DEHO­GA Bay­ern for­dert Öff­nung aller noch geschlos­se­nen Betriebe

Insel­kam­mer: „Wenn laut Kran­ken­haus­ge­sell­schaft kei­ne Gefahr einer Über­la­stung des Gesund­heits­sy­stems besteht, sind wei­ter­hin ver­ord­ne­te Betriebs­schlie­ßung nicht mehr verhältnismäßig“

Ange­sichts der Ein­schät­zung der Deut­schen Kran­ken­haus­ge­sell­schaft, dass nicht mehr mit einer Über­la­stung des Gesund­heits­sy­stems durch die Omi­kron-Vari­an­te zu rech­nen sei und dass die Kli­ni­ken die­se Coro­na-Wel­le gut bewäl­ti­gen wer­den, for­dert der Baye­ri­sche Hotel- und Gast­stät­ten­ver­band DEHO­GA Bay­ern die Mög­lich­keit zur Öff­nung aller noch auf­grund von Coro­na­re­ge­lun­gen geschlos­se­nen Betriebe.

DEHO­GA Bay­ern-Prä­si­den­tin Ange­la Insel­kam­mer: „Grund für die Zwangs­schlie­ßun­gen war immer eine dro­hen­de Über­la­stung des Gesund­heits­sy­stems zu ver­hin­dern. Wenn nun­mehr die Gefahr nicht mehr besteht, sind wei­ter­hin ver­ord­ne­te Betriebs­schlie­ßung nicht mehr ver­hält­nis­mä­ßig. Jetzt ist es an der Zeit, alle Berei­che zu öff­nen, die noch im Lock­down sind, ins­be­son­de­re Schank­wirt­schaf­ten, Clubs und Dis­ko­the­ken. Das Gast­ge­wer­be hat bewie­sen, dass es ver­ant­wor­tungs­voll mit der Situa­ti­on umge­hen kann. Mit stren­gem Zugang wäre nun­mehr auch ein siche­rer Club­be­trieb wie­der mög­lich. Zudem gibt es auch infek­tio­lo­gisch kei­nen Mehr­wert für eine wei­te­re Schlie­ßung, da kon­trol­lier­te Berei­che geschaf­fen wer­den und somit Tref­fen nicht ins Pri­va­te ver­la­gert wer­den müssen.“

Geppert: „Eine wei­te­re Ver­zö­ge­rung der Öff­nung wür­de die Exi­stenz der betrof­fe­nen Betrie­be unnö­tig gefährden“

„Musik­ver­an­stal­ten­de Betrie­be waren die ersten, die schlie­ßen muss­ten und konn­ten seit fast zwei Jah­ren nur ganz kur­ze Zeit öff­nen“, ergänzt DEHO­GA Bay­ern-Lan­de­ge­schäfts­füh­rer Dr. Tho­mas Geppert: „Zumeist gab es kei­ne Mög­lich­keit den Betrieb umzu­stel­len und ander­wei­tig einen Umsatz zu erzie­len. Vor die­sem Hin­ter­grund wür­de eine wei­te­re Ver­zö­ge­rung die Exi­stenz der betrof­fe­nen Betrie­be unnö­tig gefähr­den. Dar­über hin­aus darf auch nicht ver­ges­sen wer­den, dass Clubs und Dis­ko­the­ken ein wesent­li­cher Teil unse­rer geleb­ten und gelieb­ten Kul­tur sind. In die­sen Betrie­ben wird das Leben in einem gesi­cher­ten Umfeld gefei­ert, viel­leicht auch mal über die Strän­ge geschla­gen, Gren­zen aus­ge­te­stet, der All­tag ver­ges­sen, die Lie­be gefun­den – das Leben mit all sei­nen Facet­ten gelebt und erlebt.“

Der­zeit gibt es im Frei­staat über 300 Dis­co­the­ken und Tanz­lo­ka­le, 480 Bars und 100 Vergnügungslokale.