Coburg erlässt erneut Regeln für unan­ge­mel­de­te Demonstrationen

„Spa­zier­gän­ge“ angekündigt

Für Mon­tag, 7. Febru­ar, ist laut Mel­dun­gen in den Sozia­len Medi­en erneut eine unan­ge­mel­de­te Demon­stra­ti­on gegen die Coro­na Maß­nah­men geplant. Für die­se hat die Stadt Coburg aber­mals mit­tels einer All­ge­mein­ver­fü­gung Regeln auf­ge­stellt wie sie für eine ange­mel­de­te Demon­stra­ti­on gel­ten wür­den. Sie betref­fen den gesam­ten Bereich der Cobur­ger Innenstadt.

Ins­be­son­de­re gilt für die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer eine Pflicht zum Tra­gen einer FFP2-Mas­ke. Aus­ge­nom­men sind hier­von Kin­der bis zum sech­sten Geburts­tag. Kin­der und Jugend­li­che zwi­schen sechs und 16 Jah­ren müs­sen eine medi­zi­ni­sche Mas­ke tragen.

Voll­stän­di­ger Text der Allgemeinverfügung