Tipps & Tricks: „Verwahrentgelte – Kontowechsel kann sich lohnen“

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Banken nehmen Neukunden ins Visier

­Gerichte machen es den Banken derzeit schwer, ein sogenanntes Verwahrentgelt von ihren Kundinnen und Kunden zu verlangen. Zuletzt hatte das Landgericht Düsseldorf entsprechende Preisklauseln der Volksbank Rhein-Lippe für unzulässig erklärt. Trotzdem fordern viele Banken weiterhin Negativzinsen. Dabei haben die Geldhäuser vermehrt Neukunden im Blick. Im Schnitt wird ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent pro Jahr verlangt. „Bei Neukunden haben es die Banken leichter, diese durchzusetzen“, sagt Susanne Götz, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Hier wird es zur Voraussetzung für die Kontoeröffnung gemacht. Wer das nicht will, ist als Kunde nicht willkommen.“

Verbraucher müssen Verwahrentgelten zustimmen

Schwieriger ist es für die Bank, wenn sie das Verwahrentgelt von Bestandskunden fordert. Dann muss sie deren Zustimmung einholen. „Ohne eine schriftliche Vereinbarung ist es nicht zulässig, ein Verwahrentgelt zu erheben“, so die Expertin. Verbraucher, die in der Vergangenheit ohne ihre ausdrückliche Zustimmung durch Verwahrentgelte belastet wurde, können diese von der Bank zurückfordern. „Wer sich gegen Negativzinsen wehrt, macht eventuell die Erfahrung, dass die Bank Druck ausübt“, weiß Susanne Götz. Die Geldhäuser haben die Möglichkeit das Konto zu kündigen, wenn der Kunde die Zustimmung verweigert. Verbraucher sollten sich dann nach Alternativen umsehen. Es gibt immer noch viele Banken, die Neukunden aufnehmen, ohne Negativzinsen zu verlangen. Vor allem bei den Direktbanken finden sich gute Angebote. Manchmal wird das Verwahrentgelt auch erst ab einer bestimmten Einlagenhöhe verlangt. „Bei größeren Beträgen ist es sinnvoll, das Geld auf zwei Konten zu verteilen“, rät die Finanzjuristin.