Poli­zei­be­richt Land­kreis ERH vom 31.01.2022

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Stadt

Fahr­rad sucht Eigentümer

Im Rah­men eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens, wur­de bei einem Jugend­li­chen ein gestoh­le­nes Fahr­rad auf­ge­fun­den und in Ver­wah­rung genom­men. Der Jun­ge hat­te nach eige­nen Anga­ben kei­ne Lust zu lau­fen und ließ daher das Rad mit­ge­hen. Es wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen Dieb­stahls eingeleitet.

Der Eigen­tü­mer des geklau­ten Fahr­rads ist bis­lang nicht bekannt. Es han­delt sich um ein schwar­zes Damen­rad des Her­stel­lers Dyna­mics. Das Rad war ver­mut­lich in der Nähe des Arbeits­am­tes in Erlan­gen abge­stellt und dürf­te von dort am Mitt­woch­nach­mit­tag ent­wen­det wor­den sein.

Der recht­mä­ßi­ge Besit­zer wird gebe­ten, sich mit dem ermit­teln­den Beam­ten der Erlan­ger Poli­zei unter der Tele­fon­num­mer 09131/760–185 in Ver­bin­dung zu setzten.

Poli­zei­in­spek­ti­on Erlangen-Land

Fahr­rad­fah­rer ohne Helm gestürzt

Kalch­reuth – Am Sonn­tag­nach­mit­tag, den 30.01.2022, stürz­te ein Rad­ler allein­be­tei­ligt im Wald und ver­letz­te sich. Der 59-jäh­ri­ge Nürn­ber­ger war mit sei­nem Moun­tain­bike im Neun­ho­fer Forst unter­wegs. Aus bis­lang uner­klär­li­chen Grün­den ver­riss er den Len­ker und stürz­te zu Boden. Der Fahr­rad­fah­rer trug kei­nen Helm und erlitt durch den Unfall Ver­let­zun­gen am Kopf. Ein ande­rer Rad­fah­rer fand den Ver­letz­ten und ver­stän­dig­te den Ret­tungs­dienst. Der gestürz­te Rad­ler wur­de ins Kli­ni­kum nach Erlan­gen gebracht.

Poli­zei­in­spek­ti­on Herzogenaurach

Poli­zei stoppt betrun­ke­nen Autofahrer

Her­zo­gen­au­rach. Mit einem Alko­hol­pe­gel von über einer Pro­mil­le war ein 41-jäh­ri­ger Auto­fah­rer in der Nacht zum Mon­tag in Her­zo­gen­au­rach unter­wegs. Die Poli­zei stopp­te den Mann im Rah­men einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le. Bereits beim Anspre­chen konn­ten die Beam­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Her­zo­gen­au­rach deut­li­chen Alko­hol­ge­ruch wahr­neh­men. Dem Fah­rer wur­de des­halb die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Anschlie­ßend wur­de er zur Dienst­stel­le für eine Blut­ent­nah­me gebracht. Ihn erwar­tet nun eine Straf­an­zei­ge wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr. Der Füh­rer­schein des Man­nes wur­de direkt beschlagnahmt.

Poli­zei­in­spek­ti­on Höch­stadt a.d. Aisch

Jun­ge Män­ner führ­ten Schreckschusspistolen

Höch­stadt a.d.Aisch – Am Sonn­tag­abend stell­te eine Strei­fe der Poli­zei Höch­stadt im Rah­men einer Per­so­nen­kon­trol­le gleich zwei Ver­stö­ße nach dem Waf­fen­ge­setz fest. Ein 18 jäh­ri­ger Mann aus Höch­stadt führ­te in sei­ner Jacken­ta­sche eine soge­nann­te Schreck­schuss­waf­fe mit gela­de­nem Maga­zin mit sich. Der jun­ge Mann besaß hier­für zwar den not­wen­di­gen „klei­nen Waf­fen­schein“, führ­te die­sen jedoch nicht mit. Ihn erwar­tet daher ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren nach dem Waf­fen­ge­setz. Ein wei­te­rer Mann aus Höch­stadt, eben­falls 18 Jah­re, hat­te zugriffs­be­reit im Hand­schuh­fach sei­nes Pkw eben­falls eine Schreck­schuss­pi­sto­le mit gela­de­nem Maga­zin dabei. Die­ser war nicht im Besitz eines klei­nen Waf­fen­scheins, wes­halb die Schuss­waf­fe sicher­ge­stellt wur­de. Die­sen erwar­tet nun ein Straf­ver­fah­ren wegen einem Ver­stoß nach dem Waffengesetz.