Moun­tain­bike-Trail­park Korn­berg: LBV nimmt Eil­ver­fah­ren auf

Nach Kla­ge­ein­rei­chung hat­ten außer­ge­richt­li­che Gesprä­che mit Land­rä­ten und Zweck­ver­band kei­ne Annä­he­rung gebracht

Im August 2021 hat­te der baye­ri­sche Natur­schutz­ver­band LBV beim Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth Kla­ge gegen die Bau­ge­neh­mi­gung für einen geplan­ten Moun­tain­bike-Trail­park am Gro­ßen Korn­berg in Ober­fran­ken ein­ge­reicht. Da es dar­auf­hin in den Fol­ge­mo­na­ten einen inten­si­ven, außer­ge­richt­li­chen Aus­tausch zwi­schen dem LBV und den betei­lig­ten Land­rä­ten Dr. Oli­ver Bär (Hof) und Peter Berek (Wun­sie­del) sowie dem zustän­di­gen Tou­ris­mus-Zweck­ver­band gege­ben hat­te, hat­te der LBV sei­ne Kla­ge vor­über­ge­hend ruhen­las­sen. „Die Gesprä­che mit den Betei­lig­ten haben gezeigt, dass die Auf­fas­sun­gen zur wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se beim geplan­ten Moun­tain­bike-Trail­park am Korn­berg zu unter­schied­lich sind“, so LBV-Geschäfts­füh­rer Hel­mut Beran. „Wir haben uns des­halb ent­schie­den, das Eil­ver­fah­ren gegen die erfolg­te Geneh­mi­gung am Ver­wal­tungs­ge­richt in Bay­reuth wie­der auf­zu­neh­men. Aus Sicht des LBV ist es für bei­de Sei­ten von Vor­teil, wenn eine rich­ter­li­che Ent­schei­dung hier Klar­heit in die­ser Ange­le­gen­heit schafft.“

Hin­ter­grund

Im Juli 2021 hat­te das Land­rats­amt Wun­sie­del die Bau­ge­neh­mi­gung für einen Trail­park am Gro­ßen Korn­berg erlas­sen. Nach fach­kun­di­ger Ein­schät­zung des LBV wies der Bescheid des Land­rats­am­tes erheb­li­che Ver­fah­rens­feh­ler und umfang­rei­che fach­li­che und inhalt­li­che Defi­zi­te auf. In meh­re­ren Stel­lung­nah­men hat­te der baye­ri­sche Natur­schutz­ver­band auf die­se Defi­zi­te im Pla­nungs­ver­fah­ren hin­ge­wie­sen. Das Land­rats­amt Wun­sie­del hat­te jedoch eine Bau­ge­neh­mi­gung aus­ge­spro­chen, ohne die erheb­li­chen Män­gel besei­tigt zu haben. So wur­de bei­spiels­wei­se nicht geprüft, ob sich durch den Ein­griff der Erhal­tungs­zu­stand der Bestän­de von Auer­huhn, Weiß­rücken­specht oder ver­schie­de­nen Eulen­ar­ten am Korn­berg ver­schlech­tert. Eine sol­che Prü­fung ist jedoch Grund­vor­aus­set­zung für die Bewer­tung des Ein­grif­fes. Wei­ter­hin ent­hielt die arten­schutz­recht­li­che Prü­fung erheb­li­che metho­di­sche Fehler.

In der Bau­ge­neh­mi­gung war auch nicht fest­ge­legt, auf wel­chen Flä­chen Aus­gleichs- und Ersatz­maß­nah­men geplant sind. Eben­so fehl­te eine recht­li­che Siche­rung der Aus­gleichs- und Ersatz­maß­nah­men, was einen mas­si­ven Rechts­ver­stoß dar­stellt. Für die Aus­wei­sung der Wild­schutz­zo­nen hät­te die Land­schafts­schutz­ge­biets-Ver­ord­nung geän­dert und die ver­füg­ten Betre­tungs­ver­bo­te in die­se Ver­ord­nung inte­griert wer­den müs­sen. Der LBV sieht dazu einen schwer­wie­gen­den Ver­fah­rens­feh­ler, weil die Bau­ge­neh­mi­gung kei­ne Befrei­ung von Ver­bo­ten der Land­schafts­schutz­ge­biets-Ver­ord­nung enthält.


Über den LBV

1909 gegrün­det ist der LBV der älte­ste Natur­schutz­ver­band in Bay­ern und zählt aktu­ell über 110.000 Unter­stüt­ze­rin­nen und Unter­stüt­zer. Der LBV setzt sich durch fach­lich fun­dier­te Natur- und Arten­schutz­pro­jek­te sowie Umwelt­bil­dungs­maß­nah­men für den Erhalt einer viel­fäl­ti­gen Natur und Vogel­welt im Frei­staat ein. Mehr Infos: www​.lbv​.de/​u​e​b​e​r​-​uns.