Regelungen des Landratsamtes Lichtenfels für die „Montags-Demonstration“ gegen die Corona-Maßnahmen und/oder Corona-Schutzimpfungen in Lichtenfels
Vollzug des Versammlungsgesetzes
Seit Ende November 2021 finden an den Montagabenden in Lichtenfels Versammlungen bzw. Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen bzw. den Corona-Schutzimpfungen statt. Bislang wurden sämtliche diesbezügliche Versammlungen nicht angemeldet. Art. 13 des Bayerischen Versammlungsgesetzes sieht konkrete Anzeige- und Mitteilungspflichten vor. Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies dem Landratsamt spätestens 48 Stunden vor Versammlungsbeginn anzuzeigen (wobei hierbei Samstage, Sonn- und Feiertage bei der Fristbereichnung außer Betracht bleiben) und Angaben u. a. über den Ort der Versammlung, das Versammlungsthema und bei sich fortbewegenden Versammlungen den beabsichtigten Streckenverlauf zu machen.
Diese gesetzliche Vorgabe dient dem Zweck, dass es den Ordnungsbehörden möglich ist, unter sicherheitsrechtlichen Aspekten notwendige Bewertungen und Entscheidungen vorzunehmen und auch sicherheitsrelvante Maßnahmen zu ergreifen. Ebenso ist natürlich bei nicht angemeldeten Versammlungen die im Bayerischen Versammlungsgesetz ebenfalls vorgegebene Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Veranstalter im Vorfeld nicht möglich. Am Montag, 17. Januar 2022 und Montag, 31. Januar 2022 erfolgte von einer ortstfesten Versammlung am Marktplatz Lichtenfels dann eine sich fortbegende Versammlung.
Insbesondere aufgrund des völlig unbekannten Streckenverlaufs und einer nicht bekannten größeren Teilnehmerzahl ist es nicht gewährleistet, eine sich fortbewegende Versammlung kurzfristig und spontan ausreichend abzusichern. Es wurde deshalb mit Allgemeinverfügung geregelt, dass die „Montags-Demonstration“ am 7. Februar 2022 zwischen 18.00 und 20.00 Uhr ortsfest bzw. stationär auf dem Marktplatz in Lichtenfels stattzufinden hat. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels bekanntgegeben.
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