Tipps & Tricks: „Ver­wah­rent­gel­te – Kon­to­wech­sel kann sich lohnen“

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Ban­ken neh­men Neu­kun­den ins Visier

­Gerich­te machen es den Ban­ken der­zeit schwer, ein soge­nann­tes Ver­wah­rent­gelt von ihren Kun­din­nen und Kun­den zu ver­lan­gen. Zuletzt hat­te das Land­ge­richt Düs­sel­dorf ent­spre­chen­de Preis­klau­seln der Volks­bank Rhein-Lip­pe für unzu­läs­sig erklärt. Trotz­dem for­dern vie­le Ban­ken wei­ter­hin Nega­tiv­zin­sen. Dabei haben die Geld­häu­ser ver­mehrt Neu­kun­den im Blick. Im Schnitt wird ein Ver­wah­rent­gelt in Höhe von 0,5 Pro­zent pro Jahr ver­langt. „Bei Neu­kun­den haben es die Ban­ken leich­ter, die­se durch­zu­set­zen“, sagt Susan­ne Götz, Finanz­ju­ri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Hier wird es zur Vor­aus­set­zung für die Kon­to­er­öff­nung gemacht. Wer das nicht will, ist als Kun­de nicht willkommen.“

Ver­brau­cher müs­sen Ver­wah­rent­gel­ten zustimmen

Schwie­ri­ger ist es für die Bank, wenn sie das Ver­wah­rent­gelt von Bestands­kun­den for­dert. Dann muss sie deren Zustim­mung ein­ho­len. „Ohne eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung ist es nicht zuläs­sig, ein Ver­wah­rent­gelt zu erhe­ben“, so die Exper­tin. Ver­brau­cher, die in der Ver­gan­gen­heit ohne ihre aus­drück­li­che Zustim­mung durch Ver­wah­rent­gel­te bela­stet wur­de, kön­nen die­se von der Bank zurück­for­dern. „Wer sich gegen Nega­tiv­zin­sen wehrt, macht even­tu­ell die Erfah­rung, dass die Bank Druck aus­übt“, weiß Susan­ne Götz. Die Geld­häu­ser haben die Mög­lich­keit das Kon­to zu kün­di­gen, wenn der Kun­de die Zustim­mung ver­wei­gert. Ver­brau­cher soll­ten sich dann nach Alter­na­ti­ven umse­hen. Es gibt immer noch vie­le Ban­ken, die Neu­kun­den auf­neh­men, ohne Nega­tiv­zin­sen zu ver­lan­gen. Vor allem bei den Direkt­ban­ken fin­den sich gute Ange­bo­te. Manch­mal wird das Ver­wah­rent­gelt auch erst ab einer bestimm­ten Ein­la­gen­hö­he ver­langt. „Bei grö­ße­ren Beträ­gen ist es sinn­voll, das Geld auf zwei Kon­ten zu ver­tei­len“, rät die Finanzjuristin.