Impf­zen­trum Hofer Land mit neu­en Ter­mi­nen für zwei­te Auffrischung

Symbolbild Impfung

Anknüp­fend an die aktu­el­le Emp­feh­lung der STI­KO bie­tet das Impf­zen­trum Hofer Land in Helm­b­rechts ab sofort Ter­mi­ne für eine zwei­te Auf­frisch­imp­fung für fol­gen­de Per­so­nen­grup­pen an:

  • Per­so­nen, die 70 Jah­re oder älter sind
  • Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner sowie Betreu­te in Ein­rich­tun­gen der Pflege
  • Per­so­nen mit einem erhöh­ten Risi­ko für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf in Ein­rich­tun­gen der Eingliederungshilfe
  • Men­schen mit Immun­de­fi­zi­ent ab einem Alter von fünf Jahren

Für die­se Per­so­nen­grup­pen emp­fiehlt die STI­KO nach abge­schlos­se­ner COVID-19-Grund­im­mu­ni­sie­rung und erfolg­ter erster Auf­frisch­imp­fung eine zwei­te Auf­frisch­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff (BioNTech oder Moder­na). Die zwei­te Auf­frisch­imp­fung kann frü­he­stens nach drei Mona­ten erfolgen.

Dar­über hin­aus wird die Imp­fung auch für Beschäf­tig­te (≥16 Jah­re) in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, ins­be­son­de­re sol­che mit direk­tem Pati­en­ten- bzw. Bewoh­ner­kon­takt emp­foh­len. Für die­se Per­so­nen­grup­pe erfolgt die Imp­fung frü­he­stens nach sechs Mona­ten, in
begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len eben­falls nach drei Monaten.

Bit­te beachten:

Für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, wel­che nach der ersten Auf­frisch­imp­fung / dem Boo­ster eine COVID-19-Erkran­kung durch­ge­macht haben, erfolgt vor­erst kei­ne wei­te­re Impfung.

Per­so­nen, die oben genann­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len und eine zwei­te Auf­frisch­imp­fung wün­schen, kön­nen tele­fo­nisch unter der Num­mer: 09281/57–777 oder online unter: www​.impf​zen​tren​.bay​ern einen Impf­ter­min im Impf­zen­trum Helm­b­rechts vereinbaren.

Den Auf­klä­rungs- sowie den Ana­mne­se­bo­gen fin­den Sie wie gehabt online unter: www​.imp​fung​-hofer​land​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​-​m​r​n​a​-​i​m​p​f​s​t​o​ff/