Staatsbad Bad Steben: 2G-Nachweis genügt zum Thermen-Besuch

Auf Grund der aktuellen Lockerung der 15. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung ist für den Besuch der Therme Bad Steben nur noch ein 2G-Nachweis erforderlich – bisher 2G-plus.

Demnach dürfen die Therme besuchen:

  • vollständig Genesene (Nachweis nicht älter als 3 Monate)
  • vollständig Geimpfte (2. Impfung nicht älter als 9 Monate oder geboostert)
  • Schüler/Schülerinnen bis 18 Jahre mit Schülerausweis   

Hinweis: Im Thermen-Foyer müssen nach wie vor FFP2-Masken getragen werden – medizinische Masken reichen nicht aus.

Die derzeit gültigen Regelungen für alle anderen Bereiche im Haus finden Sie auf unserer Homepage.