­ren Grund­stücks­flä­chen des Bebau­ungs­plans Nr. 412.Ziel war es, die Umset­zung des Kon­zepts der Bau­ge­mein­schaft mit dem 1. Deck­blatt zum Bebau­ungs­plan Nr. 412 zu ermög­li­chen. Dabei blie­ben die Grund­zü­ge der Pla­nung und die städ­te­bau­li­che Qua­li­tät unberührt.