Zutritt zur Forch­hei­mer Stadt­ver­wal­tung nur mit 3G

Die Stadt Forch­heim macht dar­auf auf­merk­sam, dass ab Mon­tag, 7. Febru­ar 2022, ein Betre­ten aller städ­ti­schen Dienst­ge­bäu­de nur nach Vor­la­ge eines 3 G – Nach­wei­ses (geimpft, gene­sen, gete­stet mit­tels Schnell­test) mög­lich ist. Vor­sorg­lich wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass vor Ort kei­ne Tests abge­nom­men wer­den oder zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Schnell­tests haben eine Gül­tig­keit von 24 Stunden.

Ein per­sön­li­cher Besuch ist wei­ter­hin aus­schließ­lich nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung mög­lich. Beim Besuch der Behör­de ist das Tra­gen einer FFP2-Mas­ke erforderlich.

Außer­dem muss ein „Besu­cher­fra­ge­bo­gen ein­ge­schränk­ter Publi­kums­ver­kehr“ vor Ein­lass voll­stän­dig und unter­schrie­ben abge­ge­ben wer­den. Das For­mu­lar ist vor­ab bequem auf der Home­page der Stadt Forch­heim abruf­bar (www​.forch​heim​.de) bzw. wird dem/​der Besucher*in vor dem Betre­ten der Dienst­ge­bäu­de zum Aus­fül­len ausgehändigt.

Im Bereich Satt­ler­tor­stra­ße 5 (Ein­woh­ner­mel­de­amt, Stan­des­amt, Ord­nungs­amt) ist kei­ne Ter­min­ver­ein­ba­rung not­wen­dig. Hier wird der Zugang ab 7. Febru­ar durch einen Sicher­heits­dienst orga­ni­siert, der auch die 3 G‑Nachweise kontrolliert.