Bay­reu­ther Akti­vi­sten sor­gen für Verkehrsbehinderungen

symbolfoto polizei

BAY­REUTH. Zwei­mal blockier­ten Akti­vi­sten der „Letz­te Gene­ra­ti­on“ am Diens­tag Stra­ßen in der Bay­reu­ther Innen­stadt. Am frü­hen Mor­gen stell­ten sie sich mit ihren Pla­ka­ten auf die Bis­marck­stra­ße. Im Fei­er­abend­ver­kehr setz­ten sie sich auf den Wit­tels­ba­cher­ring, zwei von ihnen kleb­ten sogar auf dem Asphalt.

Die erste Mit­tei­lung erhielt die Poli­zei gegen 8.25 Uhr, als ein Lini­en­bus der Bay­reu­ther Stadt­wer­ke in der Bis­marck­stra­ße behin­dert wur­de. Eine Klein­grup­pe der Akti­vi­sten stand zu die­sem Zeit­punkt mit­ten auf der Stra­ße und hielt Trans­pa­ren­te in die Luft. Wei­te­re Fahr­zeu­ge muss­ten in der Fol­ge wen­den und über Sei­ten­stra­ßen aus­wei­chen. Nach kur­zer Zeit war die Pro­test­ak­ti­on beendet.

Zu weit­rei­chen­de­ren Ein­schrän­kun­gen im Stra­ßen­ver­kehr kam es jedoch in den Abend­stun­den. Um 18.30 Uhr blockier­te die Per­so­nen­grup­pe erneut eine wich­ti­ge Bay­reu­ther Ver­kehrs­ader. Im Bereich der Fuß­gän­ger­furt Wittelsbacherring/​Friedrichstraße setz­ten sich die Demon­stran­ten auf die Fahr­bahn und sorg­ten dafür, dass stadt­ein­wärts kein Durch­kom­men mehr war. Zudem kleb­ten zwei Pro­test­ler ihre Hän­de mit Kleb­stoff an der Stra­ße fest.

Meh­re­re Strei­fen der Poli­zei Bay­reuth-Stadt sicher­ten die Ört­lich­keit und lei­te­ten den Ver­kehr, der sich bereits in Rich­tung Uni­ver­si­tät auf­stau­te, ab. Die poli­zei­li­che Ein­satz­lei­te­rin for­der­te die Akti­vi­sten auf, deren nicht ange­mel­de­te Ver­samm­lung auf der Fahr­bahn zu been­den. Auch nach mehr­ma­li­ger Auf­for­de­rung kamen sie die­ser nicht nach, wes­halb zwei von ihnen von der Stra­ße getra­gen wur­den. Den Kleb­stoff der bei­den ver­blie­be­nen Demon­stran­ten lösten Ein­satz­kräf­te des Rettungsdienstes.

Bei der Pro­test­grup­pe han­del­te es sich um zwei Män­ner und zwei Frau­en im Alter von 15 bis 20 Jah­ren. Da eine Viel­zahl von Ver­kehrs­teil­neh­mern auf­grund der zir­ka ein­stün­di­gen Pro­test­ak­ti­on im Ver­kehrs­stau fest­steck­te, erwar­tet jeden der Akti­vi­sten eine Straf­an­zei­ge wegen Nöti­gung. Sie wur­den nach den getrof­fe­nen Maß­nah­men des Plat­zes verwiesen.