Stadt und Land­kreis Hof: Gesund­heits­amt ändert Vor­ge­hens­wei­se bei posi­ti­ven Schnell- oder Selbsttests

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Das Gesund­heits­amt für Stadt und Land­kreis Hof ändert ab sofort die Vor­ge­hens­wei­se bei posi­ti­ven Schnell- oder Selbsttests.
Das bedeu­tet: Eine per­sön­li­che Kon­takt­auf­nah­me zum Gesund­heits­amt ist bei posi­ti­vem Schnell- oder Selbst­test ab sofort nicht mehr erfor­der­lich. Betrof­fe­ne Per­so­nen müs­sen sich selbst­stän­dig und umge­hend in Iso­la­ti­on bege­ben und schnellst­mög­lich einen kosten­lo­sen PCR-Test durch­füh­ren las­sen. Vor­aus­set­zung für einen kosten­frei­en PCR-Test ist ein Nach­weis über den posi­ti­ven Schnell­test, bei­spiels­wei­se die Testkassette.

Eine Über­sicht über die Test­mög­lich­kei­ten in Stadt und Land­kreis Hof fin­den sie unter www​.land​kreis​-hof​.de/​t​e​s​t​m​o​e​g​l​i​c​h​k​e​i​t​en/

Bei Krank­heits­zei­chen wen­den Sie sich bit­te an Ihren Hausarzt/​Hausärztin mit dem Hin­weis, dass Ihr Schnell­test posi­tiv ist.

Per­so­nen, die einen posi­ti­ven PCR-Test erhal­ten haben, müs­sen sich wei­ter­hin iso­lie­ren. Sie wer­den dann vom Gesund­heits­amt so schnell wie mög­lich tele­fo­nisch kon­tak­tiert, um wei­te­re Details zur Iso­la­ti­on und ande­ren rele­van­ten The­men zu klä­ren. Hier bit­ten wir aktu­ell um etwas Geduld.

Bei Ver­schlech­te­rung Ihres Gesund­heits­zu­stands wen­den Sie sich an Ihren Haus­arzt, an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen wen­den Sie sich an die Bereit­schafts­pra­xis oder den Bereit­schafts­dienst unter 116117. In drin­gen­den und schwer­wie­gen­den Fäl­len rufen Sie den Not­ruf unter 112 an.