Ober­lan­des­ge­richt zieht Bilanz: Hohen Arbeits­an­fall im Jahr 2021 gut gemeistert

Symbolbild Justiz

Seit dem Jahr 2018 haben sich die Beru­fungs­ver­fah­ren in all­ge­mei­nen Zivil­sa­chen beim Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg mehr als ver­dop­pelt. Erst­mals gin­gen im ver­gan­ge­nen Jahr 2.596 und damit fast 2.600 zivil­recht­li­che Beru­fungs­ver­fah­ren bei den Zivil­se­na­ten des Ober­lan­des­ge­richts ein. Im Ver­gleich zum Vor­jahr betrug die Stei­ge­rung mit 335 Ver­fah­ren annäh­rend 15%. „Die­se Zah­len sind vor allem auf die wei­ter­hin hohe Anzahl von Ver­fah­ren gegen ver­schie­de­ne Kraft­fahr­zeug­her­stel­ler im Hin­blick auf behaup­te­te Abgas­ma­ni­pu­la­tio­nen zurück­zu­füh­ren“, so der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Lothar Schmitt. „Den­noch konn­ten wir mit 2.184 Ver­fah­ren rund 84 % der Beru­fun­gen in all­ge­mei­nen Zivil­sa­chen im letz­ten Jahr und damit die dop­pel­te Anzahl im Ver­gleich zum Jahr 2018 erle­di­gen. Wir sind auch sehr dank­bar, dass der Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ster der Justiz Georg Eisen­reich den hohen Arbeits­an­fall zum Anlass für eine per­so­nel­le Ver­stär­kung unse­res Ober­lan­des­ge­richts genom­men hat“, ergänz­te Prä­si­dent Schmitt wei­ter. Im ver­gan­ge­nen Jahr sei unter ande­rem eine wei­te­re Stel­le für einen Vor­sit­zen­den Rich­ter ein­ge­rich­tet worden.

Außer­dem waren dan­kens­wer­ter­wei­se die Fami­li­en­se­na­te und der Straf­se­nat bereit, eben­falls in die Bear­bei­tung der Beru­fungs­ver­fah­ren in all­ge­mei­nen Zivil­sa­chen ein­zu­stei­gen. Damit konn­te der Arbeits­an­fall in all­ge­mei­nen Zivil­sa­chen auf mehr Schul­tern ver­teilt wer­den. „Ich dan­ke allen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern für die­sen groß­ar­ti­gen Ein­satz“, erklär­te Prä­si­dent Schmitt. Es bestün­de die Hoff­nung, dass im lau­fen­den Jahr eine wei­te­re per­so­nel­le Unter­stüt­zung des Ober­lan­des­ge­richts mög­lich wird.

In den Fami­li­en­sa­chen ging die Anzahl der Beschwer­den gegen End­ent­schei­dun­gen sowie der all­ge­mei­nen Beschwer­den um rund 8 % zurück und lag bei 1001 Ver­fah­ren. Die bei­den Fami­li­en­se­na­te waren 2021 wie­der­um in der Lage, mehr Ver­fah­ren zuei­nem Abschluss zu brin­gen, als neu ein­ge­gan­gen sind. In Straf­sa­chen zeig­te sich eine rela­tiv kon­stan­te Arbeits­be­la­stung. So wur­den in Straf­sa­chen 833 Ver­fah­ren, vor­wie­gend Beschwer­den, tur­nus­mä­ßi­ge Haft­prü­fun­gen und Aus­lie­fe­rungs­sa­chen, behandelt.

„Eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung für uns alle war und ist die Coro­na-Pan­de­mie. Zum Schutz der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sowie der­je­ni­gen, die das Gerichts­ge­bäu­de auf­su­chen, wur­den zahl­rei­che Maß­nah­men vor­ge­nom­men“, so Prä­si­dent Schmitt. Ein umfas­sen­des Hygie­ne­kon­zept sowie ein Lüf­tungs­kon­zept wur­den erfolg­reich prak­ti­ziert. Die ange­bo­te­ne Mög­lich­keit von „Home­of­fice“ wer­de durch die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter wei­ter­hin rege genutzt. „Auch für das ver­gan­ge­ne Jahr gilt ein beson­de­rer Dank den Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­ten, die die ein­ge­führ­ten Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Coro­na­Pan­de­mie akzep­tiert und unter­stützt haben“, beton­te Prä­si­dent Schmitt.

Zum Hin­ter­grund:

Im Jahr 2021 gin­gen 2.596 Beru­fungs­ver­fah­ren in Zivil­sa­chen beim Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg ein. Im Jahr 2020 lag die Zahl bei 2.261 Ver­fah­ren. Im Ver­gleich dazu betrug die Zahl der Beru­fun­gen in Zivil­sa­chen im Jahr 2018 (nur) 1.272 Fäl­le. Abge­schlos­sen wur­den im Jahr 2021 ins­ge­samt 2.184 Beru­fungs­ver­fah­ren (2020: 2.298 Verfahren).

In Fami­li­en­sa­chen gin­gen 2021 ins­ge­samt 1001 Beschwer­den gegen erst­in­stanz­li­che End­ent­schei­dun­gen und all­ge­mei­ne Beschwer­den ein (2020: 1089 Verfahren).

Been­det wur­den 2021 ins­ge­samt 1024 Ver­fah­ren (2020: 1096 Verfahren).

In Straf­sa­chen wur­den 833 Ver­fah­ren, über­wie­gend Beschwer­den, tur­nus­mä­ßi­ge Haft­prü­fun­gen und Aus­lie­fe­rungs­sa­chen anhän­gig. Im Jahr 2020 waren dies 910 Fälle.