Land­rats­amt Lich­ten­fels: „Ver­eins­pau­scha­le kann bis zum 1. März 2022 bean­tragt werden“

För­de­rung für Sportvereine

Das Land­rats­amt Lich­ten­fels weist noch­mals dar­auf hin, dass die Ver­eins­pau­scha­le für das Jahr 2022 bis spä­te­stens 01. März 2022 bean­tragt wer­den muss. Die­se Frist ist eine Aus­schluss­frist und kann nicht ver­län­gert werden.

Eine För­de­rung ist für alle Sport- und Schüt­zen­ver­ei­ne mög­lich, die die all­ge­mei­nen För­der­vor­aus­set­zun­gen nach den Sport­för­der­richt­li­ni­en erfül­len. Dem Antrag sind die Übungs­lei­ter­aus­wei­se im Ori­gi­nal (oder Kopie zusam­men mit unter­schrie­be­ner „Erklä­rung zur Ein­rei­chung von Lizen­zen“) beizufügen.

Die aktu­el­len Richt­li­ni­en und Aus­füh­run­gen sowie der Antrag auf Ver­eins­pau­scha­le kön­nen auch im Inter­net auf den Sei­ten des Land­rats­am­tes Lich­ten­fels (www​.land​kreis​-lich​ten​fels​.de) unter der Rubrik „Land­rats­amt – Kom­mu­na­les, Wah­len – Sport­för­de­rung“ abge­ru­fen werden.

Wei­te­re Aus­künf­te hier­zu erteilt das Land­rats­amt Lich­ten­fels, Sach­ge­biet 32 unter der Tele­fon­num­mer 09571/18–3320.