Hin­weis der Stadt Bay­reuth auf Sportförderung

Anträ­ge bis 1. März beim Sport­amt abgeben

Anträ­ge für die Sportförderung/​Vereinspauschale 2022 des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on sowie die Anträ­ge auf Sport­för­de­rung durch die Stadt Bay­reuth müs­sen bis spä­te­stens 1. März im Sport­amt der Stadt Bay­reuth vor­lie­gen. Hier­auf weist das Sport­amt hin. Es han­delt sich um eine Aus­schluss­frist. Mit dem Antrag müs­sen die Übungs­lei­ter­li­zen­zen im Ori­gi­nal oder bei Aus­drucken, die ledig­lich digi­tal zur Ver­fü­gung ste­hen, mit der ent­spre­chen­den Erklä­rung des Lizenz­in­ha­bers vor­ge­legt wer­den. Als Beson­der­heit im Hin­blick auf die Coro­na-Pan­de­mie kön­nen aus­nahms­wei­se alle Lizen­zen, die nach dem 1. März abge­lau­fen sind, auch ohne eine Fort­bil­dung bezie­hungs­wei­se Ver­län­ge­rung noch für die Bean­tra­gung der Ver­eins­pau­scha­le 2022 als gül­tig ange­se­hen wer­den. Für Aus­künf­te ste­hen die Mitarbeiter/​innen des Sport­am­tes zur Ver­fü­gung. Die Richt­li­ni­en sowie die erfor­der­li­chen Anträ­ge ste­hen online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de zur Verfügung.