AOK Direk­ti­on Bam­berg: Pati­en­ten­rech­te stärken

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Wer im Krank­heits­fall eine medi­zi­ni­sche Behand­lung benö­tigt, kann in Deutsch­land mit einer qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Ver­sor­gung rech­nen. Und doch kön­nen Feh­ler bei der Behand­lung pas­sie­ren. Ver­mu­ten Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten einen Behand­lungs­feh­ler, einen Scha­den durch ein feh­ler­haf­tes Medi­zin­pro­dukt oder ein Arz­nei­mit­tel, haben sie in vie­len Fäl­len Pro­ble­me bei der Durch­set­zung ihrer Rech­te. „Für Betrof­fe­ne ist es oft schwie­rig, einen Zusam­men­hang zwi­schen einem Feh­ler in der Behand­lung und dem ihnen ent­stan­de­nen Gesund­heits­scha­den nach­zu­wei­sen. Daher ist eine ein­fa­che­re Beweis­füh­rung not­wen­dig“, for­dert Mathi­as Eckardt, Bei­rats­vor­sit­zen­der bei der AOK in Bamberg.

Der Nach­weis gilt bis­her erst dann als geführt, wenn für die Kau­sa­li­tät zwi­schen Feh­ler und Gesund­heits­scha­den eine „weit über­wie­gen­de Wahr­schein­lich­keit“ fest­ge­stellt wird. Des­halb schrecken vie­le Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten davor zurück, ihre Ansprü­che gel­tend zu machen oder gar vor Gericht ein­zu­kla­gen. „Damit sie ihre berech­tig­ten Scha­den­er­satz­an­sprü­che durch­set­zen kön­nen, muss die­se juri­sti­sche Schwel­le abge­senkt wer­den“, so Mathi­as Eckardt. Dabei soll­te der Schä­di­ger und nicht der Geschä­dig­te eine grö­ße­re Beweis­last tra­gen, wenn der Feh­ler nach­ge­wie­sen ist. Der Beweis soll­te künf­tig als geführt gel­ten, wenn die Kau­sa­li­tät zwi­schen Feh­ler und Scha­den „über­wie­gend wahr­schein­lich“ ist. Das ent­spricht einer Wahr­schein­lich­keit von mehr als 50 Pro­zent. Bela­stend für die Betrof­fe­nen sind auch die teils lang­wie­ri­gen juri­sti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Die Ver­fah­ren zu ver­kür­zen wäre daher eine wei­te­re inter­es­sens­ge­rech­te Ver­bes­se­rung für alle Beteiligten.

Die AOK berät Ver­si­cher­te bereits seit gut 20 Jah­ren bei ver­mu­te­ten Behand­lungs­feh­lern. „Seit­dem haben sich mehr als 50.000 AOK-Ver­si­cher­te wegen des Ver­dachts auf einen Behand­lungs­feh­ler an ihre Kran­ken­kas­se gewandt“, so Mathi­as Eckardt. In fast 8.000 Fäl­len bestä­tig­te sich ein Behandlungsfehler.