Neu­re­ge­lun­gen zum Infek­ti­ons­schutz und zum Kon­takt­per­so­nen­ma­nage­ment in den Kitas

Symbolbild Corona Mundschutz

Fami­li­en­mi­ni­ste­rin Traut­ner: „Wir haben ein gan­zes Bün­del an wirk­sa­men Schutz­maß­nah­men für unse­re Kitas und sind bun­des­weit Vorreiter“

„Wir haben ein gan­zes Bün­del an wirk­sa­men Schutz­maß­nah­men für unse­re Kitas und sind bun­des­weit Vor­rei­ter“, so Bay­erns Fami­li­en­mi­ni­ste­rin Caro­li­na Traut­ner und wei­ter: „Wie in den Schu­len ver­än­dert die Omi­kron-Wel­le auch die Situa­ti­on in den Kitas. Unser eng­ma­schi­ges Test­kon­zept sowie unse­re wei­te­ren Schutz­maß­nah­men erlau­ben es, das Vor­ge­hen bei Infek­ti­ons­fäl­len ent­spre­chend anzu­pas­sen. Ziel ist es, die Ein­rich­tun­gen wei­ter­hin offen zu hal­ten. Dazu über­tra­gen wir die neu­en baye­ri­schen Qua­ran­tä­ne­re­ge­lun­gen für den Schul­be­reich auf den Kita­be­reich. Der Haupt­un­ter­schied zwi­schen Kitas und Schu­len ist aller­dings, dass Kita­kin­der weder eine Mas­ke tra­gen noch Abstand hal­ten kön­nen, zudem sit­zen sie nicht an einem festen Platz. Des­we­gen set­zen wir zum Schutz des päd­ago­gi­schen Per­so­nals, das wei­ter­hin Her­vor­ra­gen­des lei­stet, sowie der Kin­der und Fami­li­en den Schwel­len­wert für Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nun­gen und Grup­pen­schlie­ßun­gen mit 20 Pro­zent deut­lich nied­ri­ger als in der Schu­le an.“

Die geplan­ten Neu­re­ge­lun­gen zum Infek­ti­ons­schutz und zum Kon­takt­per­so­nen­ma­nage­ment im Bereich der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung wur­den am 3. Febru­ar 2022 den Gesund­heits­äm­tern über­mit­telt. Damit gilt künf­tig mit Blick auf die über­wie­gend mil­de­ren Krank­heits­ver­läu­fe bei Infek­tio­nen mit der inzwi­schen auch in Bay­ern domi­nie­ren­den Virus­va­ri­an­te Omi­kron fol­gen­des Vor­ge­hen im Bereich der Kindertagesbetreuung:

Kin­der und Beschäf­tig­te, die mit dem Coro­na-Virus infi­ziert sind, dür­fen die Ein­rich­tung auch künf­tig nicht besu­chen. Dies gilt bereits bei einem posi­ti­ven Selbst­test. Solan­ge es sich nur um Ein­zel­fäl­le han­delt, fin­det künf­tig kei­ne Kon­takt­nach­ver­fol­gung der Gesund­heits­äm­ter mehr statt. Wenn mehr als 20 Pro­zent der Kin­der einer Grup­pe auf­grund einer Coro­na-Infek­ti­on die Ein­rich­tung nicht besu­chen, ist von einer Häu­fung von Infek­ti­ons­fäl­len aus­zu­ge­hen. Der Trä­ger stellt das Vor­lie­gen eines Aus­bruchs­ge­sche­hens ohne Ein­be­zie­hung des Gesund­heits­amts fest. Der Trä­ger kann die­se Ent­schei­dung auf die Ein­rich­tungs­lei­tung übertragen.

Im Fal­le eines Aus­bruch­ge­sche­hens gel­ten ins­be­son­de­re fol­gen­de Regelungen:

Kon­takt­nach­ver­fol­gung

Künf­tig fin­det durch die Gesund­heits­äm­ter kei­ne Kon­takt­nach­ver­fol­gung in Ein­zel­fäl­len mehr statt. Solan­ge nur ein­zel­ne Kin­der oder Beschäf­ti­ge posi­tiv auf das Coro­na-Virus gete­stet wer­den, hat dies zunächst für die übri­gen Kin­der und Beschäf­tig­ten kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Besuch der Ein­rich­tung. Es ist geplant, das Test­re­gime künf­tig in Grup­pen, in denen es einen Infek­ti­ons­fall gab, zu intensivieren.

Häu­fung von Infektionsfällen

Von einer Häu­fung von Infek­ti­ons­fäl­len ist aus­zu­ge­hen, wenn mehr als 20 Pro­zent der Kin­der, die in der Grup­pe regel­mä­ßig betreut wer­den, auf­grund einer posi­ti­ven Testung auf Sars-CoV‑2 die Ein­rich­tung nicht besu­chen. Dann soll die Grup­pe vom Trä­ger geschlos­sen wer­den. Unab­hän­gig davon kann Qua­ran­tä­ne vom Gesund­heits­amt ange­ord­net wer­den. Grup­pen­schlie­ßun­gen und Qua­ran­tä­ne erfol­gen unab­hän­gig voneinander.

Grup­pen­schlie­ßung

Wird eine Häu­fung von Infek­ti­ons­fäl­len fest­ge­stellt, ord­net der Trä­ger für die betrof­fe­ne Grup­pe für die näch­sten fünf Wochen­ta­ge (Wochen­en­de und Fei­er­ta­ge zäh­len mit) eine Schlie­ßung an und infor­miert die Eltern. Die Grup­pen­schlie­ßung gilt erst ab dem näch­sten Tag. So soll ver­mie­den wer­den, dass Kin­der kurz­fri­stig abge­holt wer­den müs­sen. Die Ent­schei­dung trifft der Trä­ger, er kann die­se jedoch auf die Ein­rich­tungs­lei­tung über­tra­gen. Die Grup­pen­schlie­ßung ist der Auf­sichts­be­hör­de unver­züg­lich vom Trä­ger oder ggf. der beauf­trag­ten Lei­tung der Ein­rich­tung anzu­zei­gen. Die Grup­pen­schlie­ßung hat kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die För­de­rung nach dem BayKiBiG.

Aus­nah­men von der Gruppenschließung

Im Fall einer Grup­pen­schlie­ßung kön­nen grund­sätz­lich alle Kin­der der Grup­pe die­se für die näch­sten fünf Wochen­ta­ge nicht besu­chen. Kin­der, die von einer Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung nicht betrof­fen wären, z. B. weil sie geimpft oder gene­sen sind, kön­nen die Ein­rich­tung trotz Grup­pen­schlie­ßung grund­sätz­lich wei­ter besu­chen. Aller­dings wird auch ihnen emp­foh­len, die Kon­tak­te zu redu­zie­ren und die Ein­rich­tung nicht zu besuchen.

Beschäf­tig­te

Da die Beschäf­tig­ten – anders als die betreu­ten Kin­der – Mas­ke tra­gen und da sie meist von der Qua­ran­tä­ne­pflicht auf­grund ihres Impf- oder Gene­se­nen-Sta­tus aus­ge­nom­men sind, kön­nen sie auch bei einer Häu­fung von Infek­ti­ons­fäl­len ihrer Tätig­keit wei­ter nach­ge­hen. Ein inten­si­vier­tes Test­re­gime über 5 Wochen­ta­ge wird empfohlen.