Colloquium Historicum Wirsbergense lädt zum Online-Vortrag „50 Jahre Gebietsreform in Bayern und der Raum Neustadt bei Coburg“

Rathaus von Neustadt b. Coburg im Bau. Als es am 11. September 1971 eingeweiht wurde, war Neustadt noch eine Kreisfreie Stadt, gehörte also nicht zum Landkreis Coburg. Ein Jahr darauf war die Stadt dann trotz der im Staatsvertrag von 1920 garantierten Kreisfreiheit "eingekreist"; andererseits wuchs sie durch die Eingemeindung umgebender Landkreisgemeinden.

Rathaus von Neustadt b. Coburg im Bau. Als es am 11. September 1971 eingeweiht wurde, war Neustadt noch eine Kreisfreie Stadt, gehörte also nicht zum Landkreis Coburg. Ein Jahr darauf war die Stadt dann trotz der im Staatsvertrag von 1920 garantierten Kreisfreiheit „eingekreist“; andererseits wuchs sie durch die Eingemeindung umgebender Landkreisgemeinden.

Der Geschichtsverein Colloquium Historicum Wirsbergense (CHW) lädt für Montag, 7. Februar, 19 Uhr, zu einem Online-Vortrag ein. Unter dem Titel „50 Jahre Gebietsreform in Bayern und der Raum Neustadt bei Coburg“ referiert Dr. Alexander Wolz, Würzburg, über die Planungen der bayerischen Staatsregierung zur Gebietsreform und die politischen Verhandlungen, die die Umsetzung der Reform im Coburger Land begleiteten. Insbesondere geht es darum, mit welchen Mitteln versucht wurde, die Kreisfreiheit Neustadts zu retten. In einem Ausblick wird schließlich auf die Folgen der Gebietsreform für den Neustadter Raum eingegangen.

Der Vortrag ist öffentlich. Er ist kostenfrei und ohne Voranmeldung zugänglich. Die Zugangsdaten sind auf der Homepage des CHW unter dem Termin angegeben: www.chw-franken.de. Dort ist auch Information über die weitere Vereinsarbeit zu finden.