Im Forch­hei­mer Königs­bad gilt 2G

Das Schwimmerbecken im Königsbad © Stadt Forchheim
Das Schwimmerbecken im Königsbad © Stadt Forchheim

Für das Königs­bad Forch­heim gilt seit dem 09. Febru­ar 2022 die 2G-Rege­lung. Zutritt zu Hal­len­bad und Sau­na­land­schaft haben alle, die geimpft oder gene­sen sind, die zusätz­li­che Test­pflicht entfällt.

Kin­der bis zum sech­sten Geburts­tag sind von die­ser Rege­lung befreit. Schüler*innen von sechs bis 14 Jah­ren benö­ti­gen nur einen Schü­ler­aus­weis bzw. Altersnachweis.

Die Begren­zung der zuläs­si­gen Besucher*innen-Kapazität (Hal­len­bad max. 300 Per­so­nen, Sau­na max. 54 Per­so­nen) bleibt wei­ter­hin bestehen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind unter der Königs­bad-Home­page www​.koe​nigs​bad​forch​heim​.de abrufbar.