Col­lo­qui­um Histo­ri­cum Wirsber­gen­se lädt zum Online-Vor­trag „50 Jah­re Gebiets­re­form in Bay­ern und der Raum Neu­stadt bei Coburg“

Rathaus von Neustadt b. Coburg im Bau. Als es am 11. September 1971 eingeweiht wurde, war Neustadt noch eine Kreisfreie Stadt, gehörte also nicht zum Landkreis Coburg. Ein Jahr darauf war die Stadt dann trotz der im Staatsvertrag von 1920 garantierten Kreisfreiheit "eingekreist"; andererseits wuchs sie durch die Eingemeindung umgebender Landkreisgemeinden.

Rat­haus von Neu­stadt b. Coburg im Bau. Als es am 11. Sep­tem­ber 1971 ein­ge­weiht wur­de, war Neu­stadt noch eine Kreis­freie Stadt, gehör­te also nicht zum Land­kreis Coburg. Ein Jahr dar­auf war die Stadt dann trotz der im Staats­ver­trag von 1920 garan­tier­ten Kreis­frei­heit „ein­ge­kreist“; ande­rer­seits wuchs sie durch die Ein­ge­mein­dung umge­ben­der Landkreisgemeinden.

Der Geschichts­ver­ein Col­lo­qui­um Histo­ri­cum Wirsber­gen­se (CHW) lädt für Mon­tag, 7. Febru­ar, 19 Uhr, zu einem Online-Vor­trag ein. Unter dem Titel „50 Jah­re Gebiets­re­form in Bay­ern und der Raum Neu­stadt bei Coburg“ refe­riert Dr. Alex­an­der Wolz, Würz­burg, über die Pla­nun­gen der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung zur Gebiets­re­form und die poli­ti­schen Ver­hand­lun­gen, die die Umset­zung der Reform im Cobur­ger Land beglei­te­ten. Ins­be­son­de­re geht es dar­um, mit wel­chen Mit­teln ver­sucht wur­de, die Kreis­frei­heit Neu­stadts zu ret­ten. In einem Aus­blick wird schließ­lich auf die Fol­gen der Gebiets­re­form für den Neu­stadter Raum eingegangen.

Der Vor­trag ist öffent­lich. Er ist kosten­frei und ohne Vor­anmel­dung zugäng­lich. Die Zugangs­da­ten sind auf der Home­page des CHW unter dem Ter­min ange­ge­ben: www​.chw​-fran​ken​.de. Dort ist auch Infor­ma­ti­on über die wei­te­re Ver­eins­ar­beit zu finden.