Erlan­ger Kreis­bau­hof erin­nert an Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht von Bäumen

Abge­stor­be­ne Bäu­me in Wald­grund­stücken an Kreis­stra­ßen sichern

Bei Strecken­kon­trol­len hat der Kreis­bau­hof in vie­len Wald­ab­schnit­ten ent­lang von Kreis­stra­ßen dür­re, abge­stor­be­ne Bäu­me fest­ge­stellt und mit einem roten Strich gekenn­zeich­net, deren Stand­ort sich im Fall­be­reich zur Kreis­stra­ße befin­det. Der Kreis­bau­hof bit­tet des­halb dar­um, sämt­li­che abge­stor­be­ne Bäu­me − beson­ders die gekenn­zeich­ne­ten − schnellst­mög­lich zu fäl­len und den rest­li­chen Bestand auf Stand­si­cher­heit zu überprüfen.

Baum­be­stand prü­fen und sichern

Abge­stor­be­ne Bäu­me ent­lang von Stra­ßen und Wegen stel­len eine poten­zi­el­le Gefahr für Ver­kehrs­teil­neh­mer dar. Daher erin­nert der Kreis­bau­hof des Land­krei­ses Erlan­gen-Höch­stadt Grund­stücks- und Wald­be­sit­zen­de an ihre Ver­kehrs­si­che­rungs-pflicht für Bäu­me ent­lang von Stra­ßen sowie Geh- und Rad­we­gen. Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer haben dafür zu sor­gen, dass von die­sen Bäu­men kei­ne Gefahr für den Ver­kehr auf der angren­zen­den Kreis­stra­ße aus­geht. Sie haf­ten auch bei Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen. Der Baum­be­stand soll­te so ange­legt sein, dass er mög­lichst gegen Wind­bruch, Wind­wurf und ins­be­son­de­re auch gegen Umstür­zen gesi­chert ist.

In beson­de­ren Fäl­len wie bei unmit­tel­ba­rer Gefahr sind die Mit­ar­bei­ter des Kreis­bau­ho­fes ange­wie­sen, Bäu­me sofort ent­spre­chend zurück­zu­schnei­den oder zu fäl­len. Für die Fäl­lung der Bäu­me im Fall­be­reich der Kreis­stra­ße ist eine ver­kehrs­recht­li­che Absi­che­rung erfor­der­lich. Hier­bei hilft der Kreis­bau­hof ger­ne inner­halb sei­ner Dienst­zei­ten und ist für wei­te­re Aus­künf­te tele­fo­nisch unter 09135 / 73701938 erreichbar.